Ein Überblick über das „Herzstück“ der Digitalgesetze (Teil 2)

Die ePA für alle kommt – was können die Apothekenteams?

22.11.2024, 17:50 Uhr

Die Papierakte hat ausgedient. Jetzt wird es elektronisch. Was kommt auf die Apothekenteams zu? (Foto: Jürgen Fälchle/AdobeStock)

Die Papierakte hat ausgedient. Jetzt wird es elektronisch. Was kommt auf die Apothekenteams zu? (Foto: Jürgen Fälchle/AdobeStock)


Die neue elektronische Patientenakte, die „ePA für alle“, rollt ab dem 15. Januar 2025 an. Auch Apotheken werden sich mit ihr befassen müssen. Im zweiten Teil unseres Überblicks über Genese und Funktionen der ePA geht unter anderem darum, wie Apothekenteams mit dem „Herzstück“ des digitalisierten Gesundheitswesens arbeiten können. 

Zugriff auf die ePA wird durch Stecken der eGK erteilt – ohne Eingabe einer PIN. Arztpraxen können danach 90 Tage zugreifen, Apotheken drei Tage. Allerdings hat nicht jede Berufsgruppe die gleichen Zugriffsrechte. Folgende Zugriffsrechte werden unterschieden.

  • Create = Anlegen, Hochladen oder Import
  • Read = Lesen, Runterladen oder Export
  • Update = Schreiben, Aktualisieren
  • Delete = Löschen

Lesen Sie hier Teil 1 des Beitrags

Ein Überblick über das „Herzstück“ der Digitalgesetze (Teil 1)

Die ePA für alle kommt – was erwartet die Apotheken?

Die Zugriffsrechte des pharmazeutischen Personals und der Patientinnen sind der Tabelle 1 zu entnehmen. Wenn ein E-Rezept über die E-Rezept-App oder den QR-Code auf dem Papierrezept eingelöst wird, ist derzeit kein Zugriff auf die ePA möglich. Erfolgt der E-Rezept-Zugriff der Apotheke jedoch über das Stecken der eGK (oder möglicherweise über CardLink*), erhält die Apotheke in diesem Zug auch für drei Tage Zugriff auf die ePA.

Tab. 1: Zugriffsrechte für pharmazeutisches Personal
Art der InformationBerechtigung für pharmazeutisches Personal (alles ohne PIN)
Medizinische Information wie Befunde, DiagnosenLesen, Runterladen oder Export
E-Medikationsplan

Hochladen oder Import

Lesen, Runterladen oder Export

Schreiben, Aktualisieren

Löschen

E-Patientenkurzakte mit NotfalldatenLesen, Runterladen oder Export
eArztbriefeLesen, Runterladen oder Export
E-U-Heft für KinderLesen, Runterladen oder Export
E-MutterpassLesen, Runterladen oder Export
Impfdokumentation

Hochladen oder Import

Lesen, Runterladen oder Export

Schreiben, Aktualisieren

Löschen

Vom Versicherten bereit­gestellte InformationenLesen, Runterladen oder Export
Informationen aus DiGALesen, Runterladen oder Export
Pflegerische InformationenLesen, Runterladen oder Export
E-Verordnungen

Hochladen oder Import

Lesen, Runterladen oder Export

Schreiben, Aktualisieren

Löschen

Apotheker*innen und pharmazeutisches Personal können, wenn die Karte auch unabhängig vom E-Rezept in der Apotheke gesteckt wurde, Diagnosen und Therapien einsehen (Leserechte) sowie später im Zuge des elektronischen Medikationsplans (eMP) diesen auch bearbeiten (siehe Tabelle). Die mit der ePA im Januar startende Medikationsliste enthält allerdings nur die Arzneimittel, die elektronisch verordnet werden. Betäubungsmittel beispielsweise werden zunächst fehlen. Manuelle Einträge werden künftig im Medikationsplan, der ab dem 15. Juli 2025 (ePA-Version 3.1.) zur Verfügung steht, möglich sein, d. h. Papierrezepte können dann händisch nachgetragen werden. Auch OTC-Daten und Daten von Privatverordnungen können dann vom Apothekenteam in der ePA ergänzt werden. Später soll auch noch die Impfdokumentation dazukommen. Für letztere ist der Zeitpunkt allerdings noch unklar.

Vergütung noch nicht geregelt

Apothekenteams sind (übrigens schon bei der alten ePA) zu diesen händischen Eintragungen gesetzlich verpflichtet, wenn der Patient dies wünscht. Im Gesetz ist auch festgelegt, dass es dafür eine Vergütung geben soll, die steht aber noch nicht fest. Vom Deutschen Apothekerverband heißt es dazu auf Nach­frage eher kryptisch: „Die Verhandlungen zu Themen der Elektronischen Patientenakte (ePA) orientieren sich an dem, was sowohl technisch als auch zeitlich umsetzbar ist.“

Was kommt in die ePA?

Folgende Daten müssen von Arztpraxen und Kliniken in die ePA übertragen werden, sofern der Patient nicht widersprochen hat:

  • Arztbriefe
  • Laborbefunde
  • Befunddaten aus bildgebender Diagnostik
  • Befundberichte aus invasiven und chirurgischen sowie nichtinvasiven oder konservativen Maßnahmen
  • Ergebnisse genetischer Untersuchungen oder Analysen (nur nach ausdrücklicher schriftlicher oder elektronischer Einwilligung durch die Patientin bzw. den Patienten)
  • Verordnungs- und Dispensierdaten aus dem E-Rezept (werden automatisch vom E-Rezept-Server in die Medikationsliste der ePA übertragen

Folgende Daten können auf Patientenwunsch in die ePA übertragen werden

  • elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU)
  • Daten im Rahmen eines Disease-Management-Programms (DMP)
  • Daten aus einer digitalen Gesundheitsanwendung (DiGA)

Sobald der elektronische Medikationsplan zur Verfügung steht und ein Patient ein Anrecht darauf hat, müssen die Daten dort manuell gepflegt werden. Ein automatischer Übertrag von Daten aus der Medikationsliste wird nicht erfolgen, jedoch können die Daten aus der Medikationsliste manuell mit (hoffentlich) wenig Aufwand übertragen werden. Prospektiv könnte es auch möglich sein, dass die Apothekensoftware andere für die Medikationsanalyse relevante Daten, wie Laborparameter, automatisch übernimmt. Dazu müssen diese allerdings strukturiert vorliegen und nicht in Form eines hochgeladenen PDFs. Die Umsetzung dieser strukturierten Laborbefunde sind aktuell für 2026 geplant.

Sucht man bestimmte Informationen in der ePA, könnte das zu Beginn schwierig werden, weil nur nach Metadaten gesucht werden kann und die sind nun mal nur so gut wie die Pflege. Die Suche nach einem bestimmten Schlagwort wie „Diabetes“ oder „GFR“ ist zunächst nicht möglich, es lassen sich lediglich Dokumente suchen, die vom Diabetologen hochgeladen wurden oder alle Laborbefunde. Die Qualität der Suche steht und fällt also damit, wie gut bestimmte Parameter von den jeweiligen Softwaresystemen abgebildet werden bzw. wie viel Mühe die Benutzer*innen auf die Eingabe verwenden. 2026 soll nach aktuellem Stand dann eine Volltextsuche zur Verfügung stehen.

Wie sieht es bei den Softwarehäusern aus? 

Werden auch die Softwarehäuser pünktlich bereit sein? Pharmatechnik erklärt auf Nachfrage der DAZ, man werde rechtzeitig zum 15. Januar 2025 die für Apothekensysteme notwendigen Features der ePA umsetzen auch den vom Gesetzgeber verlangten Zertifizierungsprozess (KOB – Konformitätsbewertung) dafür durchlaufen haben. Damit unterstütze man die Gematik Pilotierungsphase ab 15. Januar 2025 in den Pilotregionen. Von Noventi heißt es: „Zum Start im Jahr 2025 wird in den Warenwirtschaftssystemen eine Medikationsliste integriert sein. Die ePA ist in Zukunft dabei mit dem E-Rezept-Fachdienst verknüpft, um die Daten automatisch in die Medikationsliste zu übertragen. Diese Medikationsliste wird zukünftig zu einem Medikationsplan (eMP) weiterentwickelt – dies wird ebenfalls in unseren Warenwirtschaftssystemen unterstützt werden.“

Da Apotheken aber zum Start ohnehin nicht aktiv in die ePA eingreifen müssen, sondern die Daten vom E-Rezeptfachdienst übertragen werden, und auch das Apo-Ident-Verfahren noch nicht zur Verfügung steht, dürfte der Start dort relativ geräuschlos vonstattengehen. 

*Ergänzung: Die gematik hat im Rahmen der ePA-Sprechstunde am vorgestrigen Donnerstag, abweichend zur Aussage im Artikel, bekannt gegeben, dass aus ihrer Sicht eRezept-Einlösungen per CardLink nicht für einen Zugriff auf die ePA nachgenutzt werden dürfen. 

Das Nachnutzen des „Steckens der eGK“ für einen Rezeptabruf sei nur in den Apotheken vor Ort für einen ePA-Zugriff gestattet, nicht per Apotheken-App über das Smartphone des Versicherten.

Ob das juristisch haltbar ist, bleibt abzuwarten.  Fakt ist aber: Die ePA kann nicht unterscheiden, ob der Zugriff durch ein Stecken in der Apotheke oder ein per CardLink erfolgt, denn technisch ist das dasselbe. 

 

Literatur:

Fachkonzept elektronische Patientenakte für alle; Stand 25.01.2024

https://www.gematik.de/anwendungen/epa/epa-fuer-alle/downloadportal-apotheken; letzter Zugriff am 15.11.2024

FAQ der KBV; https://www.kbv.de/html/69298.php; letzter Zugriff am 15.11.2024

https://www.kvsh.de/epa; letzter Zugriff am 18.11.2024

https://gesund.bund.de/gesundheits-id#nutzen; letzter Zugriff am 18.11.2024

https://e-health-com.de/details-news/digitale-identitaeten-vorreiter-gesundheitswesen/; letzter Zugriff am 18.11.2024


Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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1 Kommentar

Digitales

von Stephan G. am 23.11.2024 um 10:34 Uhr

Wie schrieb die Autorin so schön in Ihrem Kommentar
in der DAZ Nr.47 Seite 3`
Und die Informationen werden dann am besten nicht vorrangig
per Brief,sondern auf allen medialen Kanälen verbreitet.
:

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