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Griechisch-deutscher Arzneimittel-Skandal
Securpharm hätte gestohlene Klinik-Arzneimittel nicht aufgespürt
Der Bericht des ARD-Magazins Kontraste zum windigen Arzneimittelhandel von Griechenland über Polen nach Deutschland hat in den vergangenen Tagen für Wirbel gesorgt. Dabei stellt sich eine Frage: Wäre es in Deutschland eher aufgefallen, dass die besagten Arzneimittel aus einem griechischen Krankenhaus gestohlen wurden, wenn die EU-Regelungen zum Fälschungsschutz bereits griffen? Die ernüchternde Antwort lautet wohl „nein“.
Vergangene Woche Donnerstag berichtete das ARD-Magazin „Kontraste“ über eine kriminelle Bande, die teure Krebs- und MS-Medikamente in griechischen Kliniken gestohlen und offenbar über Zwischenhändler nach Deutschland verkauft haben soll. In Griechenland kam es zu Verhaftungen, die Öffentlichkeit reagierte bestürzt. Pavlos Polakis, der stellvertretende griechische Minister für Gesundheit, erklärte in dem ARD-Beitrag: „Wir wissen, dass der Transport von diesen Medikamenten nicht ordnungsgemäß verlaufen ist und die Bedingungen für diese hochsensiblen Mittel, wie entsprechende Kühlung, nicht gegeben waren. Wir sprechen hier von einer illegalen Bande, die sich offensichtlich nicht um medizinische Anforderungen gekümmert hat.“
Ob die deutschen Behörden versagt haben, ist unklar. Das Brandenburger Gesundheitsministerium will sich jedenfalls keine Versäumnisse vorwerfen lassen. Dass es sich um gestohlene Ware gehandelt hat, habe man erst durch die ARD-Anfrage erfahren. Zuvor war die Aufsicht zwar nach Hinweisen der polnischen Arzneimittelbehörde gegen Lunapharm vorgegangen – aber nur, weil Apotheken nach griechischem Recht keine Arzneimittel an Großhändler liefern dürfen. In der Folge hat die Aufsicht Lunapharm den Handel mit Arzneimitteln, die von der griechischen Apotheke bezogen wurden, untersagt. Auch Stichproben wurden genommen und überprüft – die Qualität sei einwandfrei und die Sicherheit der Menschen wäre zu keiner Zeit gefährdet gewesen, heißt es.
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Ein Strafverfahren gegen Lunapharm hat die Staatsanwaltschaft Potsdam in die Wege geleitet – wegen des Verdachts auf Hehlerei und Verstößen gegen das Arzneimittelgesetz. Wie auch immer es ausgehen mag, der Fall wirft die Frage auf, ob künftig verhindert werden kann, dass gestohlene Klinikware in die legale Lieferkette gelangt. Schließlich werden zum 9. Februar 2019 die europäischen Vorgaben zum Fälschungsschutz verbindlich: Ab diesem Stichtag müssen alle Arzneimittelpackungen, die in der EU für den Verkehr freigegeben werden, bestimmte Sicherheitsmerkmale tragen – einen individuellen Data-Matrix-Code und einen Erstöffnungsschutz. Die Hersteller müssen zuvor die individuellen Produktdaten in eine Hersteller-Datenbank hochladen. Apotheken wiederum müssen die Sicherheitsmerkmale verifizieren und vor der Abgabe an den Patienten prüfen. Sie gleichen also die Seriennummer beim Ausbuchen der Packung ab. Ist sie nicht auf dem Server vorhanden oder wurde sie bereits ausgebucht, schlägt das System Alarm.
1 Kommentar
Deutschland ist beim Blödsinn heutzutage immer ganz vorne.
von Ratatosk am 18.07.2018 um 18:44 Uhr
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