Mehrwertsteuereffekte beim Kassenabschlag verhindern

Vorschlag: Den Kassenabschlag als Nettobetrag festlegen

Süsel - 25.04.2022, 12:15 Uhr

Aktuell werden bei Arzneimitteln 19 Prozent Mehrwertsteuer fällig. Eine ganze Reihe von Akteuren im Gesundheitswesen möchte das ändern. (b / Foto: IMAGO / Andreas Gora)

Aktuell werden bei Arzneimitteln 19 Prozent Mehrwertsteuer fällig. Eine ganze Reihe von Akteuren im Gesundheitswesen möchte das ändern. (b / Foto: IMAGO / Andreas Gora)


Höhere Entlastung für die Krankenkassen

Zugleich würden die Krankenkassen beim Rechnungsendbetrag in viel höherem Maße durch den Fiskus entlastet. Allein beim Festzuschlag von 8,76 Euro netto (inklusive Zuschlägen für Notdienst- und Dienstleistungsfonds) würden die Krankenkassen durch die Mehrwertsteuersenkung 1,05 Euro sparen. Hinzu käme die Entlastung beim Preisanteil für die Hersteller – umso mehr, je teurer das Arzneimittel ist. Die große Entlastung der Krankenkassen würde also nur geringfügig gemindert, wenn sie 18 Cent pro Rx-Arzneimittel an die Apotheken weiterreichen müssten. Der von der wesentlichen Maßnahme Begünstigte sollte den „Kollateralschaden“ beim Kassenabschlag tragen. Das erscheint viel fairer, als die Apotheken zu belasten, die dies nicht kompensieren können. Sollte die Mehrwertsteuer irgendwann einmal steigen, würden die Krankenkassen beim Rechnungsendbetrag belastet, aber bei dieser Variante beim Kassenabschlag etwas entlastet. Auch das wäre dann fair.

Kompensation wäre einmal wirksam

Zurück zur derzeitigen Herausforderung, die Apotheken bei einer Mehrwertsteuersenkung von den Folgen beim Kassenabschlag zu entlasten: Ein eigener, unveränderter Mehrwertsteuersatz für den Abschlag würde den Steuereffekt auf den Fiskus abwälzen. Doch dies wäre sehr kompliziert und dürfte daran scheitern, dass für dasselbe Produkt innerhalb der Wertschöpfungskette keine unterschiedlichen Mehrwertsteuersätze gelten können. 

Bei jeder anderen Lösungsvariante müssten die Krankenkassen die Mehrwertsteuerdifferenz aufbringen. Denkbar wäre eine Kompensation, bei der der Brutto-Kassenabschlag gesenkt wird. Bei einer Senkung der Mehrwertsteuer auf 7 Prozent wäre ein Brutto-Kassenabschlag von 1,59 Euro ergebnisneutral für die Apotheken – also 18 Cent weniger als derzeit. Doch alle Fragen würden sich bei der nächsten Mehrwertsteueränderung erneut stellen.

Nettobetrag wirkt am Ursprung des Problems

Außerdem ist die bisherige Formulierung des Kassenabschlags als Bruttobetrag der Ursprung des Problems. Darum sollte die Gegenmaßnahme an dieser Stelle ansetzen. Das alles spricht für eine Formulierung des Kassenabschlags als Nettobetrag.



Dr. Thomas Müller-Bohn (tmb), Apotheker und Dipl.-Kaufmann
redaktion@daz.online


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