Schiedsstelle hat entschieden

Weniger Retaxgefahren bei Entlassrezepten

Berlin - 19.11.2024, 12:15 Uhr

Bei Entlassrezepten müssen Apotheken künftig im Regelfall nicht mehr zum Telefon greifen, um retaxträchtige Unstimmigkeiten zu klären.  (Foto: fotofabrika/Adobe Stock)

Bei Entlassrezepten müssen Apotheken künftig im Regelfall nicht mehr zum Telefon greifen, um retaxträchtige Unstimmigkeiten zu klären.  (Foto: fotofabrika/Adobe Stock)


Die Apotheken können sich auf eine Sorge weniger einstellen: Bei Entlassrezepten soll die Retaxgefahr deutlich reduziert werden. Das hat die Schiedsstelle am Montag entschieden. Die beschlossenen Eckpunkte müssen nun allerdings noch zu konkreten Regelungen ausformuliert werden.

Lange haben Deutscher Apothekerverband (DAV) und GKV-Spitzenverband um den richtigen Umgang mit Entlassrezepten und eine entsprechende Anpassung der Anlage 8 des Rahmenvertrags gerungen. Probleme ergeben sich insbesondere aus widersprüchlichen Regelungen zu den Kennzeichen der ausstellenden Institutionen. Nach wie vor sind viele dieser Verordnungen fehlerhaft ausgestellt. Zugleich sind sie in der Apotheke schwer zu heilen, schon weil die Rücksprache mit dem oder der Verordnerin sich in der Praxis als schwierig erweist.

Die Vorstellungen der GKV-Seite zum Umgang mit Standortkennzeichen, Betriebsstätten- sowie Arztnummern liefen dem DAV zuwider: Dessen Mitgliederversammlung verweigerte im April 2023 die Zustimmung zu den Regelungsvorschlägen der Kassen. Der Grund: Das Retax-Risiko sei den Apotheken nicht zuzumuten.

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Während mit vielen Kassen Friedenspflichten unterschiedlicher Art und Dauer vereinbart wurden, die allerdings spätestens Ende dieses Jahres auslaufen werden, landete der Streitfall vor der Schiedsstelle. Diese kam an diesem Montag zusammen und traf zum Entlassmanagement am Ende eine mehrheitliche Entscheidung. 

Wie die DAZ aus Schiedsstellenkreisen erfuhr, kam es zu einem Kompromiss, der in weiten Teilen im Sinne der Apotheken sein dürfte. Ein ausformulierter Beschluss liegt noch nicht vor. Es wurden jedoch die zentralen Eckpunkte festgelegt, die nun noch von den Parteien in rahmenvertragliche Regelungen zu überführen sind – das beinhaltet einige technische Details. 

Nur bei BtM- und T-Rezepten genauere Prüfpflichten

Grundsätzlich soll die Retaxgefahr deutlich gebannt sein. Auch wenn es nach wie vor gewisse Pflichten für die Apotheken geben wird: Telefonische Rücksprache mit der Ärztin oder dem Arzt müssen sie grundsätzlich nicht mehr halten. Lediglich bei BtM- und T-Rezepten müssen die Apotheken auch künftig genauer hinschauen – wegen der potenziellen Gefahren.

Offen blieb bei der gestrigen Schiedsstellensitzung ein zweiter noch zu klärender Sachverhalt, bei dem es um die Auswahlregeln bei der Ersetzung eines nicht verfügbaren Arzneimittels geht. Am 16. Dezember ist ein zweiter Termin anberaumt. Es soll der letzte Akt für den bisherigen Schiedsstellenvorsitzenden Rainer Hess sowie das unparteiische Mitglied Ingwer Ebsen sein, die zum Jahreswechsel aus ihren Ämtern ausscheiden werden.


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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