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Entwurf für ein GKV-Finanzierungsgesetz
BMG will Kassenabschlag von 1,77 auf 2 Euro erhöhen
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hatte ihn für diese Woche angekündigt: den Entwurf für ein Gesetz, das den Krankenkassen aus den roten Zahlen helfen soll. Der DAZ liegt dieser nun vor. Geplant sind demnach nicht zuletzt Einsparungen im Arzneimittelbereich. Unter anderem soll der Kassenabschlag der Apotheken für zwei Jahre auf zwei Euro erhöht werden. Allerdings: Dem Vernehmen nach hat das Bundeskanzleramt die Vorlage bereits gestoppt.
Vergangene Woche hatte das Bundesgesundheitsministerium die vorläufigen GKV-Finanzergebnisse für das Jahr 2021 vorgelegt: Demnach liegt das Defizit der Gesetzlichen Krankenversicherung bei 5,8 Milliarden Euro. Die Finanzreserven der Krankenkassen lagen zum Stichtag 31. Dezember 2021 noch bei rund 11 Milliarden Euro.
„Die Pandemie hat die Bilanzen der Krankenkassen auch im vergangenen Jahr deutlich geprägt. Die gesetzliche Krankenversicherung steht damit vor großen finanziellen Herausforderungen“, erklärte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) anlässlich der Vorstellung der Zahlen. Durch den zusätzlichen Bundeszuschuss und den Abbau der Finanzreserven sei es zwar gelungen, die Beitragszahler nicht übermäßig zu belasten. Doch damit die Beiträge auch künftig möglichst stabil bleiben, müsse man frühzeitig die Weichen stellen. Noch am vergangenen Freitag erklärte Lauterbach, Anfang dieser Woche wolle er einen Gesetzentwurf zur GKV-Finanzierung vorlegen.
Nun liegt der DAZ ein Referentenentwurf für ein „Gesetz zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung“ (GKV-Finanzstabilisierungsgesetz) vor. Datiert ist dieser bereits auf den 4. März – und dem Vernehmen nach ist das Kanzleramt aus verschiedenen Gründen nicht einverstanden und hat ihn erst einmal kassiert. Dennoch zeigt er auf, in welche Richtung das Bundesgesundheitsministerium (BMG) denkt – und was Apotheken möglicherweise zu erwarten haben.
In dem Entwurf wird zunächst die schwierige Lage der GKV beschrieben. Im laufenden Jahr erhält sie bereits einen zusätzlichen Bundeszuschuss von 14 Milliarden Euro. Ohne zusätzliche Maßnahmen, so heißt es, würde der durchschnittliche Zusatzbeitrag im Jahr 2023 von derzeit 1,3 Prozent um einen Prozentpunkt steigen. Anschließend würden aufgrund der Lücke zwischen Einnahmen und Ausgaben jedes Jahr weitere 0,2 bis 0,3 Prozentpunkte dazukommen – rund 16 Milliarden Euro entsprechen einem Beitragssatzpunkt.
Die Lösung soll ein auf verschiedene Schultern verteiltes Maßnahmenpaket sein. Unter anderem soll der Bundeszuschuss nochmals erhöht werden (2023 um 5 Milliarden Euro auf dann 19,5 Milliarden Euro). Aber auch bei den Arzneimittelausgaben will Lauterbach ansetzen. Einige der Pläne waren bereits im Koalitionsvertrag der Ampel angesprochen und überraschen daher nicht weiter. Anders sieht es aus, bei dem, was den Apotheken bevorstehen könnte.
Nach ruhigen Jahren: Apothekenabschlag wieder im Visier
Laut Referentenentwurf soll zur Stabilisierung der Arzneimittelausgaben der GKV unter anderem der Apothekenabschlag für die Dauer von zwei Jahren auf 2 Euro erhöht werden. Seit 2015 liegt dieser gesetzliche Apothekenabschlag nach § 130 SGB V bei 1,77 Euro für verschreibungspflichtige Fertigarzneimittel – seit 2017 gilt dies auch für Zubereitungen, für die es die Fixpauschale von 8,35 Euro gibt. Die Apotheken blicken in dieser Hinsicht also auf eine recht lange, ruhige Zeit zurück. Früher war der Abschlag noch Gegenstand zäher Verhandlungen von Deutschem Apothekerverband und GKV-Spitzenverband. Damit sollte durch die gesetzliche Fixierung Schluss sein. Nun soll er nach Vorstellungen Lauterbachs temporär erhöht werden – was einer Honorarkürzung gleich kommt. Das soll laut Gesetzentwurf Einsparungen in Höhe von rund 170 Millionen Euro einbringen.
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Und die weiteren Pläne für den Arzneimittelbereich? Das Preismoratorium soll über den 31. Dezember 2022 hinaus um weitere vier Jahre verlängert werden und der Erstattungsbetrag nach § 130b SGB V künftig ab dem siebten Monat nach dem erstmaligen Inverkehrbringen eines Arzneimittels gelten. Zudem wird geregelt, dass in einer Erstattungsbetragsvereinbarung insbesondere auch mengenbezogene Aspekte, wie eine mengenbezogene Staffelung oder ein jährliches Gesamtvolumen, vereinbart werden müssen und Arzneimittelverwürfe aufgrund unwirtschaftlicher Packungsgrößen preismildernd zu berücksichtigen sind. Die Umsatzschwelle für Orphan Drugs bei der Nutzenbewertung wird auf 20 Millionen Euro reduziert. Darüber hinaus soll die Höhe des Herstellerabschlags zeitlich befristet gestaffelt festgelegt werden. Für Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen soll ein „Kombinationsabschlag“ in Höhe von 15 Prozent auf den Erstattungsbetrag eingeführt werden.
Etwas schöner klingt da, dass die Bundesregierung plane, in einem gesonderten Gesetzgebungsverfahren den Umsatzsteuersatz für die Lieferung von Arzneimitteln ab dem Jahr 2023 auf 7 Prozent zu senken. Genau dieses Vorhaben war anfänglich auch im Koalitionsvertrag vorgesehen, dann aber wieder herausgepurzelt. Was erst einmal gut klingen mag, wäre letztlich allerdings auch eine Belastung für die Apotheken. Diese Erfahrung haben sie bereits bei der temporären Mehrwertsteuerabsenkung 2020 machen müssen.
Wie weit Lauterbach mit diesen Ansätzen kommt, muss sich nun zeigen. Jetzt heißt es offenbar zunächst einmal nachbessern.
12 Kommentare
Populismus
von Karl Friedrich Müller am 16.03.2022 um 11:20 Uhr
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Auswandern
von Stefan Siebert am 16.03.2022 um 9:24 Uhr
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Welche Zukunft hat die lokale Arzneimittelversorgung?
von Franz Sedlmayr am 16.03.2022 um 9:16 Uhr
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Kurzintervension
von Conny am 16.03.2022 um 8:15 Uhr
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AW: Kurzintervension
von Sabine Schneider am 16.03.2022 um 10:36 Uhr
Kassenabschlag
von Dr. Radman am 16.03.2022 um 7:41 Uhr
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AW: Kassenabschlag - Politikerversprechen etwas wert
von ratatosk am 16.03.2022 um 8:47 Uhr
Wurde auch Zeit
von ratatosk am 15.03.2022 um 23:09 Uhr
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Gegen Inflationsausgleich gerne
von Erik Modrack am 15.03.2022 um 20:34 Uhr
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AW: Gegen Inflationsausgleich gerne
von Dr.Diefenbach am 16.03.2022 um 9:16 Uhr
?!
von Lars Hartmann am 15.03.2022 um 19:34 Uhr
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Cool
von Thomas Kerlag am 15.03.2022 um 19:07 Uhr
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