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- AVWL: Ohne Plan kein Geld
Was tun, wenn es teurer wird als gedacht?
Rechtsanwalt Wickert äußerte darüber hinaus sein Unverständnis, weshalb der DAV zu diesem Zeitpunkt noch keinen Businessplan vorlegen kann. „Denn eigentlich dient es ja auch der Selbstkontrolle, wie tragfähig mein Modell ist“, merkte er an. Auch die Vertragssituation sei unbefriedigend. Aus seiner Sicht hätte es eines Konsortialvertrags bedurft. Darin hätte man auch zum Beispiel regeln können, was passiert, wenn das Projekt doch teurer werde als geplant und man „mit einem Bein im Kartoffelacker“ stehe.
Apotheker Fehske: Gedisa ist wie ein Start-up
Einige der zugeschalteten Mitglieder stellten sich in ihren Wortmeldungen klar hinter das Portal und warben für den Gedisa-Beitritt des AVWL. Apotheker Christian Fehske verglich die Gesellschaft mit einem Start-up – eine Beteiligung sei natürlich ein Risiko, er sehe aber vor allem die Chancen darin. Und auch Hannes Müller, Mitglied des Geschäftsführenden ABDA-Vorstands, machte sich dafür stark, den anderen 16 Verbänden zu folgen und bei Gedisa einzusteigen.
Doch ihre Appelle reichten nicht aus – am Ende sprachen sich 40 Stimmberechtigte für den Beitritt aus, 40 dagegen. Damit fand sich keine Mehrheit im Sinne der Fragestellung („Soll sich der AVWL an der Gedisa mbH beteiligen?“). Einhellig stellten die Juristen fest, dass damit der Gedisa-Einstieg des Verbands als abgelehnt betrachtet werden müsse.
Hält die 50-Euro-Grenze stand?
In Westfalen-Lippe hat nun also jede:r Inhaber:in selbst in der Hand, ob er oder sie das Portal gegen eine entsprechende Gebühr nutzen möchte. Allerdings stellt sich die Frage, was das finanziell für die anderen Verbände und deren Mitglieder bedeutet. Denn der AVWL hätte planmäßig etwa 2 Millionen Euro in drei Jahren beisteuern sollen. Ob die verbleibenden 16 Verbände diesbezüglich nun in die Bresche springen werden, bleibt abzuwarten. Bisher galten die veranschlagten 50 Euro pro Monat je Betriebsstätte als finanzielle Obergrenze. Ob diese zu halten sein wird, ist nun fraglich. Auch ob der AVWL möglicherweise zu einem späteren Zeitpunkt noch einsteigen wird, bleibt vorerst unklar.
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