Starktklar für securPharm? EU-weiter Fälschungsschutz für Arzneimittel: Was sich 2018 und 2019 für Apotheken verändert - von Kirsten Sucker-Sket
DAZ Nr. 49, 2017, S. 22 ff.
2018 soll der bisherige securPharm-Pilotbetrieb mit rund 400 Apotheken zum Regelbetrieb ausgebaut werden. Das heißt: Im Laufe des Jahres sollen alle rund 20.000 öffentlichen Apotheken an das neue System zur Echtheitsprüfung von Arzneimitteln angeschlossen werden. In der neuen DAZ lesen Sie, wie dies geschehen soll und warum Apotheken nicht zu lange zögern sollten.
Arzneimittelfälschungen in der legalen Lieferkette waren in Deutschland in der Vergangenheit relativ selten. Doch seit einiger Zeit tauchen sie immer häufiger auf. Schon seit Jahren arbeitet Europa auf einen besseren Fälschungsschutz hin. Nun soll er tatsächlich bald kommen: Derzeit wird europaweit ein spezielles System aufgebaut, das die Echtheitsprüfung von Arzneimitteln ermöglicht. In Deutschland kennt man es unter dem Namen securPharm.
Am 9. Februar 2019 wird der Startschuss fallen. Dann muss jedes verifizierungspflichtige Arzneimittel (das ist grundsätzlich jedes verschreibungspflichtige) in jeder Apotheke eines EU-Mitgliedstaates sowie den EWR-Staaten auf seine Echtheit überprüft werden können, ehe es an den Patienten abgegeben wird. Konkret müssen bei der Abgabe zwei Sicherheitsmerkmale überprüft werden: das individuelle Erkennungsmerkmal in Form eines Data-Matrix-Codes und der Erstöffnungsschutz, der eine Vorrichtung gegen Manipulationen darstellt.
Bereits seit 2013 läuft das deutsche System securPharm im Testbetrieb. Im November 2017 waren an diesem rund 400 Apotheken und fünf Softwarehäuser sowie rund 160 pharmazeutische Unternehmen mit 1900 Produkten sowie ein freiwillig prüfender Großhändler beteiligt. Seither sammeln die Beteiligten hier Erfahrungen. Nun soll dieser Pilot zum Regelbetrieb werden, indem nach und nach alle Apotheken in die Praxisübung einsteigen, ehe der „Pflichtbetrieb“ im Februar 2019 startet.
Noch sind sich viele Apotheker im Unklaren, was auf sie zukommt. Auch die ABDA hat erst im November begonnen, ihre Mitgliedsorganisationen genauer zu informieren. Diese sind nun wiederum aufgefordert, ihre Mitglieder, also die Apotheker vor Ort, über die Neuerungen in Kenntnis zu setzen. Die DAZ wollte es ebenfalls genauer wissen. Sie hat deshalb bei Dr. Reinhard Hoferichter, Vorstandssprecher von securPharm, sowie Dr. Hans-Peter Hubmann, stellvertretender Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbands, nachgefragt, wie der Stand der Dinge ist und was Apotheken nun tun sollten, um sich vorzubereiten.
Starktklar für securPharm? EU-weiter Fälschungsschutz für Arzneimittel: Was sich 2018 und 2019 für Apotheken verändert - von Kirsten Sucker-Sket
DAZ Nr. 49, 2017, S. 22 ff.
Eins vorweg: Ihre Zuversicht ist groß, dass alle öffentlichen Apotheken zum Stichtag 9. Februar 2019 bereit sein werden. Sie dürfen erwarten, dass ihre Softwarehäuser für einen reibungslosen Anschluss sorgen werden. Problematisch könnte es dagegen für Krankenhausapotheken werden. Unklar ist auch, wie die Hersteller aufgestellt sein werden. Sie dürfen ab dem Stichtag nur noch Ware mit den Sicherheitsmerkmalen für den Verkehr freigeben. Zuvor freigegebene Ware bleibt allerdings verkehrsfähig bis zum Verfalldatum. Das heißt: Bis zu fünf Jahre kann es ein Nebeneinander neuer und alter Packungen geben.
Wo mögliche Probleme liegen und worüber sich Apotheken nicht sorgen müssen, lesen Sie in der aktuellen DAZ Nr. 49, 2016 ab Seite 22. Hier erfahren sie auch, wie der Anschluss der Apotheker an die Datenbanken laufen soll, was hinter dem System der verteilten Server steht, was End-to-End-Verschlüsselung bedeutet, wie die Verifizierung in der Praxis laufen sollte – und dass noch immer nicht ganz klar ist, was das Ganze am Ende kosten wird.
1 Kommentar
Neoliberale Welt
von Karl Friedrich Müller am 07.12.2017 um 20:56 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.