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Pharmazeutische Dienstleistungen
Länder wollen Rechtssicherheit für Zusatzhonorare der Apotheker
Länder brauchen keine Umsatzschwelle
Einer der wichtigsten Punkte des Pharmadialoges war die Einrichtung eines Arztinformationssystems, über das die Mediziner Informationen über den Zusatznutzen neuer Medikamente erhalten sollen. Der Gesundheitsausschuss des Bundesrates spricht sich dafür aus, dass die Informationen „neutral und kompakt“ gehalten werden. Allerdings dürfe nicht versucht werden, die Verordnungen der Mediziner aus Kostengesichtspunkten zu steuern. Damit greifen die Länder eine Kernforderung der Pharmaindustrie auf. Die Kassen hatten ihrerseits nämlich darauf beharrt, dass die Ärzte in dem System auch Informationen zu den Kosten der jeweiligen Arzneimittel erhalten.
Die Apotheker dürfte es zudem erfreuen, dass die Gesundheitsexperten der Bundesländer sich für eine Mehrfachvergabe bei Generika-Rabattverträgen aussprechen. Aus Sicht der Länder können so Lieferengpässe vermieden werden. Die ABDA fordert seit Jahren, dass Generika verpflichtend mehrfach und nicht mehr exklusiv ausgeschrieben werden.
Länder argumentieren pro Pharma
Einer der umstrittensten Punkte des AMVSG ist die sogenannte Umsatzschwelle. Die Bundesregierung will die Ausgaben für neue Arzneimittel in den Griff bekommen, indem im ersten Jahr nach Marktzulassung künftig eine Umsatzschwelle von 250 Millionen Euro greift. Überschreiten die Einnahmen der Hersteller diese Schwelle, soll der zwischen Kassen und Herstellern ausgehandelte Erstattungsbetrag gelten. Die Bundesländer schlagen sich nun auf die Seite der Pharmaindustrie. Aus ihrer Sicht ist die Umsatzschwelle grundsätzlich „nicht hinreichend begründbar“ und somit nicht rechtssicher. Der Finanzausschuss des Bundesrates merkt außerdem an, dass an den Preisverhandlungen zwischen Kassen und Herstellern auch die Beihilfeträger und Vertreter der Privaten Krankenversicherung teilnehmen sollten.
Wie bereits berichtet, spricht sich der Gesundheitsausschuss schließlich dafür aus, nach dem EuGH-Urteil zur Rx-Preisbindung schnellstmöglich ein Rx-Versandhandelsverbot auf den Weg zu bringen. All diese Vorschläge des Gesundheitsausschusses werden dem Plenum des Bundesrates am 25. November zur Abstimmung vorgelegt. In der Regel folgt das Plenum den Empfehlungen der Ausschüsse. Weil das AMVSG nicht zustimmungspflichtig ist, muss der Bundestag diese Beschlüsse aber nicht ins Gesetz einarbeiten. Vielmehr muss die Bundesregierung zu den Vorschlägen der Länder Stellung beziehen. Über Änderungsanträge könnten die Ideen der Bundesländer eingearbeitet werden, müssen sie aber nicht.
3 Kommentare
Abschaffung der Import-Quote
von Alexander Zeitler am 15.11.2016 um 23:52 Uhr
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Ich bin dafür..
von Christiane Patzelt am 15.11.2016 um 13:33 Uhr
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Bundestag will keine Rechtssicherheit für Apotheken
von Karl Friedrich Müller am 15.11.2016 um 11:45 Uhr
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