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Vfa zum Spargesetz
„Entwurf und die Art und Weise der Entstehung grottenschlecht“
Der Referentenentwurf eines GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes, der seit dem gestrigen Montag bekannt ist, sieht vor, die Pharmaindustrie kräftig zur Kasse zu bitten. Neben einer Solidaritätsabgabe von 1 Milliarde Euro, die 2023 und 2024 jeweils zusätzlich geleistet werden soll, ist geplant, das Preismoratorium zu verlängern und die AMNOG-Regeln anzupassen. Neben anderen Pharmaverbänden hat sich auch der Verband der forschenden Pharma-Unternehmen (vfa) geäußert.
Neben dem Bundesverband der Arzneimittelhersteller (BAH) und dem Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) empört sich auch der vfa über Lauterbachs Spargesetz. Der am gestrigen Montag bekannt gewordene Entwurf sieht nämlich nicht nur die Erhöhung des Apothekenabschlags, sondern auch ziemliche Belastungen für die Pharmaindustrie vor, zum Beispiel das Preismoratorium über den 31. Dezember 2022 hinaus um weitere vier Jahre zu verlängern sowie eine Anpassung bei den AMNOG-Regeln. Letzteres soll vor allem zu Einsparungen bei innovativen Medikamenten führen, die neu in den Markt kommen.
Für die Jahre 2023 und 2024 ist zudem eine Solidaritätsabgabe von jeweils 1 Milliarde Euro für pharmazeutische Unternehmer geplant. Insbesondere an diesem Vorhaben stört sich der vfa, weil der Verband nach Präsentation der Eckpunkte des Spargesetzes in der vergangenen Woche von 1 Milliarde Euro Solidarbeitrag insgesamt und nicht 1 Milliarde Euro pro Jahr ausgegangen war. Innerhalb einer Woche werden aus 1 Milliarde 2 Milliarden Euro Zwangsabgabe – das sehe der aktuelle Referentenentwurf aus dem BMG für die forschenden Pharma-Unternehmen vor, heißt es daher in einer Mitteilung.
Vfa-Präsident Han Steutel hat dazu eine klare Meinung: „Was für ein Chaos! Wenn wir vom Bundesgesundheitsminister hören, dass wir einen Sanierungsbeitrag von einer Milliarde Euro zahlen sollen und dann sind es nach einer Woche plötzlich zwei, ist das ein gravierender Vorgang. Das ist inakzeptabel, um es freundlich zu formulieren.“ Es gebe enormen Reformbedarf im Gesundheitswesen, so Steutel weiter, und das bedürfe der konstruktiven Zusammenarbeit aller Beteiligten. Dieser Entwurf und die Art und Weise der Entstehung sei grottenschlecht. So könne man nicht miteinander umgehen.
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Aus der Sicht der Pharmaverbände BAH und BPI gefährden die Pläne des BMG die Versorgung der Menschen hierzulande mit Arzneimitteln und fügen dem Pharmastandort Deutschland weiteren Schaden zu. Auch im Bereich der pharmazeutischen Industrie seien die Effizienzreserven bereits ausgereizt, schreibt beispielsweise der BAH. Weitere Einsparungen würden substanzielle Risiken nach sich ziehen. „Damit läuft der aktuelle GKV-Finanzierungsentwurf diametral den erklärten Zielen der Koalitionspartner entgegen, die Versorgung von Patientinnen und Patienten mit Arzneimitteln zu verbessern und den Pharmastandort Deutschland zukunftsfest zu machen. Hierfür wären viel eher finanzielle, regulatorische und bürokratische Entlastungen für die Hersteller zielführend.“ Die neu eingeführte Solidaritätsabgabe von 1 Milliarde Euro, die 2023 und 2024 jeweils zusätzlich geleistet werden soll, laufe den seinerzeit von den Regierungsparteien im Koalitionsvertrag formulierten Zielen einer Standort-Stärkung ebenfalls zuwider, meint der BAH.
Erhöhung des Kassenabschlags: wenig Entlastung für Kassen
Bei den Apotheken soll die Erhöhung des Kassenabschlags für Entlastung der klammen Kassen der GKV sorgen. Die erwartete Einsparung von 170 Millionen Euro, die in den Augen des DAZ-Wirtschaftsexperten Dr. Thomas Müller-Bohn hoch gegriffen ist, würde allerdings nur 0,5 Promille der GKV-Ausgaben des Jahres 2021 ausmachen. Auf der anderen Seite würden Belastungen der Apotheken in einer Größenordnung stehen, als würde die GKV fast keinen Beitrag mehr zur Notdienstfinanzierung leisten.
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