Zypries sieht keine Gefahr für Apotheken

„Handelsblatt“ beerdigt das Rx-Versandverbot

Berlin - 27.03.2017, 11:00 Uhr

Zu früh? Obwohl das Bundesgesundheitsministerium das Rx-Versandverbot zumindest offiziell noch nicht eingestampft hat, beerdigt das 'Handelsblatt' das Vorhaben. (Foto: dpa)

Zu früh? Obwohl das Bundesgesundheitsministerium das Rx-Versandverbot zumindest offiziell noch nicht eingestampft hat, beerdigt das 'Handelsblatt' das Vorhaben. (Foto: dpa)


Zypries: Auflage der 'Umschau' belegt, dass es Apotheken gut geht

Am heutigen Montag legte auch die „Rheinische Post“ nach und ließ Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries zum Versandverbot zu Wort kommen. Die SPD-Politikerin stellt klar: „Es ist schon befremdlich, dass in diesen Zeiten, in denen überall der Internet-Handel wächst, eine Sparte völlig ausgenommen und der Internet-Handel für sie verboten werden soll. Nach allen Untersuchungen, die wir haben, gehen wir nicht davon aus, dass durch den Online-Handel mit Arzneien Apotheken wegsterben würden.“

Es gebe schlichtweg keine Belege dafür, dass der Versandhandel sich negativ auf die Versorgung auswirke. Und weiter: „Die Verbraucher gehen deshalb doch nicht weniger in die Apotheke. Nicht umsonst ist die Apotheken-Umschau die meistgelesene Zeitung in Deutschland“, erklärte die SPD-Politikerin. Auf die Frage, wie es in dem Konflikt nun weitergehe, sagte Zypries, dass sie weiter auf Gespräche setze.

Das wohl Wichtigste dieser Gespräche in der Versandhandels-Frage steht am kommenden Mittwoch an. Dann trifft sich nämlich der Koalitionsausschuss. Die Parteispitzen der an der Bundesregierung beteiligten Parteien wollen sich auch mit dem Referentenentwurf des BMG beschäftigen, die CSU hatte das Thema auf die Tagesordnung gesetzt.

Insbesondere in den Reihen der Grünen und der SPD-Bundestagsfraktion wird allerdings bezweifelt, dass das Verbot zeitlich überhaupt noch machbar ist. Das Gesetz müsste auf EU-Ebene notifiziert werden – das Verfahren könnte bis zu sechs Monate in Anspruch nehmen. Während dieser Zeit ist der deutsche Gesetzgeber an eine Stillhaltefrist gebunden und dürfte das Gesetz somit nicht beschließen.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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5 Kommentare

Auf gute "Freunde" ist immer Verlass ...

von Christian Timme am 29.03.2017 um 11:31 Uhr

Handelsblatt ist wie der Name schon sagt "Papierhandel", nicht mehr und nicht weniger ... und Papier ist eben antiquiert, wie ein Rezept ... nur mit dem Unterschied, über ein Rezept bekomme ich eine Leistung die etwas bewirkt. Beim HB ist es eben nur "der Schnee" vom Vortag mit ein bisschen "Geraschel" aus der Kristallkugel ... natürlich Premium ... wegen der vielen Nicht-Abonnements, so wie bei der Umschau, halt nur "umgekehrt" ...

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Handelsblatt - das Blatt fürs Großkapital

von Ratatosk am 27.03.2017 um 18:39 Uhr

Daß das Handelsblatt als P ostille des Großkapitals das flankierend beerdigt, ist klar.
Warum aber die Buchpreisbindung nicht angegriffen wird ? Wie immer der selbe Bückling vorm Anzeigenkunden und das Hoffen daß es nicht auf die eigenen Grundlagen zurückfällt.
Einfach nur schäbig

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Handeln!

von Torben Schreiner am 27.03.2017 um 12:26 Uhr

Jetzt müssen sich kluge Köpfe zusammensetzen und ein alternatives Vergütungsmodell entwickeln, basierend auf Leistung und Beratung, sonst wird das Apothekensterben nicht aufzuhalten sein.
Doc Mo wird sonst schleichend zum Marktführer avancieren ,tausende von qualifizierten Apothekenmitarbeiter werden nach und nach ihre Kündigung in Empfang nehmen und spätestens wenn die flächendeckende Versorgung wackelt wird die GKV mit reibenden Händen die Selektivverträge durchdrücken und das Fremdbesitzverbot wird fallen.
Ihr werdet's sehen, was ihr davon habt.
Sagt den PTAs in Ausbildung, sowie den Pharmaziestudenten, sie sollen doch bitte schnell ihren Berufswunsch nochmal überdenken, bevor es zu spät ist.

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Rentnerbravo

von Dr Schweikert-Wehner am 27.03.2017 um 12:12 Uhr

Es war ja klar, dass wir irgendwann wegen des Verteilens der Umschau zum Tode verurteilt werden.

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für diese Erkenntnis

von Karl Friedrich Müller am 27.03.2017 um 11:38 Uhr

brauche ich kein Handelsblatt.

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