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Honorargutachten
Was sagt 2HM zu den Rechenfehlern?
"Es geht um Kostenrechnung und nicht um Einsparungen"
Außerdem sei den Gutachtern eine „weitere zu präzisierende Berechnung“ aufgefallen. Aus Konsistenzgründen müsse man sowohl Absatz- als auch Umsatzzahlen der Großhändler verwenden, die Mitglied im Bundesverband Phagro sind. Im Gutachten werden bei der Berechnung des gedeckelten prozentualen Zuschlags sowohl die Zahlen des Statistischen Bundesamtes als auch des Phagro vermischt, was Hüsgen kritisiert hatte.
„Nähme man die Umsatzdaten des PHAGRO würde sich der prozentuale Zuschlag noch stärker, auf 0,41 % reduzieren. Damit ist der aktuelle Wert von 0,53 % ca. 25 Mio. € „überfinanzierend“ (ca. 105 Mio. € statt ca. 80 Mio. € Warenbestand, ca. 30 % zugunsten des Großhandels).“
Dies würde sich wiederum auf die Berechnung eines möglichen gedeckelten prozentualen Zuschlags bei den Apotheken auswirken, ergänzen die Gutachter. Dieser läge dann bei 6,8 Prozent statt 7,2 Prozent. Damit sei auch hier im Gutachten zugunsten der Leistungserbringer gerechnet worden.
Für Hüsgen war es ein weiterer gravierender Fehler, dass die Gutachter bei den Einsparungen der Kostenträger (GKV, PKV, Beihilfe) und der Selbstzahler nicht die Mehrwertsteuer berücksichtigt hatten. Außerdem seien nur Umsätze von Großhändlern beachtet worden, die Mitglied im Bundesverband Phagro sind. Zieht man auch das Direktgeschäft und das Geschäft der Nicht-Phagro-Großhändler hinzu, würden die Einsparungen nicht 1,24 Mrd. Euro betragen, sondern mindestens 1,4 Mrd. Euro netto. Und unter Berücksichtigung der Mehrwertsteuer beliefen sich die Einsparungen für Kostenträger und Selbstzahler dann auf 1,67 Mrd. Euro brutto – eine Abweichung von immerhin rund 35 Prozent. Doch die Gutachter sehen dieses Thema nicht als ihre Aufgabe an, denn es ging um eine Kostenrechnung für Apotheken und nicht um Einsparungen der Krankenkassen.
„Es war nicht die Aufgabe des Gutachtens, Einsparpotenziale zu ermitteln oder im Detail zu berechnen. Aufgabe war es dagegen, den Gesetzesgrundlagen entsprechende Preise zu ermitteln. […] Dies gilt insbesondere für Folgeauswirkungen wie geringere Mehrwertsteuerzahlungen der Krankenkassen und Selbstzahler. Dass Auswirkungen größer sind, beeinträchtigt nicht die berechtigte Reduktion der Preise auf eine kostendeckende Vergütung.“
Dies sehen jedoch – neben Uwe Hüsgen – auch viele weitere Kritiker des Gutachtens anders. Denn das Geld, das dem Versorgungssystem entzogen würde, müsste irgendwo eingespart werden. Deshalb wird auch kritisiert, dass die Gutachter nicht untersuchen, welche Folgen ihre Empfehlungen für das System hätten. Doch offenbar sehen sie auch das nicht als ihre Aufgabe an.
1 Kommentar
Wenn man so schaut..
von Stefan Haydn am 11.07.2018 um 19:49 Uhr
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