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Grippeimpfstoffe
Niedersachsen tauscht Exklusiv- gegen Open-House-Verträge
Nachdem zu erwarten ist, dass der Gemeinsame Bundesausschuss die neue Empfehlung der STIKO für einen tetravalenten Grippeimpfstoff umsetzen wird und Ausschreibungen für Impfstoffe nunmehr verboten sind, suchen die Krankenkassen nach neuen Lösungen. In Niedersachsen setzen sie auf Open-House-Verträge.
Die Impfstoffversorgung gesetzlich Krankenversicherter sorgt seit Jahren für Schlagzeilen. Da Vakzine in der Herstellung komplex sind und die Zahl der Hersteller höchst überschaubar ist, sind Lieferengpässe ein besonderes Problem und daher tunlichst zu vermeiden. Im vergangen Jahr hat der Gesetzgeber nicht zuletzt deshalb die Rechtsgrundlage für die Ausschreibung von Impfstoffen gestrichen: Die Versorgung soll sichergestellt sein – und am Ende möglichst die Impfquote steigen.
Doch noch bestehen in einigen Regionen Rabattverträge für trivalente Grippeimpfstoffe weiter – die Kassen hatten sie von vornherein für mehrere Jahre abgeschlossen. So zum Beispiel in Baden-Württemberg und Niedersachsen. In Niedersachsen sollten die Verträge sogar bis zur Saison 2019/2020 laufen. Doch diese Exklusivvereinbarungen dürften hinfällig werden, wenn der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) der aktualisierten Empfehlung der Ständigen Impfkommission am Robert Koch-Institut (STIKO) folgt und in künftig Vierfach-Grippeimpfstoffe in seine Schutzimpfungs-Richtlinie aufnimmt.
Alternativmodelle zum Exklusiv-Vertrag
Im Nordosten der Republik hat man noch nie etwas von Ausschreibungen gehalten. Stattdessen setzen die Kassen hier schon seit einigen Jahren auf eine Festpreisvereinbarung mit den Apotheken. Diese sorgt in ihrer konkreten Form für den Vierfach-Impfstoff derzeit allerdings für Unmut in der Industrie und der Politik. In Niedersachsen haben sich die Krankenkassen ein anderes Modell erdacht. Sie haben diese Woche unter Federführung der AOK Niedersachsen einen Rabattvertrag für quadrivalente saisonale Grippeimpfstoffe für die Saison 2018/2019 im sogenannten Open-House-Verfahren ausgeschrieben.
Im Rahmen dieses Open-House-Verfahrens können alle interessierten pharmazeutischen Unternehmen eine Rabattvereinbarung abschließen. Die Bedingungen sind dabei für alle Hersteller gleich, individuelle Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt. Das heißt: Es gilt für alle ein einheitlicher Preis. Spezielle Lieferbedingungen soll es dagegen nicht geben, wie die AOK Niedersachsen auf Nachfrage erklärte. Die angebotenen Verträge sind nicht exklusiv. Ärzte können also frei zwischen den verschiedenen Impfstoffen der teilnehmenden Unternehmen wählen.
Apotheken und Ärzte sollen im Mai informiert werden
Die AOK Niedersachsen freut sich, damit einen neuen Weg gefunden zu haben, eine wirtschaftliche Versorgung der Versicherten mit saisonalen Grippeimpfstoffen zu gewährleisten. Mehr noch: „Wir erhoffen uns, durch eine gute und flächendeckende Versorgung mit Impfstoffen die Durchimpfungsrate in der Bevölkerung wieder zu steigern und somit einen größeren Schutz vor Grippeinfektionen zu gewährleisten.“
Die Grippe-impfenden Ärzte sowie alle Grippeimpfstoff-liefernden Apotheken sollen im Mai dieses Jahres umfassend mit allen benötigten Informationen für die Grippeimpfsaison 2018/2019 versorgt werden. Bis dahin gebe es keinen Handlungsbedarf bei den Apothekern, so die AOK.
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