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Krankenkassen zum Pharma-Gesetz
Betriebsergebnis von 136.345 Euro reicht für Apotheker
Kassen kritisieren auch Pharma-Regelungen
Den Rest seiner Stellungnahme widmet der GKV-Spitzenverband einer ebenso scharfen Kritik an den vom BMG geplanten Änderungen im Pharma-Bereich. Der GKV-Spitzenverband lehnt die vertrauliche Listung der Arzneimittelpreise gänzlich ab. Er
ist überzeugt, dass dieses Vorhaben unausweichlich zu Mehrausgaben für die
Versichertengemeinschaft und zu einem starken Bürokratiezuwachs bei den
Krankenkassen führen wird.
Wenn der Erstattungsbetrag nicht allen Akteuren
zugänglich sei, die preisgebundene gesetzliche Aufgaben wahrnehmen, werde „die
Funktionsfähigkeit zentraler Steuerungsinstrumente grundlegend eingeschränkt“, heißt es in dem Papier.
Der Kassenverband weist auch auf Auswirkungen auf den Apothekenmarkt hin: Ist der Erstattungsbetrag nicht öffentlich, stelle sich die Frage, auf welcher Grundlage Apotheker den Arzneimittelabgabepreis berechnen sollen, die Finanzämter die Umsatzsteuer, die Patienten ihre Zuzahlung. „Insofern stellen sich fundamental andere Probleme, wenn man einen bundesweiten Preis geheim hält und im Nachhinein abwickeln muss", bemängelt der GKV-Spitzenverband.
Umsatzschwelle: Fehlanreize bleiben bestehen
Das BMG plant für neue Arzneimittel in Zukunft eine Umsatzschwelle in Höhe von 250 Millionen Euro. Überschreiten Pharmaunternehmen diese Schwelle, soll der zwischen Kassen und Hersteller ausgehandelte Erstattungsbetrag rückwirkend gelten.
Eine solche Umsatzschwelle hätte im Jahr 2015 nur für drei Arzneimittel Wirkung entfaltet und damit nur eine Spitze der hochpreisigen Medikamente abgefangen, argumentiert der Kassenverband. „Für einen Großteil der pharmazeutischen Unternehmer verbleibt damit der systematische Fehlanreiz, die Preisfreiheit im ersten Jahr gewinnbringend auszunutzen“, so der GKV-Spitzenverband. Sein Alternativvorschlag lautet: Der Erstattungsbetrag muss rückwirkend ab dem ersten Tag des Inverkehrbringens gelten.
Positiv sieht der GKV-Spitzenverband, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) künftig seine Beschlüsse über die Nutzenbewertung so aufzubereiten hat, dass sie für Ärzte im Praxisalltag einfacher und schneller zugänglich sind – und zwar in einer maschinenlesbaren Fassung zur Abbildung in der Praxissoftware. Die Regelung schaffe ein höchstmögliches Maß an Transparenz und Rechtssicherheit. Eine weitergehende Beteiligung der Dialogpartner – sprich der Pharmaverbände – bei der Erarbeitung einer Ärzteinformation lehnt der GKV-Spitzenverband strikt ab. „Die Industrieunabhängigkeit muss gewahrt werden“.
5 Kommentare
Kassenfunktionärsbezüge in Höhe von 100.000 Euro sind ausreichend
von Thomas Luft am 17.08.2016 um 19:10 Uhr
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"Betriebsergebnis" - Kassen argumentieren oberflächlich!!
von Uwe Hansmann am 17.08.2016 um 14:36 Uhr
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GKV Postille
von Dr.Diefenbach am 17.08.2016 um 8:29 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 2 Antworten
AW: Vertreten
von T. La Roche am 17.08.2016 um 8:41 Uhr
AW: unglaublich
von Gerrit Linnemann am 17.08.2016 um 9:26 Uhr
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