Wirtschaft

Neuer Zeitplan in dieser Woche

E-Rezept: Gematik-Manager berichtet über laufende Tests und weitere Pläne

tmb | In dieser Woche will die Gematik einen neuen Zeitplan für das E-Rezept vorlegen. Das kündigte Hannes Neumann, der zuständige Produktmanager bei der Gematik, am vergangenen Mittwoch beim Wirtschaftsseminar des Apothekerverbandes Mecklenburg-Vorpommern in Rostock an.

Bei seinem Bericht über die lau­fende Testphase zeigte sich Neumann zufrieden. Sie habe die Grundregel: „Jeder, der kann, soll testen.“ Es sei gut, dass dies ohne regionale Beschränkungen gelte. Bis zum 4. Mai habe die Gematik 13.167 belieferte E-Rezepte erfasst. Derzeit seien es etwa 1000 E-Rezepte in vier Werktagen. Es zeichne sich ab, dass nach 30.000 Rezepten der Erkenntnisgewinn abnehmen werde. Die Strukturen zum Umgang mit Auffälligkeiten seien nun etabliert.

Neumann erklärte, alle Krankenkassen seien beteiligt und etwa zwei Drittel von ihnen hätten schon E-Rezepte abgerechnet. Die Betei­ligung bei den Arztpraxen liege allerdings noch unter 15 Prozent. Etwa 9000 Apotheken seien technisch für E-Rezepte ausgerüstet, aber nur etwa ein Viertel aller Apotheken habe sich selbst bereits als „ready“ eingestuft. Dazu gehöre auch die Schulung des Personals. Auch die bisher nicht einsatzbereiten Apothekensoftwareanbieter kämen noch im Mai hinzu oder seien gerade bei den entscheidenden Kommunikationsschritten. Bis zum Ende des Quartals sollten 90 bis 100 Prozent der Apotheken abgedeckt sein, erwartet Neumann. Der aktuelle Stand zur Selbstauskunft aller Beteiligten könne jederzeit bei ti-score.de verfolgt werden.

Mehrfachverordnungen ab Herbst geplant

Die meisten E-Rezepte seien in Schleswig-Holstein, Leipzig, Dortmund und einigen Bereichen Baden-Württembergs ausgestellt worden. Neumann versicherte, dass viele beteiligt seien und nicht etwa nur wenige Ärzte und Apotheken jeweils sehr viele E-Rezepte bearbeiteten. Neumann bestätigte, dass die Testphase zu wichtigen Ergebnissen und entsprechenden Korrekturen geführt habe. Insbesondere sei ein Fehler in der Quittungssignatur behoben worden, den die Apothekerorganisationen im vorigen Herbst vielfach angesprochen hatten. Derzeit würden einige Krankenkassen an einer bequemeren Variante für die Authentifizierung der Versicherten arbeiten, um die „Nutzerreise“ einfacher zu gestalten.

In der nächsten Woche (Anmerkung: also in dieser Woche) werde der weitere Zeitplan festgelegt. Außerdem werde dann eine Karten- und Web-basierte Darstellung der beteiligten Apotheken in der Gematik-App vorgestellt. Damit könnten die Nutzer auf einer Karte sehen, welche Apotheken „E-Rezept-ready“ sind.

Nach der Testphase erwartet Neumann, dass der Roll-out „nach und nach“ in verschiedenen Regionen stattfindet. Vor Flächendeckung und Pflicht werde jede Apotheke mit hoher Wahrscheinlichkeit ein E-Rezept erhalten haben. Schon jetzt sei vorgesehen, dass noch im Herbst 2022 Mehrfachverordnungen umgesetzt werden. Dann könnten die Ärzte bis zu drei Folgeverordnungen in einem Vorgang ausstellen. Die PKV werde ab 2023 beteiligt – allerdings ohne irgendwelche Fristen. E-Rezepte für Betäubungsmittel sollen ebenfalls ab 2023 getestet werden.

Beim diese Woche stattfindenden Termin zur Festlegung des Zeitplans soll es auch um den „Referenzvalidator“ gehen. Dieses Thema hatte ABDA-Vizepräsident Mathias Arnold kurz zuvor bei derselben Veranstaltung in seinem Lage­bericht hervorgehoben. Arnold erklärte, dass alle am E-Rezept Beteiligten dieselben Kriterien anwenden müssten, um die formale Korrektheit eines E-Rezepts zu prüfen. Nur ein korrektes Rezept dürfe verarbeitet werden und dabei müssten alle dieselben Regeln nutzen. Arnold verglich dies mit bekannten Prüfkriterien für Geldscheine: „Ich kann einen Geldschein nicht annehmen, wenn ich nicht weiß, wie er aussehen muss.“ Er habe dies bisher auch beim E-Rezept für selbstverständlich gehalten, aber das sei es nicht. Arnold vertiefte den Hintergrund nicht, doch offensichtlich können nur so Retaxationen aufgrund immer wieder neuer formaler Vorgaben verhindert werden.

Neumann bestätigte, dass der Deutsche Apothekerverband dieses Thema eigenständig vorangebracht und die Expertise der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und der Krankenkassen einbezogen habe. Doch die Aufgabe erfordere jetzt mehr Betriebsstunden, als der Deutsche Apothekerverband leisten könne, und es werde ein unabhängiger Betreiber gesucht. Daher gehe es nun darum, diese Aufgabe an die Gematik zu übergeben. Wenn solche Themen bei den Beteiligten aufkämen, gehe die Gematik schnell darauf ein, bekräftigte Neumann.

In der Diskussion bestätigte Neumann ein Problem beim Umgang von Apothekenportalen mit dem E-Rezept. Diese setzen typischerweise auf das Fotografieren des ausgedruckten Codes als Übertragungsweg, der jedoch „offiziell“ nicht vorgesehen ist. Die Gematik-App sieht nur Übertragungen an Apotheken vor, aber nicht an Portale. Damit ist DocMorris im Vorteil, weil das Unternehmen sowohl eine Versandapo­theke als auch ein Portal betreibt und als Apotheke E-Rezepte auf digitalem Weg erhalten kann. Neumann erklärte, eine Ausnahme für andere Portale könne nur über eine Rechtsverordnung des Bundes zu Schnittstellen geschaffen werden. Doch die gibt es bisher nicht, obwohl das Thema schon lange bekannt ist (s. DAZ 2021, Nr. 18, S. 9 und AZ 2021, Nr. 28, S. 1). |

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