Terminservice- und Versorgungsgesetz

Rabattsperre beim Großhandelsfixum soll ab Januar 2019 gelten

Berlin - 31.08.2018, 10:20 Uhr

Das Bundesgesundheitsministerium will die Rabattsperre beim Großhandelshonorar schon zum 1. Januar 2019 durchsetzen. Für die Apotheker gibt es aber noch einige offene Fragen in dem Referentenentwurf. (b/ Foto: AEP)

Das Bundesgesundheitsministerium will die Rabattsperre beim Großhandelshonorar schon zum 1. Januar 2019 durchsetzen. Für die Apotheker gibt es aber noch einige offene Fragen in dem Referentenentwurf. (b/ Foto: AEP)


Was passiert mit den Skonti?

Gerade um den Passus rund um die Fixierung des Großhandelshonorars hatte es in den vergangenen Wochen viel Spekulation gegeben. Der vom BMG im Referentenentwurf geplante Text scheint unauffällig zu sein. Dort steht zur Änderung des § 2 Abs. 1 Satz 1 der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV): „Bei der Abgabe von Fertigarzneimitteln, die zur Anwendung bei Menschen bestimmt sind, durch den Großhandel an Apotheken oder Tierärzte ist ein Festzuschlag von 70 Cent sowie die Umsatzsteuer zu erheben; zusätzlich darf auf den Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers ohne die Umsatzsteuer höchstens ein Zuschlag von 3,15 Prozent, höchstens jedoch 37,80 Euro erhoben werden.“ Sprachlich liegt hier eine kleine Umstellung vor, die aber bedeutend ist: Das 70-Cent-Fixum „ist“ zu erheben, der prozentuale Teil der Marge „darf“ erhoben werden.

Von der seit Jahren diskutierten Frage, ob die Sperre auch für Skonti gilt, die Großhändler den Apothekern für eingehaltene Zahlungsziele gewähren, ist im Gesetzestext also nicht die Rede. Schaut man allerdings in die Gesetzesbegründung, trifft das BMG sehr wohl auch dazu eine Aussage: „Es wird gesetzlich klargestellt, dass der pharmazeutische Großhandel bei der Arzneimittelabgabe den Festzuschlag von 70 Cent auf den Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers nach der Arzneimittelpreisverordnung zwingend aufschlagen muss und auf diesen Betrag keine Rabatte oder Skonti gewähren darf.“ Die ABDA hatte sich in ihrer Stellungnahme zum Gesetz gegen diese Formulierung gewehrt und vor einer „Fehlinterpretation“ gewarnt, schließlich seien Skonti handelsüblich und „auf den gesamten Apothekeneinkaufspreis“ zulässig.

Noch ist in dieser Geschichte nicht das letzte Wort gesprochen: Wenn die Regierungsfraktionen es für nötig halten, können sie den Entwurf aus dem BMG jederzeit durch Änderungsanträge abändern und dann verändert beschließen.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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7 Kommentare

GH-Fixierung

von Uwe Hansmann am 01.09.2018 um 10:48 Uhr

Mir kommen beim Umgang mit unserem hochgeschätzten GH gerade mal wieder die Tränen . . . ja haben die in den letzten Jahren uns doch immer für umme beliefert. Ehrenwert - aber völlig unglaubwürdig. Gleiches gilt für Minister Spahn: Glaubt man denn im Ministerium wirklich, daß die flächendeckende Arneimittelversorgung durch konsequentes Aussitzen von unbequemen Wahrheiten besser wird?

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Ja, immer diese Spitzfindigkeiten ...

von Reinhard Herzog am 31.08.2018 um 13:15 Uhr

„Es wird gesetzlich klargestellt, dass der pharmazeutische Großhandel ... den Festzuschlag von 70 Cent auf den Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers nach der Arzneimittelpreisverordnung zwingend aufschlagen muss und auf diesen Betrag keine Rabatte oder Skonti gewähren darf.“

Das kann man wieder so oder so lesen.

Nach landläufigem Verständnis bezieht sich "auf diesen Betrag" nur auf die 70 Cent. Es dürfen also keine Skonti, Rabatte etc. eben darauf gegeben werden.
Damit kann man leben ...

Bitter wird es, wenn man aber "auf diesen Betrag" den ApU / AEP hinein interpretiert. Dann wäre eben die Preisuntergrenze der Listen-ApU + 70 Cent.

Soll man das so unklar lassen (und es im Grunde weitergehen lassen wie bislang) oder klarstellen mit hohem Risiko, dass tatsächlich z.B. eine Preisuntergrenze (ApU + x) fixiert wird?

Die ursprüngliche Intention der GH-Honorarumstellung war übrigens, die Rabatte auf die 3,15% zu deckeln. Ist anscheinend vielfach vergessen worden.
Der Markt sorgte dann für die Aufweichung aufgrund der interpretationsfähigen Formulierungen.

Warum werden keine Gegenvorschläge vorgelegt? Immerhin sind die Apotheken die Kunden des GH / der Industrie.

Die weitestgehende Idee wäre, GH- und Apothekenhonorar zu einem "Vertriebsaufschlag" zusammenzufassen.

Dann wären die Apotheken am Drücker - die Lieferanten machen Angebote, für welche Preise sie, vom ApU ausgehend, liefern. Dann käme vielleicht auch mehr Transparenz in die Rechnungen.

Einfach mal mehr Mut aufbringen ...

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Spahn

von Conny am 31.08.2018 um 11:43 Uhr

Wie schnell er handeln kann !

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2019-Mut zur Veränderung !

von Ulrich Ströh am 31.08.2018 um 11:36 Uhr

Ergo:
-Der Phagro ist ein Gewinner !
-Die Blütezeit von allen Apotheken- Kooperationen war gestern!
2019 - Nur Mut zur Veränderung ,liebe Kollegen!

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AW: 2019-Mut zur Veränderung

von Christiane Patzelt am 31.08.2018 um 11:48 Uhr

Den Sinn einer Kooperation hat sich mir persönlich noch nie erschlossen - 500 Euro für ein Billokonzept monatlich abdrücken? Und zum Allergiespray noch ne Fliegenklatsche kostenlos dazu (hä? warum?)

!

von Christiane Patzelt am 31.08.2018 um 11:15 Uhr

Uns zwei Jahre lang warten lassen auf Reaktionen bez. EuGh-Urteil aber bei Konditionskürzungen kann es nicht schnell genug gehen:
Genau mein Humor!!

Was ist die message dahinter? Schließen immer noch zu wenig Apotheken?
Herr Spahn, Ihnen sterben die Apotheken unter der Hand weg-Konditionsverschlechterungen werden der nächste Todesnebel sein.

Witzigerweise ist es dann jetzt auch schon fast alles, was sie uns genommen haben, eigentlich geht jetzt nur noch die Umlenkung der e-Rezepte zum Versender. Dann wird die Apotheke nur noch die Abholstation für Umschau und Kalender - ist ja auch eines Studiums wert!

Und wann fangen die KollegInnen jetzt mal an, sich zu wehren?

(Dieser Text enthält nicht die Spur Minderwertigkeitskomplexe-lediglich wird mein Namensappendix „eingetragene Kauffrau“ weiterhin kastriert - ich beantrage die Kürzung auf „eingetragene“, von Kauffrau ist immer weniger vorhanden - vielleicht sollte ich auch die Befreiung der kaufmännischen Steuern beantragen ((Umsatz/Gewerbe))und die IHK informieren, dass es die Kauffrau per facto so nicht mehr gibt).

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AW: !

von Peter Lahr am 31.08.2018 um 14:02 Uhr

Naja, also meine GH Rechnung wird in Summe bestehend aus OTC, RX und Frei abgebucht. Hat man bisher spezielle Rabattvarianten für die einzelnen "Themenbereiche" gewählt, wen interessiert's? "Darf" der GH auf RX kein Skonto mehr geben muss er es dann halt in Zukunft auf die Sammelrechnung geben. Denn, bei aller Liebe, aber die Rechnung die Spahn aufmacht impliziert, dass der GH seinerseits beim Einkauf von RX nicht einen Cent Rabatt bekommt. HAP plus 0,7 Euro +3,15% Aufschlag ist die Ausgangsposition. Sprich, die 3,15% sowie die 70 Cent sind nur dann relevant, wenn der GH auch wirklich keine Rabatte beim Hersteller bekommt. Demnach müsste Spahn der Ehrlichkeit halber dem GH dann im gleichen Atemzug sämtlich Rabatte und Skonti beim RX Einkauf ebenso per Gesetz streichen da dieser seinerseits ja auf die 70 pocht. Nach dem Motto: So, du hast deine 70 Cent nun sicher, das wolltest du. aber du hast nun mit 70 Cent plus 3,15% Aufschlag auszukommen damit DEINE Spanne eben nur 3,15% + 70 Cent ist und nicht aufgrund guter Einkaufskonditionen 3,15%+70 Cent+X(bestehend aus Rabatt und Skonti beim Hersteller). Möchte das der GH? Entweder kann er vorgeben keine Rabatte und Skonti seinerseits zu bekommen, dann kann man das ja, wie erwähnt, gleich gesetzlich mit fixieren

Aber wie leidet denn der GH wenn wir davon ausgehen dass er beim Einkauf ebenso Skonti und Rabatte bekommt?

Schnell die neuesten ABDA Zahlen zur Hand:

bis 100 Euro VK haben wir 35% der Gesamtausgaben mit einem Anteil von 90,5% von 741 Millionen Packungen und Gesamtausgaben von 33,66 Mrd.

670,6 Mio Packungen kosten demnach 11,8 Mrd Euro.
11,8 Mrd Euro: 670 Mio=17,61 Apotheken VK
17,61-8,35-3%=8,98 Euro Taxe EK, so ca.

8,98- 3,15%+1,5% Skonto=8,56 Rabatt EK Für die Apotheke.
HAP: 8,98-3,15%-0,7 Cent:8,01 und ein Rabatt seitens der Hersteller an den GH nicht berücksichtigt.

Also haben wir 8,56-8,1=55 Cent Ertrag für den GH wenn er uns 4,65% Rabatt auf RX gibt und gleichzeitig nicht einen Cent Rabatt beim Hersteller bekommt.

Um auf diese 70 Cent zu kommen müsste er also irgendwo 15 Cent Rabatt erwirtschaften.
Ausgehend von 8,01 HAP, 15 Cent= X%= 1,87% Skonto, klingt marktüblich. Wenn man nun noch unterstellt, dass der GH Skonto aber auch Rabatt bekommt und ich nur von 2% Rabatt ausgehe, bin kein Insider aber an anderer Stelle wurden deutlich höhere Rabatte durch die Blume in den Raum..., lassen wir das :
8,01 HAP=7,70 GH EK

So, wat isse ne Dampfmaschin,

Wir gehen davon aus, dass die Packung einen Taxe EK von 8,98 mit nur 3,15% Rabatt abgegeben wird damit der GH seine 70 Cent hat.
Also 8,69 (8,98-3,15%) uns in Rechnung gestellt und selbst aber nur zwischen (wirklich handzahm unterstellten) 7,70 und 7,86 zahlt. Im Falle von 1,87% Skonto zzgl. 2% Rabatt 99 Cent verdient, also 29 Cent mehr als gefordert, im Falle von nur 1,87% Skonto aber immer noch 83 Cent und somit 13 Cent mehr als gefordert.

Gibt er uns 4,65% Rabatt auf den Taxe EK, stellt uns 8,56 in Rechnung, verdient er immer noch zwischen 86 Cent und 70 Cent. Wie gesagt, mit wirklich extrem niedrig unterstellten Rabatten hat er mMn bei 670 Mio Packungen diese 70 Cent deutlich, selbst wenn er uns 4,65% Rabatt gewährt.

So, ich bin in Schreib- und Rechenlaune, wat is mit den Packungen von 100 bis 500 Euro?

Diese machen einen Anteil an den Packungen von 8,4% aus und kosten 25,6% der Gesamt-Ausgaben.
62 Mio Packungen kosten 8,6 Mrd, also jede 138 Euronen.
So, dat is widder der VK,
138-8,35-3%= 125,76 Taxe EK
125,76-3,15-0,7=121,12 HAP.
125,76-4,65% Rabatt=119,91 Euro
Unterstelltes Skonto 1,87%=118,85.
119,91-118,85=1,06 Euro, 36 Cent mehr als man angeblich nicht hat wenn er uns 4,65% Rabatt gibt.
Zum Skonto von 1,87% noch popelige 2% druff, 121,12-3,87%=116,43
119,91 wenn der Apotheke 4,65% Rabatt gewährt:
3,47 Gewinn.

So, *gähn*, langsam wird es absurd aber wir nähern uns dem Deckel von, wat sin das, 37,80? Aber noch nit ganz ;)

Also 0,6% der Packungen von 741 Mio Packungen kosten 9,1% der Gesamtausgaben im Bereich von 500-1500 Euro.
4,4 Mio Packungen kosten 3 Mrd, im Schnitt also 696.

696-8,35-3%=667 Euro Taxe EK.
667-4,65%=636 Euro Rabatt EK Apotheke
667-3,15-0,7=645 HAP
1,87% Skonto beim Hersteller: 633 Euro, 3 Euro Gewinn
3,87% (mit unterstelltem 2% Minirabatt): 620 also 16 Euro Gewinn
wieder, trotz 4,65% an uns.

So meine liebste Preisklasse ab 1500 Öcken:
0,5% der Packungen von 741 Mio kosten 30,3% der Ausgaben also 3,7 Mio Packungen gibt es bei der notleidenenden Originalhersteller Industrie für 10,1 Mrd oder pro Stück für 2750 Euronen.

SO wir haben hier einen Deckel bei 37,50 vom GH (zumindest ich) ebenso wie der GH offiziell.
Unterstellen wir mal, der GH erhält aber troztdem Skonto beim Hersteller. Bei Revlimid was ich nur direkt bekomme erhalte ich 1,5%. Nehmen wir also nun diese 1,5% als Unterstellung :)
Taxe EK 2659 Euro. -37,50-0,7=2621 HAP
2621-1,5%=2581,8
Der GH gibt uns den Preis 2659-37,5=2621,5
macht aber mit Skonto beim Hersteller noch einen Gewinn von 39,7 Euro.

Fazit: Da sich bei dieser Diskussion ALLES um die 70 Cent dreht kann man das so machen, aber nur wenn der GH dann ein Rabatt und Skontiverbot beim Herstellereinkauf RX bekommt. Er will die 70 Cent, er soll sie bekommen, wenn das Gesetz auf dieser Seite des Einkaufs genauso gestrickt wird. Im gleichen Atemzug müssten natürlich die Gebühren seitens des GH an uns verboten werden, Lohnzuschuss, Sprit, was weiss ich, sowie alle Ausschlüsse die es bereits jetzt beim Rabatt gibt genullt werden.
Wir haben eine mittlerweile echt ungesunde Kostenstruktur bei den AM Ausgaben für die Kassen die ihrerseits natürlich zu blöd sind mal genauer hinzuschauen da 90,5% der Packungen 11,8 Mrd, 98,9% der Packungen
20,4 Mrd kosten wonach ich ja finde, dass die Kassen UNS und den GH sowieso außen vor lassen sollten wenn es um Einsparungen geht und sich lieber die Hersteller vorknöpfen sollten deren 1,1% der Packungen die GKV 13,2 Mrd kosten, ziehe ich dann noch von den 20 Mrd der 98,9% die 4 Mrd Rabattverträge ab die wohl zu 99,9% in die Preisklasse der 98,9% der Packungen fallen, sind es sogar nur 16 Mrd für 98,9% (!!!!) der abgegebenen Packungen.

Aber, bevor irgendwas zu unseren Ungunsten in Stein gemeißelt wird sollte man doch mal hinschauen wie es denn beim GH Eikauf aussieht, wie der GH vielleicht bei deutschen Herstellern für die Hollandversender einkauft für die die AmpRVO nicht gilt und somit auf der Handelsstufe GH auch nicht wenn nicht für den deutschen Markt bestimmt, die man WIE markiert damit diese Packungen nicht aus Versehen an eine deutsche Apotheke verkauft werden und wieviele Apotheken der verbliebenen 20 000 überhaupt 3,15% Rabatt zzgl 1,5 oder auch 2,5% Skonto bekommen, wieviel Umsatz DIESE machen etc. pp.
(Ich habe nicht mit 2,5% gerechnet, ja aber ich habe auch nur 2% Rabatt unterstellt, die Dunkelziffer dürfte aber auch hier wohl höher liegen ;))
Denn, ich erinnere mich noch an AMNOG wo wir in letzter Sekunde die 200 Mio des GH auf's Auge gedrückt bekamen weil der GH es geschafft hat, der Politik einzuflüstern dass er in Summe nur 1,5 Mio Gewinn gemacht hat. Nagut, 1,5 Mio habe ich auch damals nicht geglaubt, aber diese 1,5 Mio wären NACH Kosten inkl. aller Gehälter gewesen wobei bei uns Gewinn=Betriebsergebnis=unser Einkommen ist. Egal.

Allerdings fände ich es, wie oben beschrieben, sinnvoller wenn wir beide für eine Honorarerhöhung kämpfen würden, den Kassen verklickern dass sie 98,9% unserer beider geleisteter Arbeit für geschätzte 16 Mrd bekommen und dass wir beide es leid sind zugunsten der Hersteller von 1% der Packungen die 40% der Ausgaben von 33,66 Mrd ausmachen jedes Jahr erneut eine Nullrunde schieben zu müssen unter dem Vorwand der Gesamtausgaben.

In diesem Sinne :)

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