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Wegen des EuGH-Urteils
Monopolkommission: Nach den Arzneimittelpreisen die Buchpreise freigeben
Interessenvertretung des Buchhandels kündigt eigene Gutachten an
Kritik übt der Börsenverein auch an der Methodik des Gutachtens: Es beruhe auf einer sehr dürftigen Datenlage, heißt es in der Stellungnahme. Es werte wissenschaftliche Studien aus, die zum Großteil veraltet seien, und verzichte zudem gänzlich auf eigene Erhebungen aktueller Marktdaten. Letztlich wiederhole die Monopolkommission bekannte neoliberale Positionen aus dem Gutachten zur Buchpreisbindung aus dem Jahr 2000, erklärt der Börsenverein.
Kulturstaatsministerin empört
Der Börsenverein baut auf den Rückhalt in der Politik: „Die kulturpolitische Bedeutung der Preisbindung ist Konsens in der Politik. Das hat der Gesetzgeber nicht nur mit der ausdrücklichen Ausweitung der Preisbindung auf E-Books 2016 gezeigt. Auch in ihrem Koalitionsvertrag spricht die Bundesregierung der Preisbindung eine unverzichtbare Rolle für die Vielfalt des deutschen Buchmarktes zu“, ist in der Stellungnahme zu lesen. Und auch auf das Gutachten folgte prompt eine Reaktion. Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) reagierte empört. „Die Empfehlung der Monopolkommission macht mich fassungslos", sagte Grütters laut Mitteilung. Sie unterhöhle die jahrelangen Bemühungen der Bundesregierung, den unabhängigen Buchhandel und die Verlage als Garanten der literarischen Vielfalt zu schützen. Sie werde sich weiterhin mit aller Kraft für den Erhalt der Buchpreisbindung einsetzen.
Zwei Gutachten in Auftrag gegeben
Aber der Branchenverband will auch selbst Fakten schaffen und hat seinerseits zwei wissenschaftliche Gutachten in Auftrag gegeben. Laut dem Verbandsorgan Boersenblatt.net soll Prof. Dr. Georg Götz, Ordinarius für Volkswirtschaftslehre an der Justus-Liebig-Universität Gießen, die Preisbindung unter ökonomischen Gesichtspunkten prüfen. Prof. Dr. Andreas Fuchs, geschäftsführender Direktor des Instituts für Handels- und Wirtschaftsrecht an der Universität Osnabrück, führt eine kartellrechtliche Betrachtung durch. Die Ergebnisse erwartet der Börsenverein im kommenden Jahr.
Die Ergüsse der Monopolkommission haben keinen direkten Einfluss auf die Gesetzgebung. Sie fungiert als unabhängiges Beratungsgremium und berät auf den Gebieten der Wettbewerbspolitik, des Wettbewerbsrechts und der Regulierung. Auch zum Apothekenmarkt hat sie sich immer wieder geäußert und nach den EuGH-Urteil die Einführung einer rabattfähigen „Servicepauschale“ statt des heutigen Apothekenhonorars vorgeschlagen. Der Vorsitzende Wambach hatte sich vehement gegen ein Rx-Versandverbot ausgesprochen. Das wäre das falsche Signal. Vielmehr müsse die Preisbindung auch hierzulande aufgegeben werden, alle Apotheken sollten Rabatte anbieten dürfen – allerdings gedeckelt zwischen 2,50 und 5 Euro pro Packung. Zudem hatte die Kommission bereits 2006 unter anderem die Abschaffung des Fremd- und Mehrbesitzverbots gefordert,und 2010 die Aufhebung der Preisbindung für Rx-Arzneimittel.
6 Kommentare
Antwort Heiko Bark
von Alexander Zeitler am 03.06.2018 um 2:09 Uhr
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Buchpreise
von Alexander Zeitler am 01.06.2018 um 2:34 Uhr
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AW: Buchpreise
von Heiko Barz am 01.06.2018 um 12:35 Uhr
Was werden die Verlage und Zeitungen sagen
von ratatosk am 31.05.2018 um 22:30 Uhr
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Was darf eine Monopolkommission, und wer bestimmt deren Grenzen?
von Heiko Barz am 31.05.2018 um 20:24 Uhr
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Monopolkommission abschaffen!
von Andreas P. Schenkel am 31.05.2018 um 19:50 Uhr
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