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Verpflichtende Nutzung ab September
DAV fordert Friedenspflicht beim E-Rezept
Zum 1. September soll das E-Rezept zur Pflichtanwendung für die Apotheken werden. DAV-Vorstandsmitglied Anke Rüdinger fordert jetzt das BMG auf, Retaxationen bei elektronischen Verordnungen bis November zu verbieten – denn erst dann werde der sogenannte Referenzvalidator einsatzfähig sein. Dabei handelt es sich um eine Software, die sicherstellen soll, dass sich nur technisch korrekte Verordnungen in den E-Rezept-Fachdienst einstellen lassen.
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) macht jetzt Druck bei der Einführung des E-Rezepts: Wie am Mittwoch bekannt wurde, sollen die elektronischen Verordnungen ab 1. September Pflichtanwendung für die Apotheken hierzulande sein. Gleiches gilt für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte in Bayern und Schleswig-Holstein – die betroffenen Kassenärztlichen Vereinigungen sind empört und nennen das Vorgehen „politische Erpressung“. Auch der Virchowbund vermisst eine echte Strategie, wie er in einer Pressemitteilung vom heutigen Freitag bemängelt.
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Der Fahrplan für das E-Rezept soll bei einer Gesellschafterversammlung der Gematik, an der das BMG mit 51 Prozent den Löwenanteil der Stimmen hält, Ende Mai beschlossen werden. Gesellschafter ist auch der Deutsche Apothekerverband (DAV) – dessen Vorstandsmitglied Anke Rüdinger fordert jetzt in einem Interview im ABDA-Newsroom, E-Rezept-Retaxationen in den ersten Monaten der Pflicht zu verbieten – zumindest aus technischen Gründen.
Hintergrund ist, dass der sogenannte Referenzvalidator frühestens ab November einsatzfähig sein wird, so Rüdingers Prognose. Dabei handelt es sich um eine Prüfsoftware, die dafür sorgen soll, dass sich nur technisch korrekte E-Rezepte in den entsprechenden Fachdienst der Gematik einstellen lassen. ABDA-Vizepräsident Mathias Arnold erklärte dazu vergangene Woche beim Wirtschaftsseminar des Apothekerverbands Mecklenburg-Vorpommern in Rostock, dass alle am E-Rezept Beteiligten dieselben Kriterien anwenden müssten, um die formale Korrektheit eines E-Rezepts zu prüfen. Er zog einen Vergleich zu den bekannten Prüfkriterien für Geldscheine: „Ich kann einen Geldschein nicht annehmen, wenn ich nicht weiß, wie er aussehen muss.“ Er habe dies bisher auch beim E-Rezept für selbstverständlich gehalten, aber das sei nicht der Fall. Arnold vertiefte den Hintergrund nicht, doch offensichtlich können nur so Retaxationen aufgrund immer wieder neuer formaler Vorgaben verhindert werden.
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Die Hoffnung ist, dass der Referenzvalidator „das Risiko von Retaxationen bei E-Rezepten für die Apotheken erheblich senken wird“, sagt Rüdinger. „Es freut mich sehr, dass die Gesellschafterversammlung der Gematik den Referenzvalidator für die Telematik-Infrastruktur bereits verbindlich beschlossen hat.“ Bevor er im November einsatzfähig ist, soll das BMG sicherstellen, dass bis dahin keine Retaxationen aus technischen Gründen erfolgen dürfen, betont sie.
2 Kommentare
Referenzvalidator (Hilfe)
von Karl Friedrich Müller am 13.05.2022 um 16:08 Uhr
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AW: Referenzvalidator (Hilfe
von Karl Friedrich Müller am 13.05.2022 um 16:09 Uhr
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