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Rheinland-Pfalz und Saarland
Festpreise für Vierfach-Grippeimpfstoffe 2018/19
Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland erstattet Apotheken bei tetravalenten Grippeimpfstoffen 2018/19 einen Festpreis, unabhängig davon, welche Influenzavakzine die Apotheken jeweils abgeben. Darauf hat sich die Primärkasse mit dem Landesapothekerverband Rheinland-Pfalz und dem Saarländischen Apothekerverein geeinigt. Und wie viel Geld bekommen die Apotheken für die Grippeimpfstoffe?
Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland hat sich mit dem Landesapothekerverband Rheinland-Pfalz und dem Saarländischen Apothekerverein bei Grippeimpfstoffen geeinigt. Für die kommende Grippesaison 2018/19, in der zum ersten Mal alle impfwilligen Bundesbürger den tetravalenten Influenzaschutz erhalten, haben die dortige AOK und die Apothekerverbände eine Preisvereinbarung getroffen, die die Vergütung der Apotheken für die Abgabe der Grippeimpfstoffe regelt. „Apotheken erhalten einen Aufschlag auf den Apothekeneinkaufspreis; die Höhe des Aufschlags ist unabhängig davon, welcher Grippeimpfstoff abgegeben wird, immer gleich“, erklärt ein Sprecher der AOK Rheinland-Pfalz auf Nachfrage von DAZ.online.
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Die Primärkasse empfiehlt den praktizierenden und Grippeimpfstoff-verordnenden Ärzten in Rheinland-Pfalz und im Saarland eine produktneutrale Verordnung, ohne Aut-idem-Ausschluss. Es dürften alle Hersteller verordnet werden:
Grippeimpfstoff 2018/2019 – mit Kanüle
Grippeimpfstoff 2018/2019 – ohne Kanüle
Ein Patient mit Hühnereiweißallergie ...
Noch immer produzieren Impfstoffhersteller die Grippevakzine mithilfe spezieller Hühnereier. Die AOK Rheinland-Pfalz räumt dieser besonderen Patientegruppe eine Sonderstellung bei der ärztlichen Verordnung ein: „Eine Verordnung von speziellen Impfstoffen (zum Beispiel bei Hühnereiweißallergie) ist weiterhin möglich. Auch in diesen Einzelfällen erfolgt die Verordnung als Sprechstundenbedarf. Auf diesen Ausnahme-Rezepten sollte das Aut-idem-Kreuz gesetzt werden und zusätzlich ein 'A' beziehungsweise 'Ausnahmefall' aufgedruckt werden.“
Das Problem ist nur: Einzige Alterrnative zur Produktion von Grippeimpfstoffen in Hühnereiern ist aktuell noch die Zellkultur. Tatsächlich gibt es auch einen in Deutschland zugelassenen Impfstoff: Optaflu®. Nur produziert der pharmazeutische Unternehmer Sequiris diesen Impfstoff derzeit nicht. In den Vereinigten Staaten wird bereits seit 2016 Flucelvax® Quadrivalent vertrieben. Doch: Ist ein Import überhaupt vonnöten?
Nicht jeder Grippeimpfstoff eignet sich für Kinder
Das Robert-Koch-Institut (RKI) bewertet eine Hühnereiweißallergie nicht als absolutes Ausschlusskriterium für eine Grippeimpfung. Hühnereiweißallergiker mit lediglich leichten Symptomen „können mit allen zugelassenen Influenza-Impfstoffen geimpft werden, erklärt das RKI. Es seien noch nicht einmal spezielle Überwachsungsmaßnahmen erforderlich. Bei klinisch schweren Reaktionen wie Anaphylaxien „ist die Indikation zur Impfung mit Hühnerei-basierten Influenzaimpfstoffen streng zu stellen“. Hier sollten tatsächlich Vorkehrungen getroffen werden, um im Falle einer Anaphylaxie rasch reagieren zu können.
Das RKI fasst auch die aktuelle Studienlage zu Hühnereiweißallergikern und Influenzaimpfung zusammen: Eine Vielzahl von klinischen Studien weise darauf hin, dass auch bei Personen mit Hühnereiweißallergie schwerwiegende allergische Reaktionen auf eine Influenzaimpfung selten sind und nicht häufiger auftreten als bei Personen ohne Hühnereiweißallergie.
Influsplit® Tetra bereits für Kinder ab sechs Monaten
Nicht alle Grippeimpfstoffe sind auch für jede Patientengruppe zugelassen. So dürfen die Vierfach-Grippeimpfung von GlaxoSmithKline (GSK), Influsplit® Tetra, bereits Kinder ab einem Alter von sechs Monaten erhalten. Fluenz® Tetra von AstraZeneca hat die Zulassung für Kinder ab zwei bis 17 Jahren. Mylans Xanaflu® Tetra eignet sich laut Zulassungsunterlagen lediglich für die Immunisierung der erwachsenen Bevölkerung ab 18 Jahren.
Optimalerweise präzisiert der Arzt die Patientengruppe auf dem Sprechstundenbedarfsrezept. Die wirtschaftliche Verordnungsweise der Grippeimpfstoffe im Hinblick auf Menge und korrekte Indikation liegt laut AOK Rheinland-Pfalz jedoch in der Verantwortung der Verordner.
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