Beratungs-Quickie

Was bei der Migräneprophylaxe wichtig ist

München - 08.06.2017, 17:00 Uhr


Beratungs-Basics

Laut Leitlinie ergibt sich die Indikation zu einer medikamentösen Prophylaxe der Migräne bei besonderem Leidensdruck und Einschränkung der Lebensqualität. Zusätzliche Kriterien sind u.a. drei und mehr Migräneattacken pro Monat oder Migräneattacken, die regelmäßig länger als 72 Stunden anhalten.

Der Wirkstoff Amitriptylin ist ein trizyklisches Antidepressivum mit schmerzdistanzierender Eigenschaft. Die Leitlinie nennt Amitriptylin zur Migräneprophylaxe nur als Mittel der zweiten Wahl. Jedoch ist der Wirkstoff bevorzugt zur Vorbeugung der Migräne einzusetzen, wenn eine Kombination mit einem Spannungskopfschmerz oder zusätzliche eine Depression (durch die Schmerzen) vorliegt. Die empfohlene Dosierung beträgt 50 bis 150 mg Amitriptylin täglich. Da der Wirkstoff häufig zu Müdigkeit und Schwindel führt, sollte die Kundin das Medikament abends einnehmen. Auch der Betablocker Bisoprolol verursacht häufig Müdigkeit. Außerdem kann es unter der Einnahme zu Hypotonie und Schwindel kommen. Deshalb ist auch für dieses Medikament der abendlichen Einnahme der Vorzug zu geben. 

Um das Risiko für Nebenwirkungen kleinzuhalten, sind beide Substanzen einschleichend zu dosieren. Die Kundin soll mit einer Dosierung von jeweils einer halben Tablette beginnen. 

Bisoprolol ist für die Migräneprophylaxe nicht zugelassen. Der Einsatz als Mittel der zweiten Wahl in einer täglichen Dosierung von 5 bis 10 mg ist jedoch leitliniengerecht. Eine ärztliche Rücksprache, ob tatsächlich eine initiale Kombinationstherapie als Prophylaxe erwünscht und ob der Off-Label-Use beabsichtigt ist, ist sinnvoll. Laut Leitlinie sind  Propranolol und Metoprolol als Mittel der ersten Wahl zur Migräneprophylaxe.

Bevor man die (Un-)wirksamkeit der Prophylaxe beurteilt, sollte die tolerierte Höchstdosis erst zwei Monate lang eingenommen werden. Nach sechs bis zwölf Monaten wird die Prophylaxe auf ihre Notwendigkeit hin überprüft und ggf. ausschleichend abgesetzt.

Die Kundin ist im Beratungsgespräch aufzuklären, dass eine Vorbeugung in der Regel nicht zu einer völligen Attackenfreiheit führt. Eine Migräneprophylaxe wird als wirksam definiert, wenn sich die Migränetage (nicht Attacken) um 30  bis 50 Prozent reduzieren. Deshalb soll sie auch in Zukunft Medikamente für den akuten Migräneanfall bei sich führen.

Des Weiteren ist die Kundin zu informieren, dass alle prophylaktischen Migräne-Medikamente ursprünglich eine andere Indikation haben und die Migränevorbeugung im Beipackzettel unter Umständen nicht aufgeführt ist.



Manuela Kühn, Apothekerin
redaktion@daz.online


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