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Honorargutachten
Was sagt 2HM zu den Rechenfehlern?
„Fehler in Details stellen das Gutachten nicht in Frage“
Außerdem sind sich die Gutachter und Hüsgen weiterhin uneinig, wie die aufgedeckten Rechenfehler zu bewerten sind. Hüsgen sieht durch die Vielzahl der Fehler das Gutachten „wie ein Kartenhaus in sich zusammenfallen“. Die Gutachter erklären dagegen, Fehler in Details würden das Konzept des Gutachtens nicht in Frage stellen. Vielmehr seien sie korrigierbar.
„Der These, dass das Gutachten noch weitere Fehler oder Präzisionsmöglichkeiten enthält, ist nicht per se zu widersprechen, da es trotz mehrfacher Prüfung immer zu Fehlern kommen kann. Wie die von Herr Hüsgen aufgezeigten Fehler jedoch zeigen, handelt es sich um Fehler im Detail, die das gesamte Berechnungsmodell eben gerade nicht in Frage stellen. Es kann – auch dank der intensiven Prüfung durch Herrn Hüsgen - vielmehr davon ausgegangen werden, dass größere Fehler unwahrscheinlicher sind. Sollten sich dennoch relevantere Fehler oder Argumente zeigen, gilt immer noch, dass das im Gutachten aufgebaute, sehr transparente Berechnungsmodell modular und anpassungsfähig ist.“
Das will Hüsgen jedoch nicht akzeptieren. Angesichts der vielen Korrekturen bezweifelt er den Anspruch eines wissenschaftlichen Gutachtens. Dies erklärt Hüsgen in einer erneuten Replik auf die Antwort der Gutachter.
„Da müssen die Gutachter auf zwei beispielhafte Fragen […] auf der ganzen Linie Rechenfehler, Denkfehler und vermeintliche Übertragungsfehler (auf Großhandelsebene) zugeben […]. Und dann halten sie noch den Anspruch aufrecht, ein fundiertes, wissenschaftliches Gutachten vorgelegt zu haben.“
Uwe Hüsgen geht davon aus, dass der pharmazeutische Großhandel die prognostizierten Verluste zum größten Teil an die Apotheken durchreichen müsste. Dadurch würden sich die Ertragseinbußen bei den Apotheken auf durchschnittlich 67.500 Euro summieren. „Dabei ist die Reduktion bei den Zytostatika herstellenden Apotheken, die die Gutachter selbst mit 250 Millionen Euro angeben, noch gar nicht eingerechnet.“
Seine Kritik am Gutachten und die jeweils dazu von den Gutachtern entgegneten Stellungnahmen finden Sie vollständig hier. Außerdem finden Sie die erneute Replik von Hüsgen hier.
1 Kommentar
Wenn man so schaut..
von Stefan Haydn am 11.07.2018 um 19:49 Uhr
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