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Beratungs-Quickie
Was bei der Migräneprophylaxe wichtig ist
Welche Informationen sind bei einem Beratungsgespräch in der Apotheke für den Patienten wichtig? Im Beratungs-Quickie stellen wir jeden Donnerstag einen konkreten Patientenfall vor. Diesmal geht es um eine Verordnung über ein Antidepressivum und einen Betablocker für eine ältere Frau, die sehr unter ihren häufigen Migräneattacken leidet.
Formalien-Check
Verordnet sind eine N1-Packung „Amitryptilin“ 50 mg sowie eine N2-Packung Concor® 2,5 mg. Die Verordnung ist vollständig, enthält jedoch Ungenauigkeiten. Den Schreibfehler in Amitriptylin und den fehlenden Zusatz „COR“ (in der Wirkstärke 2,5 mg ist nur Concor Cor® verfügbar) kann die Apotheke korrigieren. Für Concor Cor® 2,5 mg ist keine N2-Packung auf dem Markt. Hier ist nur die Abgabe der nächstkleineren Packung mit dreißig Filmtabletten (N1) möglich. Bei Position eins handelt es sich um eine Wirkstoffverordnung, für Position zwei erlaubt der Arzt den aut-idem-Austausch. Daher sind für beide Positionen Rabattverträge zu beachten.
Es ist kein Gebührenstatus-Feld angekreuzt. Die Kundin muss die gesetzliche Zuzahlung leisten, sofern sie keinen gültigen Befreiungsausweis vorlegen kann. Ab Ausstellungsdatum ist die Verordnung einen Monat gültig.
Auf Nachfrage berichtet die Kundin, dass sie die häufigen Migräneschmerzen auch immer so niedergeschlagen machen. Ihr Arzt habe ihr deshalb geraten, Medikamente zur Vorbeugung einzunehmen und nicht nur Migränetabletten im Anfall.
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