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Zyto-Rabattverträge laufen schleppend an
Letztlich zielt die Argumentation des DAV auf die Sicherung der flächendeckenden Versorgung. Denn alle zytostatikazubereitenden Apotheken müssen auch wirtschaftlich in der Lage sein, ihre Aufgaben zu erfüllen. Wenn nur wenige Großanbieter zu den festgesetzten Preisen einkaufen können, würde sich die gesamte Versorgung auf wenige Anbieter konzentrieren.
Rabattvertragsverfahren in zwei Gebietslosen eingestellt
Bei der Suche nach einer zukunftsweisenden Preisbildung geht es auch darum, wie die neuen Rabattverträge zwischen Zytostatikaherstellern und Krankenkassen in die Preisfindung eingehen. Doch der Schiedsspruch fördert die Entwicklung dieser Rabattverträge offensichtlich nicht.
Denn der Landesapothekerverband Niedersachsen meldete in seinem Mitgliederrundschreiben vom 15. Februar, die ARGE-Zytostatika habe darüber informiert, dass sich die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen in Niedersachsen und Bremen (Gebietslos 1) sowie in Sachsen-Anhalt (Gebietslos 2) entschlossen hätten, dieses Rabattvertragsverfahren zum 31. März 2018 einzustellen. Dies sei eine Folge des Schiedsstellenbeschlusses. Dies betreffe nur Apotheken in den genannten Bundesländern, die Zytostatikazubereitungen für Versicherte von Krankenkassen herstellen, die von der ARGE-Zytostatika vertreten werden. Die für den Februar 2018 kommunizierte Friedenspflicht werde bis zum Verfahrensende am 31. März 2018 verlängert, heißt es dort weiter. Trotzdem bitte die ARGE-Zytostatika um die Beachtung der Rabattverträge. Die im Februar und März 2018 bestehenden Rabattverträge würden eine Klausel enthalten, die den Apotheken in Niedersachsen, Bremen und Sachsen-Anhalt den Einkauf zu den im Schiedsspruch geltenden Abschlägen garantiere. Eine Abrechnung ohne Abschlag sei daher nach Ansicht der ARGE-Zytostatika nicht möglich.
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