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Beschlussvorlage des BMG
E-Rezept ab September verpflichtend für alle Apotheken
Eigentlich wollte die Gesellschafterversammlung der Gematik zu Beginn dieser Woche einen Zeitplan für das E-Rezept beschließen, das ist aber nicht geschehen. Immerhin gibt es nun einen Zeitplan für den Beschluss: Er soll am 30. Mai nachgeholt werden. Dann soll über eine Beschlussvorlage des BMG zur verpflichtenden Einführung des E-Rezepts ab 1. September abgestimmt werden.
Offenbar hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) bei der Gesellschafterversammlung der Gematik am 9. Mai noch sehr kurzfristig eine Beschlussvorlage eingebracht. Die sieht eine für alle Apotheken verpflichtende Einführung des E-Rezepts zum 1. September vor. Das geht aus einem Rundschreiben der Landesapothekerverbände, unter anderem des LAV Baden-Württemberg, an die Mitglieder hervor. Demnach will das BMG, das auch Mehrheitsgesellschafter der Gematik ist, die Beschlussfassung am 30. Mai bei einer Sondergesellschafterversammlung nachholen. Es bestehen laut Rundschreiben aktuell keine Zweifel daran, dass die verpflichtende Nutzung des E-Rezeptes dann verbindlich beschlossen wird – und zwar in folgender zeitlicher und regionaler Stufung:
Für Apotheken verpflichtend, für Ärzte regionale Stufen
- Zum 1. September wird das E-Rezept für alle Apotheken verbindlich eingeführt.
- Für Ärzte und Zahnärzte gibt es regionale Stufen:
- Ab dem 1. September 2022 für die Bundesländer Schleswig-Holstein und Bayern
- Ab dem 1. Dezember 2022 Ausweitung auf sechs weitere Bundesländer, die in der Sondersitzung, spätestens aber in der nächsten regulären Gesellschafterversammlung der Gematik am 15. Juni verbindlich beschlossen werden.
- Ab dem 1. Februar 2023 folgen alle restlichen Bundesländer.
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Der Beschluss über einen solchen Zeitplan war eigentlich schon für die Sitzung am vergangenen Montag erwartet worden. Hannes Neumann, der zuständige Produktmanager bei der Gematik, hatte ihn am vergangenen Mittwoch beim Wirtschaftsseminar des Apothekerverbandes Mecklenburg-Vorpommern in Rostock angekündigt.
Apotheken sollen Schulungsangebote nutzen
Der DAV weist in diesem Zusammenhang nochmals eindringlich darauf hin, dass Apotheken die von ihrem Softwarehaus auf den jeweiligen Webseiten angebotenen Schulungsangebote nutzen sollen. Nur so könne ein reibungsloser und möglichst problemfreier Start in die Welt des E-Rezeptes praktisch gelingen, heißt es beispielsweise im Rundschreiben der LAK Baden-Württemberg.
7 Kommentare
Alles für den Versand.
von Karl Friedrich Müller am 12.05.2022 um 8:42 Uhr
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Nanu?
von Karl Friedrich Müller am 12.05.2022 um 7:31 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 5 Antworten
AW: Nanu
von Basti am 12.05.2022 um 7:56 Uhr
AW: Nanu
von Karl Friedrich Müller am 12.05.2022 um 8:13 Uhr
AW: Nanu
von Karl Friedrich Müller am 12.05.2022 um 8:15 Uhr
AW: Nanu
von Karl Friedrich Müller am 12.05.2022 um 8:23 Uhr
AW: Nanu
von Basti am 12.05.2022 um 10:16 Uhr
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