Rheinland-Pfalz und Saarland

Festpreise für Vierfach-Grippeimpfstoffe 2018/19

Stuttgart - 18.05.2018, 16:30 Uhr

Ab nächster Grippesaison 2018/19: tetravalente Influenzaimpfung für alle, in Rheinland-Pfalz und im Saarland zum Vertragspreis. (Foto: imago)

Ab nächster Grippesaison 2018/19: tetravalente Influenzaimpfung für alle, in Rheinland-Pfalz und im Saarland zum Vertragspreis. (Foto: imago)


Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland erstattet Apotheken bei tetravalenten Grippeimpfstoffen 2018/19 einen Festpreis, unabhängig davon, welche Influenzavakzine die Apotheken jeweils abgeben. Darauf hat sich die Primärkasse mit dem Landesapothekerverband Rheinland-Pfalz und dem Saarländischen Apothekerverein geeinigt. Und wie viel Geld bekommen die Apotheken für die Grippeimpfstoffe?

Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland hat sich mit dem Landesapothekerverband Rheinland-Pfalz und dem Saarländischen Apothekerverein bei Grippeimpfstoffen geeinigt. Für die kommende Grippesaison 2018/19, in der zum ersten Mal alle impfwilligen Bundesbürger den tetravalenten Influenzaschutz erhalten, haben die dortige AOK und die Apothekerverbände eine Preisvereinbarung getroffen, die die Vergütung der Apotheken für die Abgabe der Grippeimpfstoffe regelt. „Apotheken erhalten einen Aufschlag auf den Apothekeneinkaufspreis; die Höhe des Aufschlags ist unabhängig davon, welcher Grippeimpfstoff abgegeben wird, immer gleich“, erklärt ein Sprecher der AOK Rheinland-Pfalz auf Nachfrage von DAZ.online.

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Auf welchen Preis sich die beiden Vertragspartner geeinigt haben, wollte die AOK nicht verraten.
Die Primärkasse empfiehlt den praktizierenden und Grippeimpfstoff-verordnenden Ärzten in Rheinland-Pfalz und im Saarland eine produktneutrale Verordnung, ohne Aut-idem-Ausschluss. Es dürften alle Hersteller verordnet werden: 
Grippeimpfstoff  2018/2019 – mit Kanüle
Grippeimpfstoff  2018/2019 – ohne Kanüle

Ein Patient mit Hühnereiweißallergie ...

Noch immer produzieren Impfstoffhersteller die Grippevakzine mithilfe spezieller Hühnereier. Die AOK Rheinland-Pfalz räumt dieser besonderen Patientegruppe eine Sonderstellung bei der ärztlichen Verordnung ein: „Eine Verordnung von speziellen Impfstoffen (zum Beispiel bei Hühnereiweißallergie) ist weiterhin möglich. Auch in diesen Einzelfällen erfolgt die Verordnung  als Sprechstundenbedarf. Auf diesen Ausnahme-Rezepten sollte das Aut-idem-Kreuz gesetzt werden und zusätzlich ein 'A' beziehungsweise 'Ausnahmefall' aufgedruckt werden.“

Das Problem ist nur: Einzige Alterrnative zur Produktion von Grippeimpfstoffen in Hühnereiern ist aktuell noch die Zellkultur. Tatsächlich gibt es auch einen in Deutschland zugelassenen Impfstoff: Optaflu®. Nur produziert der pharmazeutische Unternehmer Sequiris diesen Impfstoff derzeit nicht. In den Vereinigten Staaten wird bereits seit 2016 Flucelvax® Quadrivalent vertrieben. Doch: Ist ein Import überhaupt vonnöten? 



Celine Müller, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online (cel)
redaktion@daz.online


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