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Wegen des EuGH-Urteils
Monopolkommission: Nach den Arzneimittelpreisen die Buchpreise freigeben
„Preisbindung verhindert Strukturwandel“
Darüber hinaus hegt das Gremium die Befürchtung, dass im Buchhandel eine ähnliche Situation wie derzeit bei den Apotheken eintritt. Nämlich, dass der EuGH eine Entscheidung fällt, die dafür sorgt, dass ausländische Händler die Preisbindung unterlaufen können, während sich inländische weiter daran halten müssen. So eine Entwicklung könne man nicht ausschließen, im Falle der E-Books halte man sie sogar für wahrscheinlich, heißt es. Neben diesem möglichen Wettbewerbsnachteil führen die Wettbewerbsverfechter noch andere Punkte an, warum in ihren Augen die Festpreise für den heimischen Buchhandel er schädlich als förderlich sind – was als ambivalente und zum Teil unklare Auswirkungen tituliert wird. So verlangsame nämlich die Buchpreisbindung unter anderem den Strukturwandel im stationären Buchhandel, bremse die Entstehung nachfragemächtiger Buchhändler und behindere die Verbreitung von Büchern durch eine Erschließung neuer Kundengruppen. Zudem sehen die Ökonomen darin eine Markteintrittsbarriere. Einen Zusammenhang der Preisbindung mit einem großen, vielfältigen Buchangebot sieht die Kommission nicht – das zeige der Blick in andere Länder.
Gremium stellt Rolle des Buchvertriebs infrage
Dass der stationäre Buchhandel trotz Preisbindung kontinuierlich Marktanteile, vor allem zugunsten des Onlinebuchhandels, einbüße, zeige, dass die Buchpreisbindung den Struktur- und Funktionswandel auf allen Vertriebsstufen lediglich verlangsamen, aber nicht verhindern könne. Daher stelle sich nach Ansicht der Monopolkommission die Frage, ob die herkömmliche Infrastruktur für den Buchvertrieb überhaupt noch die Rolle spielt, die ihr zugedacht wird. Nach Abwägung aller Gesichtspunkte sprechen Wambach und Konsorten sich daher für eine Abschaffung der Buchpreisbindung aus.
Branchenverband sieht keine Übertragbarkeit der Märkte
Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels, der Interessen der Verlage, der Buchgroßhändler und der Buchhändler vor Ort vertritt, sieht – anders als die Monopolkommission – keine Übertragbarkeit des EuGH-Entscheids zur Arzneimittel-Preisbindung auf den Buchmarkt. So erklärt Hauptgeschäftsführer Alexander Skipis in einer als Reaktion auf das Gutachten veröffentlichten Stellungnahme des Verbandes: „Der Erwerb von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist nicht mit dem von Büchern vergleichbar. Die Märkte funktionieren vollkommen unterschiedlich. Die von den Richtern in Bezug auf den Arzneimittelbereich vertretene Auffassung, ausländische Versandhändler hätten Wettbewerbsnachteile gegenüber Händlern in Deutschland, trifft beim Handel mit Büchern nicht zu.“ Damit widerspricht Skipris auch der Auffassung anderer. So hatte zum Beispiel der Frankfurter Jurist Prof. Dr. Hilko J. Meyer die Parallelen der Arzneimittelpreisbindung zur Buchpreisbindung betont.
6 Kommentare
Antwort Heiko Bark
von Alexander Zeitler am 03.06.2018 um 2:09 Uhr
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Buchpreise
von Alexander Zeitler am 01.06.2018 um 2:34 Uhr
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AW: Buchpreise
von Heiko Barz am 01.06.2018 um 12:35 Uhr
Was werden die Verlage und Zeitungen sagen
von ratatosk am 31.05.2018 um 22:30 Uhr
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Was darf eine Monopolkommission, und wer bestimmt deren Grenzen?
von Heiko Barz am 31.05.2018 um 20:24 Uhr
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Monopolkommission abschaffen!
von Andreas P. Schenkel am 31.05.2018 um 19:50 Uhr
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