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Wegen des EuGH-Urteils
Monopolkommission: Nach den Arzneimittelpreisen die Buchpreise freigeben
Neben verschreibungspflichtigen Arzneimitteln gelten auch für Bücher in Deutschland Festpreise. Vom EuGH wurde die sogenannte Buchpreisbindung 2009 für zulässig erklärt. Der Schutz der Bücher als Kulturgut rechtfertige Eingriffe in den freien Handel, hieß es damals. Auf dieses Urteil wurde in der Diskussion um die Rx-Preisbindung seit dem EuGH-Urteil auch mehrfach verwiesen. Doch nun stellt die Monopolkommission die Festpreise bei Büchern mit einem Gutachten infrage – mit Verweis auf den Entscheid zu den Arzneimittelpreisen.
Bereits unmittelbar nach dem EuGH-Urteil hatte der Chef der Monopolkommission, Achim Wambach, erklärt, dass er ein Ende der Buchpreisbindung erwarte. „Die Buchpreisbindung beschränkt den freien Warenverkehr in ähnlicher Weise wie die Preisbindung für Arzneimittel“, sagte er damals der „Rheinischen Post“. „Die Entscheidung des EuGH deutet darauf hin, dass auch die von der Monopolkommission kritisierte und kürzlich auf E-Books erweiterte gesetzliche Buchpreisbindung nicht mehr ohne weiteres zu halten sein dürfte“, erklärte er.
Nun hat die Monopolkommission, die sich in der Vergangenheit auch schon zum Apothekenmarkt geäußert hatte, nachgelegt. In einem am vergangenen Dienstag veröffentlichten Gutachten setzt sich das fünfköpfige Beratungsgremium der Bundesregierung für eine Abschaffung der Buchpreisbindung ein. Diese war 2009 vom EuGH für europarechtskonform erklärt worden. Bücher seien ein Kulturgut, dessen Schutz Eingriffe in den freien Handel rechtfertige, begründeten die Luxemburger Richter ihr Urteil. 2016 war die Buchpreisbindung dann auch auf E-Books ausgeweitet worden.
Gutachten aus eigenem Antrieb
Das Gutachten „Die Buchpreisbindung in einem sich ändernden Marktumfeld“, hat die Monopolkommission „aus eigenem Antrieb“ anlässlich des EuGH-Urteils zu den Arzneimittelpreisen erstellt. Darin erklären die Ökonomen aus rechtlicher Sicht den Schutz des Kulturguts Buch zwar zu einem grundsätzlich anzuerkennenden kulturpolitischen Ziel, heißt es in einer Mitteilung zum Gutachten. Allerdings halten sie es für fraglich, ob sich objektiv belegen lässt, dass die Buchpreisbindung einen kulturpolitischen Mehrwert generiert, der den mit ihr verbundenen Markteingriff rechtfertigt. Zumal nach Ansicht von Wambach und seinen Mitstreitern das kulturelle Schutzziel „Kulturgut Buch“ gar nicht klar definiert ist. Die Argumentation der Monopolkommission erinnert damit stark an die der EuGH-Richter beim Urteil zur Arzneimittelpreisbindung. Diese vermissten ebenfalls einen Beleg dafür, dass die Festpreise für verschreibungspflichtige Arzneimittel tatsächlich dazu beitragen, die flächendeckende Versorgung zu sichern.
6 Kommentare
Antwort Heiko Bark
von Alexander Zeitler am 03.06.2018 um 2:09 Uhr
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Buchpreise
von Alexander Zeitler am 01.06.2018 um 2:34 Uhr
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AW: Buchpreise
von Heiko Barz am 01.06.2018 um 12:35 Uhr
Was werden die Verlage und Zeitungen sagen
von ratatosk am 31.05.2018 um 22:30 Uhr
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Was darf eine Monopolkommission, und wer bestimmt deren Grenzen?
von Heiko Barz am 31.05.2018 um 20:24 Uhr
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Monopolkommission abschaffen!
von Andreas P. Schenkel am 31.05.2018 um 19:50 Uhr
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