Verpflichtende Nutzung ab September

DAV fordert Friedenspflicht beim E-Rezept

Berlin - 13.05.2022, 12:15 Uhr

DAV-Vorstandsmitglied Anke Rüdinger rät Apothekeninhaberinnen und -inhabern, jetzt selbstkritisch zu prüfen, ob ihr Betrieb wirklich bereit ist für das E-Rezept. (s / Foto: ABDA)

DAV-Vorstandsmitglied Anke Rüdinger rät Apothekeninhaberinnen und -inhabern, jetzt selbstkritisch zu prüfen, ob ihr Betrieb wirklich bereit ist für das E-Rezept. (s / Foto: ABDA)


Zum 1. September soll das E-Rezept zur Pflichtanwendung für die Apotheken werden. DAV-Vorstandsmitglied Anke Rüdinger fordert jetzt das BMG auf, Retaxationen bei elektronischen Verordnungen bis November zu verbieten – denn erst dann werde der sogenannte Referenzvalidator einsatzfähig sein. Dabei handelt es sich um eine Software, die sicherstellen soll, dass sich nur technisch korrekte Verordnungen in den E-Rezept-Fachdienst einstellen lassen.

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) macht jetzt Druck bei der Einführung des E-Rezepts: Wie am Mittwoch bekannt wurde, sollen die elektronischen Verordnungen ab 1. September Pflichtanwendung für die Apotheken hierzulande sein. Gleiches gilt für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte in Bayern und Schleswig-Holstein – die betroffenen Kassenärztlichen Vereinigungen sind empört und nennen das Vorgehen „politische Erpressung“. Auch der Virchowbund vermisst eine echte Strategie, wie er in einer Pressemitteilung vom heutigen Freitag bemängelt.

Der Fahrplan für das E-Rezept soll bei einer Gesellschafterversammlung der Gematik, an der das BMG mit 51 Prozent den Löwenanteil der Stimmen hält, Ende Mai beschlossen werden. Gesellschafter ist auch der Deutsche Apothekerverband (DAV) – dessen Vorstandsmitglied Anke Rüdinger fordert jetzt in einem Interview im ABDA-Newsroom, E-Rezept-Retaxationen in den ersten Monaten der Pflicht zu verbieten – zumindest aus technischen Gründen.

Hintergrund ist, dass der sogenannte Referenzvalidator frühestens ab November einsatzfähig sein wird, so Rüdingers Prognose. Dabei handelt es sich um eine Prüfsoftware, die dafür sorgen soll, dass sich nur technisch korrekte E-Rezepte in den entsprechenden Fachdienst der Gematik einstellen lassen. ABDA-Vizepräsident Mathias Arnold erklärte dazu vergangene Woche beim Wirtschaftsseminar des Apothekerverbands Mecklenburg-Vorpommern in Rostock, dass alle am E-Rezept Beteiligten dieselben Kriterien anwenden müssten, um die formale Korrektheit eines E-Rezepts zu prüfen. Er zog einen Vergleich zu den bekannten Prüfkriterien für Geldscheine: „Ich kann einen Geldschein nicht annehmen, wenn ich nicht weiß, wie er aussehen muss.“ Er habe dies bisher auch beim E-Rezept für selbstverständlich gehalten, aber das sei nicht der Fall. Arnold vertiefte den Hintergrund nicht, doch offensichtlich können nur so Retaxationen aufgrund immer wieder neuer formaler Vorgaben verhindert werden.

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Die Hoffnung ist, dass der Referenzvalidator „das Risiko von Retaxationen bei E-Rezepten für die Apotheken erheblich senken wird“, sagt Rüdinger. „Es freut mich sehr, dass die Gesellschafterversammlung der Gematik den Referenzvalidator für die Telematik-Infrastruktur bereits verbindlich beschlossen hat.“ Bevor er im November einsatzfähig ist, soll das BMG sicherstellen, dass bis dahin keine Retaxationen aus technischen Gründen erfolgen dürfen, betont sie.

Rüdinger: Herausforderung für den Berufsstand

Grundsätzlich hält sie es für eine große Herausforderung für den Berufsstand, dass alle Apotheken zum 1. September für das E-Rezept bereit sein müssen. Zwar hätten sich die Apotheken bereits sich Institutionskarten, Heilberufsausweise, Konnektoren, Scanner und Kartenlesegeräte angeschafft, die meisten von ihnen seien zudem auf „Mein Apothekenportal“ gelistet, damit ihre Daten in die E-Rezept-App der Gematik transferiert werden können.

„Sprechen Sie jetzt Ihr Softwarehaus an“

Doch nun müsse sich jeder Inhaber und jede Inhaberin selbstkritisch fragen, welche Meilensteine für ihn oder sie noch zu bewältigen sind, um ab 1. September 2022 E-Rezepte beliefern zu können. „Diese können gegebenenfalls auch außerhalb ihres eigenen Verantwortungsbereiches liegen“, gibt Rüdinger zu bedenken. „Wie weit ist das eigene Apothekensoftwarehaus bei der Installation und Freischaltung des E-Rezept-Moduls? Welche Schulungen für welche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind noch zu absolvieren – und welche Termine im Sommer kommen dafür infrage? Mein Rat an alle Apotheken: Sprechen Sie jetzt Ihr Softwarehaus an, dann sind wir spätestens bis 1. September alle bereit!“

Zweifel hat Rüdinger, ob bis dahin tatsächlich alle Teilprozesse digital ablaufen werden. „Ob die Versicherten dann auch alle schon NFC-fähige Gesundheitskarten von ihren Krankenkassen erhalten und die E-Rezept-App der Gematik installiert haben, ist noch eine andere Frage. Ich schätze, wir werden noch sehr viele Papierausdrucke von E-Rezepten in den Apotheken sehen.“

Das vollständige Interview finden Sie hier auf der ABDA-Website.



Christina Müller, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (cm)
redaktion@daz.online


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2 Kommentare

Referenzvalidator (Hilfe)

von Karl Friedrich Müller am 13.05.2022 um 16:08 Uhr

dieses Ding zeigt doch, dass bekannt ist, dass viel Müll auf den Rezepten steht, für das Apotheke zur Kasse gebeten werden sollen.
Das eRezept ist keineswegs sicher, gut und was weiß ich noch, sondern ebenfalls unausgegorener Mist.
Die Forderung müsste lauten. eRezept verbieten, bis es eine gute Anwendung für alle gibt. Die Gematik gehört aufgelöst und in einen Untersuchungsausschuss. Ebenso das BMG

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: Referenzvalidator (Hilfe

von Karl Friedrich Müller am 13.05.2022 um 16:09 Uhr

PS: ob das dann auch funktioniert, steht in den Sternen. Bin da skeptisch

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