- DAZ.online
- News
- Politik
- Ist das die Blaupause fü...
Grünen-Antrag von 2019
Ist das die Blaupause für die Apothekenreform?
Light-Apotheken an Notfallzentren?
„Flexiblere Vorgaben in der Apothekenbetriebsordnung“: In dem Antrag schreiben die Grünen, sie wollen „den besonderen Versorgungsbedürfnissen strukturschwacher und sozial benachteiligter Regionen durch die Ermöglichung flexiblerer Versorgungsangebote Rechnung“ tragen. Gemeint ist damit, die strengen Vorgaben der Apothekenbetriebsordnung teilweise aufzuweichen. Dieser Punkt hat es nicht in den Koalitionsvertrag geschafft, eine Flexibilisierung der Vorschriften der Apothekenbetriebsordnung taucht aber in Zusammenhang mit der Arzneimittelversorgung durch Apotheken an integrierten Notfallzentren in unterversorgten Gebieten auf. Das könnte bedeuten, dass Apotheken mit solchermaßen reduzierten Anforderungen an den Notfallzentren etabliert werden sollen.
Ein Hinweis, an welchen Stellen die Grünen möglicherweise bereit sind, Ausnahmen von den bestehenden Regeln zuzulassen, findet sich in der Begründung zum Antrag von 2019. „Für den Betrieb einer öffentlichen Apotheke müssen beispielsweise zahlreiche formale Bedingungen erfüllt werden. Dazu gehören auch Vorgaben zu den Betriebsräumen, zur Mindestgrundfläche, zum Vorhandensein eines Labors usw., die dem wirtschaftlichen Betreiben einer Apotheke zum Teil zu hohe Hürden setzen.“ Es gelte zu prüfen, ob und wie von den Anforderungen abgewichen werden könnte.
Übrigens bringen die Grünen in diesem Zusammenhang auch eine mögliche Lockerung des Mehrbesitzverbots ins Spiel: „Um Apothekenangebote an allen für die Versorgung relevanten Orten, aber auch in allen Lebenslagen wirtschaftlich betreiben zu können, müssen weitere Vorgaben für Apotheken auf den Prüfstand gestellt werden“, heißt es in dem Antrag. „Die Vorgaben zur erlaubten Anzahl von Filialapotheken sollten daher – unter bestimmten Bedingungen, um eine Kettenbildung zu vermeiden – gelockert und der Betrieb von Apotheken auch von mehreren Pharmazeuten gemeinschaftlich erleichtert werden.“ Der Koalitionsvertrag thematisiert das Mehrbesitzverbot zwar nicht, ausgeschlossen sind Lockerungen damit allerdings auch nicht.
Den Antrag im Wortlaut (Bundestagsdrucksache 19/9699) finden Sie hier.
6 Kommentare
Geballte Ahnungslosigkeit
von Stefan Haydn am 30.11.2021 um 8:25 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
"Quod licet Iovi...
von Thomas Eper am 27.11.2021 um 10:08 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Warnung
von Salerno am 26.11.2021 um 9:55 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: Warnung
von Anita Peter am 26.11.2021 um 10:21 Uhr
dunkelrot
von J.M.L. am 26.11.2021 um 8:52 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
.
von Anita Peter am 26.11.2021 um 8:44 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.