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Juraprofessor im Welt-Interview
Valsartan: Welche Rechte haben Patienten?
Apotheker sehen sich derzeit häufig mit erbosten Patienten konfrontiert, die ihr Geld für ihre aufgrund der Verunreinigung mit NDMA zurückgerufenen Valsartan-Präparate zurückfordern. Zudem drohen viele Betroffene, auch in Kommentaren auf DAZ.online, mit juristischen Schritten, weil sie jahrelang kontaminierte Tabletten eingenommen haben. Laut dem Juraprofessor Burkhard Sträter sind die Erfolgsaussichten aber begrenzt, wie er in der Samstagsausgabe der „Welt“ erklärt.
900.000 Patienten scheinen in Deutschland von den Verunreinigungen mit dem Kanzerogen NDMA betroffen zu sein. Auch in der Apotheke schlagen die Betroffenen nun mit der Frage auf, welche rechtlichen Möglichkeiten sie haben, zum Beispiel für den Fall, dass sie an Krebs erkranken, und ob sie ihr Geld beziehungsweise ihre Zuzahlung zurückbekommen. Fragen, die in der öffentlichen Diskussion und Kommunikation bislang noch nicht groß thematisiert wurden. In der Welt-Ausgabe vom vergangenen Samstag hat sich nun der auf Arzneimittel-und Gesundheitsrecht spezialisierte Anwalt Professor Burkhard Sträter im Interview dazu geäußert.
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Seiner Ansicht nach dürfte es für die betroffenen Patienten schwierig werden, Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Das liege daran, dass es den Betroffenen schwerfallen wird, eine eventuell später auftretende Krebserkrankung auf das NDMA in den zurückgerufenen Valsartan-Tabletten zurückzuführen, wie er erklärt. Schließlich liege der Erkrankung meist ein multifaktorielles Geschehen zugrunde.
Im Falle von Valsartan werde die Sache noch komplexer, da der Patient im Zweifel gar nicht nachweisen könne, welches Präparat er in welchem Zeitraum genommen hat. Die Rabattverträge, die alle zwei Jahre wechselten, erschwerten die Spurensuche. In der Zeit von 2012 bis 2018 habe der Patient vermutlich die Präparate von drei Herstellern eingenommen. Der Experte wird auch gefragt, ob man dann nicht einfach alle drei Hersteller für eine mögliche Krebserkrankung verantwortlich machen könne, schließlich schreibe das Gesetz doch Beweiserleichterung für Patienten vor.
Sträter: Der Patient ist der Dumme
Das sei grundsätzlich richtig, antwortet Sträter. Aber die Regelung sei kompliziert und ließe viel Spielraum für Interpretationen. Das führe erwartungsgemäß zu endlosen Auseinandersetzungen vor Gericht, die kosteten Zeit und Geld – beides habe der Patient unter Umständen nicht. Somit sei der Patient am Ende der Dumme. Sträter fordert in diesem Zusammenhang eine Abschaffung der Rabattverträge und der damit verbundenen Zwangssubstitution. Denn dieses System bedeute eine „unüberschaubare Rotation von Arzneien und Herstellern“, die es bei Problemen den Behörden schwer mache, den eigentlich Verantwortlichen zu identifizieren und gegen ihn Maßnahmen zu erlassen. In der Folge müsse sich der Patient allein auf die Suche machen – mit sehr begrenzten Erfolgsaussichten, wie Sträter sagt.
In Europa hätten Patienten im Vergleich zu den USA in solchen Fällen das Nachsehen, erklärt er. Das Rechtssystem funktioniere in den Staaten anders – spezialisierte Kanzleien erwirken mit Sammelklagen gegen die Pharmaindustrie Millionenvergleiche. Die Haftungssummen seien gigantisch, wobei die Kanzleien oft über die Hälfte der eingeklagten Summe einbehielten. Verhältnisse, die sich Sträter für Deutschland nicht wünscht.
6 Kommentare
Valsartan - jetzt Aktionsgruppe gegründet!
von Hans-Martin Scheil am 06.09.2018 um 7:11 Uhr
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Rechte der Patienten
von Heiko Barz am 16.08.2018 um 11:03 Uhr
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NDMA-Skandal
von Martim am 15.08.2018 um 20:32 Uhr
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@Bernd Küsgens
von Kritiker am 15.08.2018 um 10:46 Uhr
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persönliche Konsequenz
von Kritiker am 14.08.2018 um 15:10 Uhr
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AW: persönliche Konsequenz
von Bernd Küsgens am 15.08.2018 um 8:54 Uhr
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