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Nach dem aus Sicht des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) enttäuschenden Schiedsspruch zur Zytostatikavergütung wird der DAV nach Informationen von DAZ.online gegen die Entscheidung der Schiedsstelle klagen.
Wie aus Kreisen des DAV zu hören war, hat sich der Verband nun zur Klage entschlossen. Der Verband der Zytostatikaherstellenden Apotheker (VZA) werde sich an den Kosten des Verfahrens beteiligen. Die Klage soll sich auf den Schiedsspruch insgesamt und nicht nur auf die rückwirkende Geltung beziehen.
Nachdem die Verhandlungen zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem DAV gescheitert waren, hatte die zuständige Schiedsstelle unter dem Vorsitz von Dr. Rainer Hess am 19. Januar entschieden. Dabei wurden neue, deutlich größere Abschläge auf die Apothekeneinkaufspreise festgesetzt und neue Abschlagsgruppen für patentgeschützte Wirkstoffe eingerichtet. Diese Abschläge sollen bereits rückwirkend ab dem 1. November 2017 gelten.
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Klare Ablehnung durch DAV
Schon direkt nach dem Schiedsspruch hatte der DAV-Vorsitzende Fritz Becker das Ergebnis des Schiedsverfahrens klar abgelehnt. Dazu verwies Becker auf die neue Möglichkeit für die Krankenkassen, Rabattverträge mit den Herstellern zu schließen. Dort sollten die Krankenkassen Einsparpotenziale generieren, hatte Becker gefordert. Der DAV wolle eine Vergütung, die die Arbeitsleistung der Apotheken anerkennt. Dies solle von der bisherigen Praxis wegführen, dass die Apotheken ihre Wirtschaftlichkeit über die Einkaufskonditionen sichern müssen. Daraufhin hatte Becker bereits kurz nach dem Schiedsspruch angekündigt, eine Klage gegen den Schiedsspruch zu prüfen.
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