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Notifizierungsverfahren
Welche EU-Hürden drohen dem Rx-Versandverbot?
In den kommenden Wochen entscheidet sich, ob das vom Bundesgesundheitsministerium geplante Rx-Versandverbot politische Überlebenschancen hat. Dabei wird oft vergessen, dass ein solches Verbot auch auf EU-Ebene noch einige Hürden zu nehmen hätte, bevor es hierzulande in Kraft treten kann. DAZ.online hat analysiert, welche Szenarien dem Gesetz während des sogenannten EU-Notifizierungsverfahrens drohen könnten.
Laut einer EU-Richtlinie sind alle EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, der Europäischen Kommission und allen anderen EU-Mitgliedern mitzuteilen, wenn sie bestimmte binnenmarktrelevante Gesetzesvorhaben in Angriff nehmen wollen. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) geht laut einem Sprecher davon aus, dass der vorgelegte Gesetzentwurf zum Versandhandelsverbot für Rx-Arzneimittel zu diesen anzeigepflichtigen Gesetzesvorhaben gehört. Kurz gesagt: Weil die Bundesregierung eine nationale Regelung ändern möchte, die den EU-Binnenmarkt und andere Mitgliedstaaten beeinflussen könnte, müssen die Länder und die Kommission die Möglichkeit bekommen, sich dazu zu äußern.
In den vergangenen Wochen war in der Branche bereits darüber spekuliert worden, zu welchem Zeitpunkt die Bundesregierung der EU das Rx-Versandverbot vorlegen müsste. Müssen das Bundeskabinett und der Bundestag den Gesetzentwurf erst beschließen, bevor er an die EU verschickt wird? Oder schickt das Ministerium von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) den Entwurf schon früh nach Brüssel, um herauszufinden, welche Überlebenschancen das Versandhandelsverbot in Europa hätte. Ein BMG-Sprecher stellte nun klar, dass der Entwurf nach der Frühabstimmung mit den anderen Ressorts aber VOR dem Kabinettsbeschluss in das Notifizierungsverfahren eintritt.
Erst EU-Abstimmung, dann Kabinettsbeschluss
Schon in den ersten Wochen des Jahres 2017 könnte das Verbot also zur Abstimmung an die EU gehen. Was bedeutet das aber für den weiteren Zeitplan? In dem Moment, in dem ein Gesetz im Rahmen des Notifizierungsverfahrens angezeigt wird, tritt eine dreimonatige „Stillhaltefrist“ in Kraft. Das heißt: Die Bundesregierung verpflichtet sich während dieser drei Monate, das Versandverbot nicht in Kraft zu setzen. Und genau in diesen drei Monaten können die anderen EU-Länder und die EU-Kommission das deutsche Vorhaben prüfen.
Das EU-Notifizierungsverfahren hat streng festgelegte Abläufe. Insofern lässt sich auch jetzt schon sagen, welche Szenarien für das Rx-Versandverbot auf EU-Ebene infrage kommen:
4 Kommentare
EU Notifizierungsverfahren Rx Versandhandelsverbot
von Sylvia Trautmann am 21.12.2016 um 10:09 Uhr
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Wir sind wieder mal zu inkompetent !
von Ratatosk am 20.12.2016 um 18:49 Uhr
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Wissen ist Macht., na ja früher mal.
von Christian Timme am 20.12.2016 um 13:45 Uhr
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Was ist eigentlich...
von Thorsten Dunckel am 20.12.2016 um 10:13 Uhr
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