Schwerpunkt

DAP PZN-Checkplus

Schnelle Hilfe bei Mehrfachverordnungen

In der Apotheke muss oftmals schnell entschieden werden, ob eine vorgelegte Mehrfachverordnung gemäß dem Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung zulässig und damit retaxsicher zu beliefern ist. Die gültigen Normbereiche für jedes Arzneimittel im Kopf zu haben und zusätzlich die anzuwendende vertragliche Regelung, ist praktisch unmöglich. In diesen Situationen hilft der DAP PZN-Checkplus.

Für die Apotheke sind in Bezug auf Mehrfachverordnungen verschiedene Regelungen relevant. In erster Linie sind der Rahmenvertrag, die Packungsgrößenverordnung (PackungsV) und Anlage 1 der Verwaltungsvorschrift zur PackungsV, die alle gültigen Messzahlen enthält, zu beachten. Um den Apothekenalltag zu erleichtern und Apotheken langwierige Recherchen zu ersparen, entwickelte das DeutscheApothekenPortal den PZN-Checkplus, der die oben genannten vertraglichen und gesetzlichen Regelungen vereint und damit schnell PZN-gestützte Handlungsempfehlungen bei Mehrfachverordnungen geben kann.

Retax-Vermeidung mit dem PZN-Checkplus

Der PZN-Checkplus zeigt innerhalb von Sekunden, ob eine Mehrfachverordnung gemäß Rahmenvertrag zulässig ist. Hierzu ist nur die Eingabe der Pharmazentralnummer (PZN) und der verordneten Anzahl notwendig. Zusätzlich kann überprüft werden, ob Packungsgrößen ohne Normkennzeichen erstattungsfähig sind oder ob eine Verordnung über eine nicht erstattungsfähige Jumbopackung vorliegt.

Funktionen des PZN-Checkplus:

  • Handlungsempfehlungen zu Mehrfachverordnungen
  • Handlungsempfehlungen zu Packungen ohne N-Kenn­zeichen
  • Identifizierung von nicht erstattungsfähigen Jumbo­packungen
  • Anzeige der für ein Arzneimittel gültigen Normbereiche

Anleitung PZN-Checkplus

1. Eingabe der Anzahl und PZN:

2. Ergebnisanzeige: Einteilung gemäß Packungsgrößenverordnung

Es werden die für das Arzneimittel gemäß Packungsgrößenverordnung definierten Normbereiche, die größte festgelegte Messzahl Nmax und die Einordnung der verordneten Gesamtmenge dargestellt.

3. Handlungsempfehlung

In dem dargestellten Fall lautet die Empfehlung: „Abgabe möglich – mit besonderem Vermerk“. Untenstehend kann die Erläuterung der Handlungsempfehlung gelesen werden, die die jeweils relevanten Vertragsstellen enthält.

Zu beachten ist, dass der PZN-Checkplus derzeit überwiegend für verschreibungspflichtige Arzneimittel Anwendung findet. Für Betäubungsmittel kann die Einteilung der Normbereiche gemäß PackungsV eingesehen werden, Handlungsempfehlungen für den Umgang mit Mehrfachverordnungen werden aufgrund der betäubungsmittelrechtlichen Vorgaben aber nicht gegeben.

Wo ist der PZN-Checkplus zu finden?

Der PZN-Checkplus wurde vom DeutschenApothekenPortal als Service für öffentliche Apotheken entwickelt und ist unter www.deutschesapothekenportal.de zu finden. |

Juliane Brüggen, Deutsches Apotheken Portal

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