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Wegen des EuGH-Urteils
Monopolkommission: Nach den Arzneimittelpreisen die Buchpreise freigeben
Neben verschreibungspflichtigen Arzneimitteln gelten auch für Bücher in Deutschland Festpreise. Vom EuGH wurde die sogenannte Buchpreisbindung 2009 für zulässig erklärt. Der Schutz der Bücher als Kulturgut rechtfertige Eingriffe in den freien Handel, hieß es damals. Auf dieses Urteil wurde in der Diskussion um die Rx-Preisbindung seit dem EuGH-Urteil auch mehrfach verwiesen. Doch nun stellt die Monopolkommission die Festpreise bei Büchern mit einem Gutachten infrage – mit Verweis auf den Entscheid zu den Arzneimittelpreisen.
Bereits unmittelbar nach dem EuGH-Urteil hatte der Chef der Monopolkommission, Achim Wambach, erklärt, dass er ein Ende der Buchpreisbindung erwarte. „Die Buchpreisbindung beschränkt den freien Warenverkehr in ähnlicher Weise wie die Preisbindung für Arzneimittel“, sagte er damals der „Rheinischen Post“. „Die Entscheidung des EuGH deutet darauf hin, dass auch die von der Monopolkommission kritisierte und kürzlich auf E-Books erweiterte gesetzliche Buchpreisbindung nicht mehr ohne weiteres zu halten sein dürfte“, erklärte er.
Nun hat die Monopolkommission, die sich in der Vergangenheit auch schon zum Apothekenmarkt geäußert hatte, nachgelegt. In einem am vergangenen Dienstag veröffentlichten Gutachten setzt sich das fünfköpfige Beratungsgremium der Bundesregierung für eine Abschaffung der Buchpreisbindung ein. Diese war 2009 vom EuGH für europarechtskonform erklärt worden. Bücher seien ein Kulturgut, dessen Schutz Eingriffe in den freien Handel rechtfertige, begründeten die Luxemburger Richter ihr Urteil. 2016 war die Buchpreisbindung dann auch auf E-Books ausgeweitet worden.
Gutachten aus eigenem Antrieb
Das Gutachten „Die Buchpreisbindung in einem sich ändernden Marktumfeld“, hat die Monopolkommission „aus eigenem Antrieb“ anlässlich des EuGH-Urteils zu den Arzneimittelpreisen erstellt. Darin erklären die Ökonomen aus rechtlicher Sicht den Schutz des Kulturguts Buch zwar zu einem grundsätzlich anzuerkennenden kulturpolitischen Ziel, heißt es in einer Mitteilung zum Gutachten. Allerdings halten sie es für fraglich, ob sich objektiv belegen lässt, dass die Buchpreisbindung einen kulturpolitischen Mehrwert generiert, der den mit ihr verbundenen Markteingriff rechtfertigt. Zumal nach Ansicht von Wambach und seinen Mitstreitern das kulturelle Schutzziel „Kulturgut Buch“ gar nicht klar definiert ist. Die Argumentation der Monopolkommission erinnert damit stark an die der EuGH-Richter beim Urteil zur Arzneimittelpreisbindung. Diese vermissten ebenfalls einen Beleg dafür, dass die Festpreise für verschreibungspflichtige Arzneimittel tatsächlich dazu beitragen, die flächendeckende Versorgung zu sichern.
„Preisbindung verhindert Strukturwandel“
Darüber hinaus hegt das Gremium die Befürchtung, dass im Buchhandel eine ähnliche Situation wie derzeit bei den Apotheken eintritt. Nämlich, dass der EuGH eine Entscheidung fällt, die dafür sorgt, dass ausländische Händler die Preisbindung unterlaufen können, während sich inländische weiter daran halten müssen. So eine Entwicklung könne man nicht ausschließen, im Falle der E-Books halte man sie sogar für wahrscheinlich, heißt es. Neben diesem möglichen Wettbewerbsnachteil führen die Wettbewerbsverfechter noch andere Punkte an, warum in ihren Augen die Festpreise für den heimischen Buchhandel er schädlich als förderlich sind – was als ambivalente und zum Teil unklare Auswirkungen tituliert wird. So verlangsame nämlich die Buchpreisbindung unter anderem den Strukturwandel im stationären Buchhandel, bremse die Entstehung nachfragemächtiger Buchhändler und behindere die Verbreitung von Büchern durch eine Erschließung neuer Kundengruppen. Zudem sehen die Ökonomen darin eine Markteintrittsbarriere. Einen Zusammenhang der Preisbindung mit einem großen, vielfältigen Buchangebot sieht die Kommission nicht – das zeige der Blick in andere Länder.
Gremium stellt Rolle des Buchvertriebs infrage
Dass der stationäre Buchhandel trotz Preisbindung kontinuierlich Marktanteile, vor allem zugunsten des Onlinebuchhandels, einbüße, zeige, dass die Buchpreisbindung den Struktur- und Funktionswandel auf allen Vertriebsstufen lediglich verlangsamen, aber nicht verhindern könne. Daher stelle sich nach Ansicht der Monopolkommission die Frage, ob die herkömmliche Infrastruktur für den Buchvertrieb überhaupt noch die Rolle spielt, die ihr zugedacht wird. Nach Abwägung aller Gesichtspunkte sprechen Wambach und Konsorten sich daher für eine Abschaffung der Buchpreisbindung aus.
Branchenverband sieht keine Übertragbarkeit der Märkte
Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels, der Interessen der Verlage, der Buchgroßhändler und der Buchhändler vor Ort vertritt, sieht – anders als die Monopolkommission – keine Übertragbarkeit des EuGH-Entscheids zur Arzneimittel-Preisbindung auf den Buchmarkt. So erklärt Hauptgeschäftsführer Alexander Skipis in einer als Reaktion auf das Gutachten veröffentlichten Stellungnahme des Verbandes: „Der Erwerb von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist nicht mit dem von Büchern vergleichbar. Die Märkte funktionieren vollkommen unterschiedlich. Die von den Richtern in Bezug auf den Arzneimittelbereich vertretene Auffassung, ausländische Versandhändler hätten Wettbewerbsnachteile gegenüber Händlern in Deutschland, trifft beim Handel mit Büchern nicht zu.“ Damit widerspricht Skipris auch der Auffassung anderer. So hatte zum Beispiel der Frankfurter Jurist Prof. Dr. Hilko J. Meyer die Parallelen der Arzneimittelpreisbindung zur Buchpreisbindung betont.
Interessenvertretung des Buchhandels kündigt eigene Gutachten an
Kritik übt der Börsenverein auch an der Methodik des Gutachtens: Es beruhe auf einer sehr dürftigen Datenlage, heißt es in der Stellungnahme. Es werte wissenschaftliche Studien aus, die zum Großteil veraltet seien, und verzichte zudem gänzlich auf eigene Erhebungen aktueller Marktdaten. Letztlich wiederhole die Monopolkommission bekannte neoliberale Positionen aus dem Gutachten zur Buchpreisbindung aus dem Jahr 2000, erklärt der Börsenverein.
Kulturstaatsministerin empört
Der Börsenverein baut auf den Rückhalt in der Politik: „Die kulturpolitische Bedeutung der Preisbindung ist Konsens in der Politik. Das hat der Gesetzgeber nicht nur mit der ausdrücklichen Ausweitung der Preisbindung auf E-Books 2016 gezeigt. Auch in ihrem Koalitionsvertrag spricht die Bundesregierung der Preisbindung eine unverzichtbare Rolle für die Vielfalt des deutschen Buchmarktes zu“, ist in der Stellungnahme zu lesen. Und auch auf das Gutachten folgte prompt eine Reaktion. Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) reagierte empört. „Die Empfehlung der Monopolkommission macht mich fassungslos", sagte Grütters laut Mitteilung. Sie unterhöhle die jahrelangen Bemühungen der Bundesregierung, den unabhängigen Buchhandel und die Verlage als Garanten der literarischen Vielfalt zu schützen. Sie werde sich weiterhin mit aller Kraft für den Erhalt der Buchpreisbindung einsetzen.
Zwei Gutachten in Auftrag gegeben
Aber der Branchenverband will auch selbst Fakten schaffen und hat seinerseits zwei wissenschaftliche Gutachten in Auftrag gegeben. Laut dem Verbandsorgan Boersenblatt.net soll Prof. Dr. Georg Götz, Ordinarius für Volkswirtschaftslehre an der Justus-Liebig-Universität Gießen, die Preisbindung unter ökonomischen Gesichtspunkten prüfen. Prof. Dr. Andreas Fuchs, geschäftsführender Direktor des Instituts für Handels- und Wirtschaftsrecht an der Universität Osnabrück, führt eine kartellrechtliche Betrachtung durch. Die Ergebnisse erwartet der Börsenverein im kommenden Jahr.
Die Ergüsse der Monopolkommission haben keinen direkten Einfluss auf die Gesetzgebung. Sie fungiert als unabhängiges Beratungsgremium und berät auf den Gebieten der Wettbewerbspolitik, des Wettbewerbsrechts und der Regulierung. Auch zum Apothekenmarkt hat sie sich immer wieder geäußert und nach den EuGH-Urteil die Einführung einer rabattfähigen „Servicepauschale“ statt des heutigen Apothekenhonorars vorgeschlagen. Der Vorsitzende Wambach hatte sich vehement gegen ein Rx-Versandverbot ausgesprochen. Das wäre das falsche Signal. Vielmehr müsse die Preisbindung auch hierzulande aufgegeben werden, alle Apotheken sollten Rabatte anbieten dürfen – allerdings gedeckelt zwischen 2,50 und 5 Euro pro Packung. Zudem hatte die Kommission bereits 2006 unter anderem die Abschaffung des Fremd- und Mehrbesitzverbots gefordert,und 2010 die Aufhebung der Preisbindung für Rx-Arzneimittel.
6 Kommentare
Antwort Heiko Bark
von Alexander Zeitler am 03.06.2018 um 2:09 Uhr
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Buchpreise
von Alexander Zeitler am 01.06.2018 um 2:34 Uhr
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AW: Buchpreise
von Heiko Barz am 01.06.2018 um 12:35 Uhr
Was werden die Verlage und Zeitungen sagen
von ratatosk am 31.05.2018 um 22:30 Uhr
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Was darf eine Monopolkommission, und wer bestimmt deren Grenzen?
von Heiko Barz am 31.05.2018 um 20:24 Uhr
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Monopolkommission abschaffen!
von Andreas P. Schenkel am 31.05.2018 um 19:50 Uhr
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