- DAZ.online
- News
- Apotheke
- Securpharm hätte ...
Griechisch-deutscher Arzneimittel-Skandal
Securpharm hätte gestohlene Klinik-Arzneimittel nicht aufgespürt
Griechenland und Italien haben sechs Jahre länger Zeit
Was wäre nun mit besagten Produkten aus Griechenland, wenn Securpharm schon liefe? Es ist davon auszugehen, dass zunächst nichts aufgefallen wäre. Denn Griechenland gehört neben Italien und Belgien zu den Ländern, die sechs Jahre länger Zeit haben, die europäischen Fälschungsschutzvorgaben umzusetzen. Während Belgien bereits angekündigt hat, eher fertig zu werden, ist aus Griechenland und Italien derartiges nicht zu hören. Hintergrund ist, dass diese Länder bereits über Systeme zur Überprüfung der Echtheit von Arzneimitteln und zur Identifizierung von Einzelpackungen verfügen – wie gut diese funktionieren, sei dahingestellt. Viele dürften sich noch an die vor einigen Jahren aus italienischen Kliniken entwendeten Arzneimittel und die Folgen auch für Deutschland erinnern. Die verlängerte Umsetzungsfrist heißt im Klartext: Die individuellen Erkennungsmerkmale werden Packungen, die in Griechenland in den Verkehr gebracht werden, vorerst fehlen. Sie sind damit – ebenso wie Packungen aus anderen europäischen Ländern, die vor dem Stichtag in den Verkehr gebracht wurden und noch bis zu ihrem Verfall verkauft werden können – die kritische Unbekannte im Fälschungsschutzsystem. Wenn Fälscher ab kommenden Februar in Europa noch „erfolgreich“ aktiv sein wollen, so dürften sie sich auf diese nicht serialisierte Ware konzentrieren.
Mehr zum Thema
Und selbst wenn die gestohlene Klinikware die Sicherheitsmerkmale trüge, etwa weil sie in einem anderen Land gestohlen wurde, in dem diese bereits Pflicht sind, wäre nicht sicher, ob das System Alarm schlägt. Das geschieht nämlich nur, wenn die Ware bereits ausgebucht wurde. Die Frage ist also: Wann wird im Krankenhaus ausgebucht? In Deutschland streitet man derzeit leidenschaftlich, auf welche Weise und wann dies geschehen soll. Das Problem sind die großen Mengen, die in den Kliniken zu prüfen sind. Und wenn man bedenkt, dass die Bundesrepublik als „Musterschüler“ in Sachen Umsetzung der Fälschungsschutzrichtlinie gilt, mag man sich nur ungern ausmalen, wie andere Länder mit den besonderen Verhältnissen im Krankenhaus umgehen. Arzneimittel für ein Krankenhaus können also erst dann sicher sein, wenn sie möglichst schnell nach ihrem Eingang schon ausgebucht werden.
Gefeit vor einem Szenario wie im Ausgangsfall wird man durch Securpharm erst dann sein, wenn es nur noch serialisierte Arzneimittel in Europa gibt und die Kliniken die erhaltenen Produkte gleich ausbuchen. Und es gibt noch einen weiteren neuralgischen Punkt: Die Aufsicht muss funktionieren. Denn Lunapharm ist zugelassener Parallelvertreiber und kann somit aus EU-Staaten eingeführte Arzneimittel umverpackt und in deutscher Aufmachung in den Verkehr und damit in die Apotheken bringen. In diesem Zuge muss das Unternehmen als neuer Hersteller auch für neue Sicherheitsmerkmale sorgen. Woher es seine Ware bezieht, könnte jedoch unter Umständen im Dunklen bleiben. Zwar trifft Importeure schon heute eine Dokumentationspflicht, wie viele Arzneimittel sie aus einem anderen Markt beziehen und wie viele sie in Deutschland in den Verkehr bringen. Die Frage ist aber, ob die Aufsicht es schafft, zu kontrollieren, ob diese Werte zueinander passen.
1 Kommentar
Deutschland ist beim Blödsinn heutzutage immer ganz vorne.
von Ratatosk am 18.07.2018 um 18:44 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.