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Pandemie Spezial
COVID-19-Impfung für Schwangere
Immunisierung kann unter bestimmten Voraussetzungen sinnvoll sein
Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Empfehlung waren zwei mRNA-COVID-19-Impfstoffe (Comirnaty® und COVID-19 Vaccine Moderna®) in Europa zugelassen. Belastbare Daten zur Anwendung von mRNA-Impfstoffen in der Schwangerschaft liegen aktuell noch nicht vor. Eine generelle Impfung aller Schwangeren wird derzeit von den meisten Fachgesellschaften (unter anderem die Gesellschaften für Gynäkologie, Endokrinologie, Reproduktionsmedizin, Perinatale Medizin) nicht befürwortet, das heißt aber nicht, dass Schwangere von Impfprogrammen ausgeschlossen werden. Bestimmten Personengruppen kann eine Impfung angeboten werden; darunter fallen etwa Schwangere mit Vorerkrankungen, mit einem hohen Expositionsrisiko oder mit einem hohen Risiko für einen schweren Verlauf von COVID-19. Im persönlichen Beratungsgespräch soll auf die individuellen und schwangerschaftsspezifischen Risiken einer SARS-CoV-2-Infektion sowie auf das Fehlen von Langzeitstudien, aber auch auf den Nutzen einer COVID-19-Impfung eingegangen werden. Um eine individuelle Entscheidung treffen zu können, sind vornehmlich zwei Aspekte zu beachten: Der Verlauf einer Schwangerschaft unter einer SARS-CoV-2-Infektion/COVID-19-Erkrankung sowie potenzielle Impfrisiken.
Erkrankung während der Schwangerschaft
Daten der letzten Monate zeigen, dass schwangere Frauen und Wöchnerinnen mit COVID-19 seltener Symptome aufweisen. Allerdings treten in dieser Personengruppe auch vermehrt schwere Verläufe mit der Notwendigkeit einer intensivmedizinischen Versorgung auf. Dabei sind Vorerkrankungen (z. B. Hypertonie, Diabetes mellitus), mütterliches Alter über 35 Jahren und Adipositas Risikofaktoren für einen schweren Krankheitsverlauf. Ebenso steigt unter einer COVID-19-Erkrankung das Risiko für Frühgeburten, Präeklampsie, thromboembolische Ereignisse, und die Notwendigkeit einer Betreuung auf einer neonatologischen Intensivstation ist erhöht. Auch die Sterblichkeit von Schwangeren mit COVID-19 ist deutlich erhöht. Eine mögliche prä- und perinatale vertikale Transmission von SARS-CoV-2 wird diskutiert. Dabei verliefen SARS-CoV-2-Infektionen bei den Neugeborenen selten symptomatisch. Wichtig zu bedenken ist auch, dass durch die Impf-Immunisierung gebildete mütterliche Antikörper einen potenziellen Infektionsschutz für den Säugling darstellen.
Impfen bei Kinderwunsch
Es gibt derzeit keine Hinweise, dass mRNA-Impfstoffe die Fertilität beeinträchtigen. Wenn möglich, sollte die Beratung über eine mögliche Impfung vor einer geplanten Kinderwunschtherapie erfolgen. Eine Impfung bei noch unbekannter Schwangerschaft stellt keine Indikation für einen Schwangerschaftsabbruch dar. Da nach der Immunisierung nicht zwingend eine Schwangerschaftsverhütung erforderlich ist, wird auch kein routinemäßiger Schwangerschaftstest vor der Schutzimpfung empfohlen.
Potenzielle Impfrisiken
Derzeit existieren kaum Daten zur Anwendung von mRNA-Impfstoffen und zu COVID-19-Impfungen während der Schwangerschaft. Tierexperimentelle Untersuchungen des Impfstoffherstellers Moderna berichten keine nachteiligen Auswirkungen auf die weibliche Fertilität oder auf die embryonale und postnatale Entwicklung. Studien von Pfizer/Biontech hierzu sind noch nicht abgeschlossen. Da derzeitige Impfstoffe keine replikationsfähigen Viren enthalten, ist eine Infektion von Schwangeren oder Feten mit SARS-CoV-2 durch die Impfung nicht möglich. Ebenso ist das Risiko der Integration der mRNA in das zelleigene Genom nicht plausibel, da mRNA nicht selbstständig den Eintritt in den Zellkern bewirken kann.
Die Experten gehen weiter davon aus, dass die durch die Impfung erzielte Schutzwirkung bei Schwangeren und Nicht-Schwangeren dieselbe sein dürfte. Das gilt auch für das Nebenwirkungsprofil der Impfung. |
Literatur
COVID-19-Impfung von Schwangeren und Frauen mit Kinderwunsch. Gemeinsame Stellungnahme unter Federführung der Deutschen Gesellschaft für Perinatale Medizin (DGPM) und der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG), 29. Januar 2021
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