Dieser Frage haben sich das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), der GKV-Spitzenverband, die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die ABDA gewidmet. Wie das BfArM in einer Pressemitteilung schreibt, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, damit die individuelle Herstellung zulasten der GKV abrechenbar ist, zum Beispiel muss der Krankheitszustand des Kindes die Anwendung medizinisch erfordern (siehe Kasten).
Bisher hieß es, dass in einem solchen Fall der verordnende Arzt ein neues Rezept über eine Rezeptur ausstellen muss. Nun informieren BfArM und KBV übereinstimmend, dass unter Umständen auch die Rücksprache mit dem Verordner sowie ein entsprechender Vermerk der Apotheke auf dem Formular ausreicht, um statt des verschriebenen Fertigarzneimittels eine Rezeptur abrechnen zu können – wichtig ist aber, dass außer dem betreffenden Arzneimittel kein anderes Medikament auf demselben Rezept verordnet ist. Die Nichtverfügbarkeit ist über das Warenwirtschaftssystem zu dokumentieren.
Separates Rezept nötig!
„In diesem Zusammenhang wird empfohlen, solange die Fiebersäfte nur eingeschränkt verfügbar sind, diese auf einem separaten Rezept zu verordnen“, rät daher die KBV. „Damit kann die Apotheke, wenn der Saft als Fertigarzneimittel nicht zu beziehen ist, mit demselben Rezept die Rezeptur abgeben und abrechnen.“ Zunächst soll die Apotheke bei Nichtverfügbarkeit der beiden Fiebersäfte Rücksprache mit dem behandelnden Arzt halten, so auch zu gegebenenfalls infrage kommenden medikamentösen Alternativen wie Zäpfchen. „Gibt es keine Alternative, kann das Rezept genutzt werden, auf dem der betroffene Fiebersaft steht.“
Nach Angaben des BfArM ist man sich diesbezüglich auch mit dem obersten Kassengremium einig: „Der GKV-Spitzenverband wird die Krankenkassen informieren und dringend empfehlen, dass in dem Zeitraum der eingeschränkten Verfügbarkeit den Apotheken die Rezepturen von den Krankenkassen erstattet werden“, teilt die Bundesoberbehörde mit.
2 Kommentare
Fiebersaftrezepturen
von Roland Mückschel am 04.08.2022 um 17:32 Uhr
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gaga
von Karl Friedrich Müller am 04.08.2022 um 17:24 Uhr
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