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Krankenkassen zum Pharma-Gesetz
Betriebsergebnis von 136.345 Euro reicht für Apotheker
Dass die
Krankenkassen gegen die geplanten Honorarsteigerungen für Apotheker
protestieren, war klar. In der Stellungnahme des GKV-Spitzenverbandes zeigt
sich nun, wie wenig Verständnis die Kassen dafür haben. Ein durchschnittliches
Betriebsergebnis von 136.345 Euro rechtfertige kein Honorarplus, so die Kassen. In jedem Fall müsse nun die 3-Prozent-Marge gedeckelt werden.
Ganze 72 Seiten umfasst die Stellungnahme des GKV-Spitzenverbandes zum Referentenentwurf des Arzneimittel-Versorgungsstärkungsgesetzes (AM-VSG). Immerhin fünf Seiten davon widmen die Krankenkassen den für die Apotheker geplanten Honorarsteigerungen. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) plant einen neuen Festzuschlag für die Rezepturherstellung, erhöhte Arbeitspreise für Rezepturen sowie eine Erhöhung der Pauschale für die BtM-Abgabe.
Insbesondere die Anpassungen im Rezepturbereich stört die Krankenkassen. Hier die Kritik des GKV-Spitzenverbandes im Einzelnen:
- Der Kassenverband
beklagt weiterhin einen „eklatanten Mangel an objektiven und aussagekräftigen
Zahlen“ zum Apothekenhonorar. Es überrasche daher, dass die Anpassung vorgenommen
werden soll, bevor die Ergebnisse des BMWi-Gutachtens feststehen. Die Kassen
kommen daher zu dem Schluss: „Dies stellt die Sinnhaftigkeit des
Forschungsvorhabens insgesamt in Frage, wenn der Gesetzgeber bei Änderungen der
AMPreisV auf diese Informationen verzichtet.“
- Außerdem widerspricht der neue, zusätzliche Festzuschlag für Rezepturen in Höhe von 8,35 Euro aus Sicht des Kassenverbandes der Systematik der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV). Die Kassen verweisen auf den derzeit schon bestehenden Festzuschlag für Rezepturen, der 90 Prozent des Einkaufspreises beträgt. Die Beratungsleistung bei Rezepturen sei in diesem Festzuschlag schon enthalten, argumentiert der GKV-Spitzenverband. Daher nun die Forderung: „Entsprechend müsste überprüft werden, welcher Anteil der Rezeptur- und Substanzzuschläge zur Vergütung der Beratungsleistung vorgesehen ist und eine entsprechende Absenkung dieser Aufschläge vorgenommen werden.“ Blieben beide Honorarkomponenten parallel erhalten, führe dies „zwangsläufig zu einer Doppelvergütung“.
5 Kommentare
Kassenfunktionärsbezüge in Höhe von 100.000 Euro sind ausreichend
von Thomas Luft am 17.08.2016 um 19:10 Uhr
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"Betriebsergebnis" - Kassen argumentieren oberflächlich!!
von Uwe Hansmann am 17.08.2016 um 14:36 Uhr
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GKV Postille
von Dr.Diefenbach am 17.08.2016 um 8:29 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 2 Antworten
AW: Vertreten
von T. La Roche am 17.08.2016 um 8:41 Uhr
AW: unglaublich
von Gerrit Linnemann am 17.08.2016 um 9:26 Uhr
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