Kooperation von BAV und AOK Bayern

Schwangerenberatung als besondere Dienstleistung

München - 21.10.2013, 16:36 Uhr


In der Schwangerschaft sind Arzneimittel mit Vorsicht einzunehmen. Viele Wirkstoffe bringen Risiken mit sich – für die werdende Mutter ebenso wie für ihr Kind. In Bayern sollen Apotheken künftig verstärkt zu diesem Thema beraten. Dies sieht ein Kooperationsvertrag vor, den der Bayerische Apothekerverband e.V. (BAV) und die AOK Bayern geschlossen haben. Als Vergütung gibt es 33 Euro je Schwangerschaft.

Nach dem neuen Vertrag verschafft sich der Apotheker – über das übliche Maß der Beratung hinaus – einen genauen Überblick darüber, welche Arzneimittel die schwangere Versicherte einnimmt. Anspruch auf diese umfassende Aufklärung haben alle bei der AOK Bayern versicherten schwangeren Frauen. Sie können bei den Geschäftsstellen der Kasse einen entsprechenden Gutschein anfordern.

Wie der BAV mitteilt, ist das Beratungsgespräch klar definiert. Der beratende Apotheker holt von der Schwangeren zunächst eine Liste aller verwendeten Medikamente und Nahrungsergänzungsmittel ein – einschließlich der Dosierung. Sodann berät der Apotheker über Wirkweise der eingenommenen Medikamente, deren möglichen Gegenanzeigen und Nebenwirkungen sowie Interaktionen. Dieses Gespräch beinhaltet zudem eine besondere Beratung für Schwangere zur Ernährung und Lebensführung.

Die Inhalte und die ausgesprochenen Empfehlungen der Beratung sind zu dokumentieren. Vergütet wird die durchgeführte Beratung mit 33 Euro brutto – einmal je Schwangerschaft. Dr. Hans-Peter Hubmann, 1. Vorsitzender des BAV, freut sich über die neue Kooperation: „Mit dem Vertrag ist es dem BAV gelungen, eine Honorierung für eine originäre pharmazeutische Dienstleistung unabhängig von der reinen Arzneimittelabgabe zu erzielen“.

Der neue Vertrag tritt zum 1. November 2013 in Kraft. Auf Apothekenseite können alle Apotheken mitmachen, deren Inhaber/in BAV-Mitglied ist. Zudem müssen die beratenden Approbierten qualifiziert sein. Als Qualifikation gelten zum Beispiel die Seminarfortbildung oder das Selbststudium der Seminarinhalte zur Fortbildung „Arzneimittel in der Schwangerschaft“ der Bayerischen Landesapothekerkammer. Es können aber auch Internetschulungen zu Medikamenten in der Schwangerschaft, die Teilnahme am Portal „Embryotox“ der Charité Berlin oder vergleichbare Zusatzqualifikation zur Beratung Schwangerer geltend gemacht werden.


BAV/DAZ.online