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Notifizierungsverfahren
Welche EU-Hürden drohen dem Rx-Versandverbot?
Wie reagieren die anderen EU-Staaten?
- 1] Weder ein EU-Mitgliedstaat noch die EU-Kommission reagieren auf das Papier. In diesem Fall kann die Bundesregierung ihr Vorhaben nach Ablauf der Stillhaltefrist (3 Monate) weiterverfolgen. Auf nationaler Ebene würde dann ein ganz „normaler“ Gesetzgebungsprozess folgen. Das Bundeskabinett könnte den Entwurf beschließen, danach würde das Gesetz zur Beratung in den Bundestag und in den Bundesrat wandern. In beiden Kammern könnte das Gesetz natürlich noch Änderungen erfahren, wobei das BMG derzeit davon ausgeht, dass der Bundesrat nicht zustimmen muss.
- 2] Ein oder mehrere Mitgliedstaaten oder die Kommission haben Bemerkungen. Solche Bemerkungen könnten fällig werden, wenn ein anderes Land das Rx-Versandhandelsverbot nicht grundsätzlich infrage stellt, aber eine Klarstellung zu seiner Auslegung einfordert. Laut EU-Kommission müsste die Bundesregierung diese Bemerkungen „so weit wie möglich“ umsetzen, um das Gesetz dann nach der oben genannten Stillhaltefrist in den weiteren nationalen Gesetzgebungsprozess zu bringen.
- 3] Während der Prüfung könnte ein anderes EU-Land oder die Kommission feststellen, dass das Verbot Hemmnisse für den freien Warenverkehr auf EU-Ebene hätte. In diesem Fall könnte das andere Land eine „ausführliche Stellungnahme“ zu dem deutschen Gesetzesvorhaben abgeben. Diese würde den nationalen Beschluss im Falle des Versandhandelsverbotes um einen weiteren Monat hinauszögern. Die Bundesregierung ist dann verpflichtet, mit dem beschwerdeführenden Land oder mit der Kommission in Dialog zu treten, um ihre Maßnahmen zu erläutern.
- 4] Das langwierigste und für die Apotheker negativste Szenario wäre ein kompletter Aufschub der Annahme. Ein solcher Aufschub (im Falle des Rx-Versandhandels würden weitere 12 Monate drohen) kann nur durch die EU-Kommission verhängt werden. Die Kommission hat das Recht, diesen Aufschub von der Bundesregierung zu verlangen, wenn sie nachweisen kann, dass im gleichen Gesetzgebungsbereich sogenannte harmonisierende Maßnahmen anstehen oder geplant sind. Am Beispiel des Versandhandelsverbotes würde das heißen: Sollte die EU-Kommission planen, die Regeln zum Versandhandel oder zur Rx-Preisbindung in Europa zu harmonisieren, müsste Deutschland das Verbot zurückstellen. Dies wäre sicherlich das ungünstigste Szenario, ist aber auch relativ unwahrscheinlich.
4 Kommentare
EU Notifizierungsverfahren Rx Versandhandelsverbot
von Sylvia Trautmann am 21.12.2016 um 10:09 Uhr
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Wir sind wieder mal zu inkompetent !
von Ratatosk am 20.12.2016 um 18:49 Uhr
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Wissen ist Macht., na ja früher mal.
von Christian Timme am 20.12.2016 um 13:45 Uhr
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Was ist eigentlich...
von Thorsten Dunckel am 20.12.2016 um 10:13 Uhr
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