Gesundheitspolitik

E-Rezepte nur über die Gematik-App

eda | Gottfried Ludewig, Abteilungsleiter für Digitalisierung im Bundesgesundheitsministerium, hat im Rahmen des ABDA-Live-Talkformats „Lass uns reden!“ am vergangenen Mittwoch unmiss­verständlich klargestellt, dass E-Rezepte zukünftig ausschließlich über die App der Gematik bei Apotheken und Versandhändlern eingelöst werden können. „Wir schulden den Versicherten einen Weg, der von allen Stellen geprüft und sicher ist“, sagte er in der Gesprächsrunde mit ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening. Doch zugleich wies Ludewig darauf hin, dass man beim E-Rezept auch auf die Eigenverantwortung der Patientinnen und Patienten setze. „Wenn es darum geht, sich Fehlmedikationen oder Wechselwirkungen anzeigen zu lassen, dann endet irgendwann auch die Gematik-Welt.“ Mit anderen Worten: Bei Zusatz- und Sonderfunktionen dürften Drittanbieter dann doch mitspielen und Tools sowie Apps entwickeln, mit denen die Patienten ihre Medikation und weitere Informationen verwalten können. Die Einlöse-Funktion für Verordnungen solle aber hoheitlich bei der Gematik-App liegen.

Quelle: Youtube

ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening traf beim ABDA-Talk auf BMG-­Digital-Chef Gottfried Ludewig.

Die Gematik-App sei der „sichere Hafen“ und biete den Versicherten diskriminierungsfreie Auswahlmöglichkeiten, wo sie ihre E-Rezepte einlösen möchten – in Vor-Ort-Apotheken oder bei Versandhändlern, so Gottfried Ludewig vom Bundesgesundheitsministerium (BMG).

Auf die Frage, ob er für diese Aussagen eine Versicherung abgeben würde, antwortete Ludewig: „Ich kann auf jeden Fall die Hoffnung der ein oder anderen Versicherung auflösen, dass es noch 20 andere Apps geben wird, wo das E-Rezept direkt reinfließt. Das wird nicht passieren!“ Man müsste diese Apps dann „auf Herz und Nieren“ überprüfen. Das sei nicht machbar. Einzig die Gematik-App soll nach den Vorstellungen des BMG dieses Siegel führen.

Abseits der Einlöse-Prozesse innerhalb der Gematik-App haben die Patientinnen und Patienten auch die Möglichkeit, die E-Rezept-Tokens per Papierausdruck ausgehändigt zu bekommen. Apotheker Ralf König vom BMG-Beratergremium Health Innovation Hub hatte immer wieder seine Einschätzung formuliert, dass in der Anfangszeit rund 90 Prozent der E-Rezepte in Papierform vorliegen würden. Nicht zuletzt auch deshalb, weil für die Freischaltung und anschließende Nutzung der Gematik-App noch ein aufwendiges Verfahren vorgesehen ist. Bei der ABDA wittert man hier ein „Einfallstor“ für Wettbewerbsverzerrungen zwischen stationärer Versorgung und Versand. „Wenn unsere Zielsetzung ist, dass die Apotheken helfen sollen, das Gesundheitswesen zu digitalisieren, dann ist es wichtig, dass die Tokens nicht einfach abfotografiert und in der Weltgeschichte herumgeschickt werden können“, forderte ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening. Dieses Szenario hatten bereits andere Experten skizziert. Demnach könnte der ausgedruckte Zugangscode mit einem Smartphone fotografiert und übermittelt werden, ohne dabei eine zugelassene App zu nutzen. Dies wäre technisch möglich und rechtlich wohl sicher, weil die ausgedruckten E-Rezept-Tokens im Gegensatz zum klassischen Muster-16-Rezept keinen rechtsgültigen Formularcharakter besitzen. Ein solches Übermitteln wäre auch kein ver­botenes Makeln.

Die ABDA deutet aus dieser Option offenbar einen deutlichen und einseitigen Vorteil für die Versandbranche. Overwiening formulierte gegenüber BMG-Vertreter Ludewig die Erwartung, entsprechende Schranken in der noch ausstehenden Rechtsverordnung zu definieren. Man wolle sich diese Fragestellungen im Rahmen der aktuell laufenden Tests in der Fokus­region Berlin/Brandenburg genau anschauen, erwiderte Ludewig daraufhin. Aus Sicht des Verordnungsgebers geht es dabei offenbar vor allem um die Frage, ob solche Funktionen über ein gewisses Missbrauchspotenzial verfügen. Einerseits wolle man verhindern, dass E-Rezepte eingelöst werden, die der jeweiligen Person gar nicht zustehen. Andererseits sollen die Versicherten frei in ihrer Entscheidung sein, wo sie ihre Rezepte einlösen. „Aber es ist natürlich Sinn und Zweck der Telematikinfrastruktur, dass dies alles in einer sicheren Umgebung stattfindet“, betonte Ludewig. |

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