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Pharmazeutische Dienstleistungen
Länder wollen Rechtssicherheit für Zusatzhonorare der Apotheker
In seiner nächsten Sitzung könnte der Bundesrat eine wichtige Forderung der Apotheker beschließen. Es geht um die Rechtssicherheit von Verträgen zwischen Kassen und Apotheken über pharmazeutische Dienstleistungen, wie etwa Beratungsleistungen oder Präventionsmaßnahmen. Doch offen ist, ob der Bundestag die Pläne mitträgt.
Konkret geht es um Einzelverträge, die die Apothekerverbände in den Bundesländern in den vergangenen Jahren mit den Kassen abgeschlossen hatten. Immer häufiger vereinbaren die Apotheker Verträge über Beratungsleistungen wie etwa Medikationsmanagement-Projekte oder bestimmte Präventionsmaßnahmen. In einigen Fällen ist es allerdings dazu gekommen, dass die Aufsichtsbehörden der Krankenkassen diese Verträge anzweifeln. Ein Beispiel ist ein Projekt zur Schwangeren-Beratung, das die Bayerischen Apotheker mit der dortigen AOK vereinbart hatten. Aus Sicht der Aufsichtsbehörden gibt es im Sozialgesetzbuch V keine Rechtsgrundlage für solche Tätigkeiten der Apotheker. Auch sei nicht vorgesehen, dass Apotheker für solche Dienstleistungen bezahlt würden, so das Argument der Behörden. Im Falle der bayerischen Schwangeren-Beratung musste das Projekt sogar gestoppt werden.
Die ABDA hatte in den vergangenen Monaten bei den Gesundheitspolitikern vergeblich dafür geworben, das SGB V entsprechend zu ändern. Nun kommt den Apothekern aber der Bundesrat entgegen: Der Gesundheitsausschuss der Länderkammer hat in der vergangenen Woche erstmals das Arzneimittel-Versorgungsstärkungsgesetz (AM-VSG) beraten, das unter anderem Honorarerhöhungen für Apotheker in den Bereichen Rezepturherstellung und BtM-Abgabe vorsieht. Das Gesetz ist nicht zustimmungspflichtig, der Bundesrat muss dem Vorhaben also nicht ausdrücklich zustimmen. Allerdings können die Länder dem Bundestag Änderungsempfehlungen dazu vorlegen.
Und genau diese Änderungsempfehlungen hat der Gesundheitsausschuss der Länderkammer in der vergangenen Woche erarbeitet. Ein Beschluss betrifft die pharmazeutischen Dienstleistungen der Apotheker. Demnach empfehlen die Gesundheitsexperten der Länder, dass Apotheken-Verträge auch Leistungen enthalten können, die zusätzlich zur Packungsabgabe erbracht werden. Aus Sicht der Länder ist die Erbringung von pharmazeutischen Dienstleistungen „sinnvoll“, denn: „Apotheken haben neben anderen Leistungserbringern einen besonderen Patientenbezug. Insofern existiert ein Bedarf nach ergänzenden Verträgen, die nicht im Zusammenhang mit der Abgabe von Arzneimitteln stehen und die im Rahmen des Sachleistungsprinzips insbesondere Leistungsumfang und Vergütung regeln.“
3 Kommentare
Abschaffung der Import-Quote
von Alexander Zeitler am 15.11.2016 um 23:52 Uhr
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Ich bin dafür..
von Christiane Patzelt am 15.11.2016 um 13:33 Uhr
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Bundestag will keine Rechtssicherheit für Apotheken
von Karl Friedrich Müller am 15.11.2016 um 11:45 Uhr
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