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Honorargutachten
Was sagt 2HM zu den Rechenfehlern?
Gutachter korrigieren und rechnen weiter
Gleich zu Beginn ihrer Antwort stellen die 2HM-Gutachter klar: „Im Ergebnis unserer Nachberechnungen sind einige der von Herrn Hüsgen benannten Kritikpunkte als zutreffend zu bewerten.“ Als eklatant sehen sie die Interpretation dieser Punkte allerdings nicht. Auch sei es nicht sachgerecht, das Gutachten vor dem Hintergrund dieser Rechenfehler grundsätzlich in Frage zu stellen. Es wäre nämlich durchaus möglich, diese zu korrigieren.
In seinem „Gegengutachten“ hatte Uwe Hüsgen beispielsweise erklärt, dass die Gutachter von einer falschen Gewichtung der Packungsanzahl ausgegangen wären. Verantwortlich dafür soll nicht die Datenquelle, sondern ein Rechenfehler sein. So wären Betäubungsmittel, Kühlartikel und hochpreisige Arzneimitteln, deren Distribution für die Großhändler kostenintensiver und aufwendiger ist, besonders berücksichtigt und anders gewichtet worden. Doch anschließend hätten es die Gutachter versäumt, diese „kostenintensiven“ Arzneimittel von der Anzahl der „sonstigen“ verschreibungspflichtigen Arzneimittel abzuziehen. Bei den weiteren Berechnungen sei auch nicht berücksichtigt worden, dass es auch nicht-verschreibungspflichtige Kühlprodukte gebe.
„Es ist richtig, dass die Non-Rx-Kühlartikel präziser Weise ebenfalls gewichtet werden müssten. Auch entspricht es der Befragungslogik der Großhändler etwas besser, die Gewichtungsfaktoren nicht zusätzlich zur Gesamtpackungsanzahl anzuwenden, wie es in der aktuellen Berechnung erfolgt ist, sondern die Anzahl der BtM, Kühlartikel und Hochpreiser mit Gewichtungsfaktor zu bestimmen und dann nur die restliche Anzahl Packungen zu addieren. Wendet man diese Berechnung an, reduzierte sich der absolute Zuschlag von 0,96 € auf 0,94 €, das entspricht absolut ca. 14 Mio.€ in Bezug auf das Packungsvolumen für Rx-FAM der PHAGRO-Mitglieder.“
An mehreren Stellen in ihrer Entgegnung weisen die 2HM-Gutachter darauf hin, dass sie zu Gunsten der Leistungserbringer gerechnet hätten - gemäß „einem allgemeinen Prinzip in der Gutachtenerstellung“. Es wäre problemlos möglich, „die Berechnung in dem transparenten Berechnungsmodell an dieser Stelle anzupassen, was das Gesamtergebnis nur leicht verändern würde“.
Außerdem hatte Hüsgen kritisiert, die Gutachter hätten mit falschen Durchschnittswerten bei den hochpreisigen Fertigarzneimitteln gerechnet. Die Gutachter gehen von einem durchschnittlichen Herstellerabgabepreis von 3791 Euro aus und berechnen damit die Zahl an Packungen, was zu deutlich unterschiedlichen Anteilen hinsichtlich der Arzneimittel unter und über 1200 Euro führt. Die Ursache für die Abweichungen hatte er in der Verwendung ungeeigneter Daten vermutet, doch die Gutachter finden eine andere, ebenfalls bemerkenswerte Antwort.
„Der Fehler, der an dieser Stelle hingegen erfolgt ist, liegt nicht in der Auswahl der Daten, sondern in einem Missverständnis der Datenebene unsererseits. Das Selektionskriterium ist zwar der ApU (> oder < 1.200), die von der GKV gelieferte Größe an sich jedoch gibt den Bruttoumsatz der GKV und demnach nicht den Umsatz des Großhandels, sondern den Apothekenabgabepreis wieder. Dies gilt es zu korrigieren, indem die Mehrwertsteuer sowie die Apothekenvergütung abgezogen werden: Der entstehende Wert liegt mit 3.129 € für das Jahr 2016 sogar etwas niedriger, insgesamt jedoch in vergleichbarer Höhe wie der von Herr Hüsgen angegebene Wert von 3.255 € zulasten der GKV bzw. von 3.208 € insgesamt.“
1 Kommentar
Wenn man so schaut..
von Stefan Haydn am 11.07.2018 um 19:49 Uhr
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