In einer Indikation sind Gestagen-Monopräparate jedenfalls sicher die erste Wahl: bei der Therapie der Endometriose. Denn dort ist die Blutungsfreiheit explizit gewünscht. Als weitere unerwünschte Wirkung wird in diesem Zusammenhang auf depressive Verstimmungen hingewiesen.
Und es gibt noch eine weitere Indikation, bei der reine Gestagen-Präparate bevorzugt zum Einsatz kommen sollten: Migräne. Bei einer (menstruellen) Migräne mit Aura sind kombinierte orale Kontrazeptiva nämlich tabu. Zudem beeinflussen kombinierte orale Kontrazeptiva den Verlauf der menstruellen Migräne meist nachteilig und erhöhen (wie die Aura) das Risiko für einen ischämischen Schlaganfall. Angesichts des Sicherheitsprofils und zweier Beobachtungsstudien scheint Desogestrel besonders geeignet bei menstrueller Migräne.
Zudem können reine Gestagenpillen auch in der Stillzeit angewendet werden. KHK sind hingegen tabu.
Damit erscheint die Verhütung nur mit Gestagen durchaus sinnvoll und sicher zu sein. Bei einer Entlassung aus der Rezeptpflicht müsste aber auf jeden Fall anderweitig gewährleistet sein, dass regelmäßig gynäkologische Vorsorgeuntersuchungen wahrgenommen werden. Denn der Motor Pillenrezept fiele weg. Ganz unabhängig vom medizinischen Für und Wider: Angesichts der immer noch währenden Diskussionen um den OTC-Switch der „Pille danach“ scheint der OTC-Switch für „die Pille“ in Deutschland ohnehin ein schwer zu vermittelndes Unterfangen zu sein.
1 Kommentar
gelungener Denkanstoss
von Thomas B am 04.06.2022 um 11:49 Uhr
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