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Entwurf für ein GKV-Finanzierungsgesetz
BMG will Kassenabschlag von 1,77 auf 2 Euro erhöhen
Nach ruhigen Jahren: Apothekenabschlag wieder im Visier
Laut Referentenentwurf soll zur Stabilisierung der Arzneimittelausgaben der GKV unter anderem der Apothekenabschlag für die Dauer von zwei Jahren auf 2 Euro erhöht werden. Seit 2015 liegt dieser gesetzliche Apothekenabschlag nach § 130 SGB V bei 1,77 Euro für verschreibungspflichtige Fertigarzneimittel – seit 2017 gilt dies auch für Zubereitungen, für die es die Fixpauschale von 8,35 Euro gibt. Die Apotheken blicken in dieser Hinsicht also auf eine recht lange, ruhige Zeit zurück. Früher war der Abschlag noch Gegenstand zäher Verhandlungen von Deutschem Apothekerverband und GKV-Spitzenverband. Damit sollte durch die gesetzliche Fixierung Schluss sein. Nun soll er nach Vorstellungen Lauterbachs temporär erhöht werden – was einer Honorarkürzung gleich kommt. Das soll laut Gesetzentwurf Einsparungen in Höhe von rund 170 Millionen Euro einbringen.
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Und die weiteren Pläne für den Arzneimittelbereich? Das Preismoratorium soll über den 31. Dezember 2022 hinaus um weitere vier Jahre verlängert werden und der Erstattungsbetrag nach § 130b SGB V künftig ab dem siebten Monat nach dem erstmaligen Inverkehrbringen eines Arzneimittels gelten. Zudem wird geregelt, dass in einer Erstattungsbetragsvereinbarung insbesondere auch mengenbezogene Aspekte, wie eine mengenbezogene Staffelung oder ein jährliches Gesamtvolumen, vereinbart werden müssen und Arzneimittelverwürfe aufgrund unwirtschaftlicher Packungsgrößen preismildernd zu berücksichtigen sind. Die Umsatzschwelle für Orphan Drugs bei der Nutzenbewertung wird auf 20 Millionen Euro reduziert. Darüber hinaus soll die Höhe des Herstellerabschlags zeitlich befristet gestaffelt festgelegt werden. Für Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen soll ein „Kombinationsabschlag“ in Höhe von 15 Prozent auf den Erstattungsbetrag eingeführt werden.
Etwas schöner klingt da, dass die Bundesregierung plane, in einem gesonderten Gesetzgebungsverfahren den Umsatzsteuersatz für die Lieferung von Arzneimitteln ab dem Jahr 2023 auf 7 Prozent zu senken. Genau dieses Vorhaben war anfänglich auch im Koalitionsvertrag vorgesehen, dann aber wieder herausgepurzelt. Was erst einmal gut klingen mag, wäre letztlich allerdings auch eine Belastung für die Apotheken. Diese Erfahrung haben sie bereits bei der temporären Mehrwertsteuerabsenkung 2020 machen müssen.
Wie weit Lauterbach mit diesen Ansätzen kommt, muss sich nun zeigen. Jetzt heißt es offenbar zunächst einmal nachbessern.
12 Kommentare
Populismus
von Karl Friedrich Müller am 16.03.2022 um 11:20 Uhr
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Auswandern
von Stefan Siebert am 16.03.2022 um 9:24 Uhr
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Welche Zukunft hat die lokale Arzneimittelversorgung?
von Franz Sedlmayr am 16.03.2022 um 9:16 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Kurzintervension
von Conny am 16.03.2022 um 8:15 Uhr
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AW: Kurzintervension
von Sabine Schneider am 16.03.2022 um 10:36 Uhr
Kassenabschlag
von Dr. Radman am 16.03.2022 um 7:41 Uhr
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AW: Kassenabschlag - Politikerversprechen etwas wert
von ratatosk am 16.03.2022 um 8:47 Uhr
Wurde auch Zeit
von ratatosk am 15.03.2022 um 23:09 Uhr
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Gegen Inflationsausgleich gerne
von Erik Modrack am 15.03.2022 um 20:34 Uhr
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AW: Gegen Inflationsausgleich gerne
von Dr.Diefenbach am 16.03.2022 um 9:16 Uhr
?!
von Lars Hartmann am 15.03.2022 um 19:34 Uhr
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Cool
von Thomas Kerlag am 15.03.2022 um 19:07 Uhr
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