Pharmazeutische Dienstleistungen

Länder wollen Rechtssicherheit für Zusatzhonorare der Apotheker

Berlin - 15.11.2016, 10:50 Uhr

Künftig rechtssicher? Aufsichtsbehörden der Kassen meinen, dass Apotheker für pharmazeutische Dienstleistungen nicht extra bezahlt werden dürfen. Die Bundesländer wollen das nun ändern. (Foto: goodluz / Fotolia)

Künftig rechtssicher? Aufsichtsbehörden der Kassen meinen, dass Apotheker für pharmazeutische Dienstleistungen nicht extra bezahlt werden dürfen. Die Bundesländer wollen das nun ändern. (Foto: goodluz / Fotolia)


Bundesländer wollen Importquote abschaffen

Der Gesundheitsausschuss des Bundesrates hat sich außerdem dafür ausgesprochen, die Importförderklausel komplett abzuschaffen. Auch diese Maßnahme steht seit Monaten auf der Forderungs-Liste der ABDA. Die Gesundheitsexperten der Länder argumentieren, dass die Importquote seit dem Inkrafttreten des Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetzes (AMNOG) eine Doppelregulierung darstelle. Seitdem es die Nutzenbewertung gebe, sei die Quote als Sparinstrument überflüssig. Und weiter: „Sie ist auch deshalb nicht mehr nötig, da das Erstattungsniveau in Deutschland inzwischen vielfach unter dem europäischen Durchschnitt liegt. Dies führt dazu, dass sich Deutschland zunehmend vom Import- zum Exportland entwickelt.“ Auch seien die Einsparungen im Vergleich zu anderen Sparinstrumenten „marginal“. Das vergleichsweise geringe Einsparvolumen rechtfertige nicht den bürokratischen Mehraufwand und die damit verbundenen Kosten bei den Apothekern.

Für die Apotheker ist auch positiv, dass die Länder die im AMVSG vorgesehenen Regelungen zum Apothekenhonorar nicht kritisieren. Auch bei der ersten Lesung des Gesetzes im Bundestag hatte es keine Widersprüche bei diesen Punkten gegeben. Dass Apotheker ab dem Frühjahr 2017 mit höheren Einnahmen bei der Rezepturherstellung und der BtM-Abgabe rechnen können, wird damit immer wahrscheinlicher.

In erster Linie ist das AMVSG allerdings ein Gesetz mit mehreren Pharma-relevanten Maßnahmen. Mit dem Vorhaben will der Gesetzgeber die Punkte aufgreifen, die die Bundesregierung im Laufe des Pharmadialoges mit der Pharmaindustrie vereinbart hatte. Mit Blick auf die Nutzenbewertung von Arzneimitteln sprechen sich die Bundesländer für eine sogenannte Clearingstelle aus. Hintergrund: Immer wieder kommt es zwischen Kassen und Herstellern zu Unstimmigkeiten, was den Zusatznutzen eines Medikamentes betrifft. Die Länder schlagen nun vor, dass die Clearingstelle bei solchen Streitigkeiten tätig wird und Kompromissvorschläge erarbeitet. Auch Methodenfragen rund um die Nutzenbewertung sollen die Experten der Clearingstelle klären.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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3 Kommentare

Abschaffung der Import-Quote

von Alexander Zeitler am 15.11.2016 um 23:52 Uhr

Auf den ersten Blick ist das eine weise Idee. Hoffen wir, dass Sie wirklich umgesetzt wird.
Ich habe am WE gearbeitet. Da kommt ein altes Heparin- Rezept mit Zusatz von irgendeinem Reimporteur. Nicht vorhanden, auch bei den Kollegen nicht. Und wegen des alten Datums kann ich keine Sonder PZN (dringend) aufdrucken. Pech für den Patienten.
Einfach weg mit dem Mist. Die Originale reichen!!!

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Ich bin dafür..

von Christiane Patzelt am 15.11.2016 um 13:33 Uhr

anstelle der Inschrift "dem deutschen Volke" am Reichstag sollte ab morgen die Inschrift stehen " dem niederländischen Arzneiversand und seinen schweizer Geldgebern"!

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Bundestag will keine Rechtssicherheit für Apotheken

von Karl Friedrich Müller am 15.11.2016 um 11:45 Uhr

es überhaupt mal gut, wenn die Apotheken Rechtssicherheit hätten und nicht von der Willkür und abstrusen Interpretierungen der KK abhingen .
Politisch nicht gewünscht? Abartige Sauerei.
Meine Geduld ist am Ende. Ekelhaft, diese Politiker. Schacherei, nur keine Stellung beziehen, Wischiwaschi, das Volk über den Tisch ziehen. Widerlich.
leider geht nicht mehr, muss ja nett sein....

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