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Juraprofessor im Welt-Interview
Valsartan: Welche Rechte haben Patienten?
Warum gibt es kein Geld zurück?
Auch zu der Frage, warum Patienten ihre Zuzahlung nicht zurückbekämen äußert er sich, schließlich sei das ja bei anderen Produktrückrufen der Fall. Der Jurist erklärt, dass das daran liegt, dass mit dem Patienten kein klassischer Kaufvertrag abgeschlossen wird. In Deutschland herrsche bei der GKV das Sachleistungsprinzip. Den wahren Preis erfahre der Patient nicht. Weil er das Arzneimittel nicht direkt bezahlt habe, sondern nur indirekt über seine Beiträge, habe er keine rechtliche Handhabe, etwas zurückzubekommen.
Weniger eindeutig fällt Sträters Antwort im Bezug auf Privatversicherte aus, die ja in Vorleistung gehen. Hier verweist er darauf, dass diese Versicherten ohnehin oft das Original verschreiben bekämen. Und – unabhängig von der Versicherungsform – hätten sich Kassen bei der Erstattung im Fall Valsartan sehr kulant gezeigt. Dafür haben sie Sträters Ansicht nach guten Grund: Jedes formelle Verfahren wäre viel teurer und zeitaufwendiger. Er räumt aber ein, dass das für die Patienten ein schwacher Trost sei. Auf die Tatsache, dass auf Ebene der Patienten nicht zurückgerufen wurde, sondern nur die nicht-abverkauften Packungen, geht er nicht ein.
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Versorgungssicherheit und Produktqualität nur mit Rückkehr nach Europa
Eine Rückkehr zu mehr Versorgungssicherheit und Produktqualität sieht der Jurist nur, wenn erhebliche Teile der Arzneimittelproduktion nach Europa zurückverlagert werden. Dort könne man Qualität leichter gewährleisten als in Fernost. Er stellt auch die Kostenersparnis infrage, die man sich von der Herstellung in Billigländern verspricht. Sie trete nicht ein, wenn man gleichzeitig die mangelnde Qualität und die dadurch verursachten Schäden mit einberechne. Das Kernproblem seien seiner Meinung nach die Rabattverträge, die die Hersteller zur Billigproduktion zwängen. Sträter schlägt vor, die Kassen zu verpflichten, dass bei den Ausschreibungen sichergestellt werden muss, dass 50 Prozent der Präparate aus der EU kommen.
Was die Aufsicht angeht, sieht er die Mitgliedstaaten in der Pflicht, abgesehen von der Kontrolle der Wirkstoffe, die zum großen Teil von einer „Behörde des Europarats“ in Straßburg, dem EDQM, geleitet werde. Allerdings gehöre die Überwachungspraxis harmonisiert und intensiviert. So müsse beispielsweise gewährleistet werden, dass nur aus inspizierten Betrieben nach Europa exportiert wird. Derzeit werde bei hoher Nachfrage aus Europa aus dem lokalen Markt in Indien exportiert. Das gelte es zu verhindern, denn das könne zu handfesten Qualitätsproblemen führen.
6 Kommentare
Valsartan - jetzt Aktionsgruppe gegründet!
von Hans-Martin Scheil am 06.09.2018 um 7:11 Uhr
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Rechte der Patienten
von Heiko Barz am 16.08.2018 um 11:03 Uhr
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NDMA-Skandal
von Martim am 15.08.2018 um 20:32 Uhr
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@Bernd Küsgens
von Kritiker am 15.08.2018 um 10:46 Uhr
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persönliche Konsequenz
von Kritiker am 14.08.2018 um 15:10 Uhr
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AW: persönliche Konsequenz
von Bernd Küsgens am 15.08.2018 um 8:54 Uhr
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