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Rheinland-Pfalz und Saarland
Festpreise für Vierfach-Grippeimpfstoffe 2018/19
Nicht jeder Grippeimpfstoff eignet sich für Kinder
Das Robert-Koch-Institut (RKI) bewertet eine Hühnereiweißallergie nicht als absolutes Ausschlusskriterium für eine Grippeimpfung. Hühnereiweißallergiker mit lediglich leichten Symptomen „können mit allen zugelassenen Influenza-Impfstoffen geimpft werden, erklärt das RKI. Es seien noch nicht einmal spezielle Überwachsungsmaßnahmen erforderlich. Bei klinisch schweren Reaktionen wie Anaphylaxien „ist die Indikation zur Impfung mit Hühnerei-basierten Influenzaimpfstoffen streng zu stellen“. Hier sollten tatsächlich Vorkehrungen getroffen werden, um im Falle einer Anaphylaxie rasch reagieren zu können.
Das RKI fasst auch die aktuelle Studienlage zu Hühnereiweißallergikern und Influenzaimpfung zusammen: Eine Vielzahl von klinischen Studien weise darauf hin, dass auch bei Personen mit Hühnereiweißallergie schwerwiegende allergische Reaktionen auf eine Influenzaimpfung selten sind und nicht häufiger auftreten als bei Personen ohne Hühnereiweißallergie.
Influsplit® Tetra bereits für Kinder ab sechs Monaten
Nicht alle Grippeimpfstoffe sind auch für jede Patientengruppe zugelassen. So dürfen die Vierfach-Grippeimpfung von GlaxoSmithKline (GSK), Influsplit® Tetra, bereits Kinder ab einem Alter von sechs Monaten erhalten. Fluenz® Tetra von AstraZeneca hat die Zulassung für Kinder ab zwei bis 17 Jahren. Mylans Xanaflu® Tetra eignet sich laut Zulassungsunterlagen lediglich für die Immunisierung der erwachsenen Bevölkerung ab 18 Jahren.
Optimalerweise präzisiert der Arzt die Patientengruppe auf dem Sprechstundenbedarfsrezept. Die wirtschaftliche Verordnungsweise der Grippeimpfstoffe im Hinblick auf Menge und korrekte Indikation liegt laut AOK Rheinland-Pfalz jedoch in der Verantwortung der Verordner.
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