- DAZ.online
- News
- Politik
- BPI: Gesetzgeber muss fü...
Impfstoffversorgung
BPI: Gesetzgeber muss für Klarstellung sorgen
Ausschreibungen für Impfstoffe grundsätzlich verbieten
Norbert Gerbsch, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie (BPI), gibt sich freudiger: „Wir sehen uns in unserer massiven Kritik an den Impfstoffvereinbarungen der AOK Nordost bestätigt“. Allerdings sieht er nun den Gesetzgeber gefordert: Er müsse „dringend klarstellen, dass Ausschreibungsmodelle seinen Zielen einer stabilen Impfstoffversorgung und einer hohen Impfquote widersprechen.“ Dazu müsse er Ausschreibungen für Impfstoffe über die bestehende Regelung hinaus grundsätzlich verbieten.
Ginge es nach dem BPI dürfte es sowieso erst dann Ausschreibungen für Arzneimittel geben, wenn mindestens vier Anbieter im Markt sind und die Krankenkassen an mindestens drei Anbieter Zuschläge erteilen müssen, von denen mindestens einer den Standort seiner Produktionsstätte in der EU nachweisen muss. Gerbsch: „Das Risiko für Lieferengpässe wäre so erheblich zu verringern – nicht nur für Impfstoffe.“
Nun muss sich zeigen, ob die Politik tätig wird. Sie wird allerdings voraussichtlich zunächst eine rechtskräftige Entscheidung abwarten. Unter anderem die gesundheitspolitische Sprecherin der Unions-Bundestagsfraktion Karin Maag (CDU) hatte bereits angekündigt, Schlupflöcher gegebenenfalls schließen zu wollen.
Was geschieht in anderen Bundesländern?
Auch in Sachsen-Anhalt gibt es einen Vertrag zwischen AOK und Apothekerverband zur Grippeimpfstoffversorgung nach dem Vorbild der AOK Nordost. Sein Schicksal wird vom Ausgang dieses Verfahrens abhängen.
In Rheinland-Pfalz setzt man ebenfalls auf Festpreise – allerdings in Form eines fixen Aufschlags auf den Apothekeneinkaufspreis.
Indessen hat die AOK Niedersachsen übrigens ihre Open-House-Ausschreibung für Grippeimpfstoffe aufgegeben – eine solche wäre der Vergabekammer zufolge ja möglich gewesen. Zu den Hintergründen dieses Rückzugs wollte die Kasse keine Details nennen. Die Situation sei aber nun die, dass in der bevorstehenden Grippesaison 2018/19 alle auf dem Markt verfügbaren und von der STIKO empfohlenen Grippeimpfstoffe verordnet werden können, die subkutan oder intramuskulär injiziert werden. Dabei sind die Grippeimpfstoffe nach wie vor ausschließlich als Sprechstundenbedarf zu verordnen.
1 Kommentar
4-fach Grippeschutzimpfung 2018/2019
von Gerwin Richter am 25.09.2018 um 12:11 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.