Dokumentations- und Kontrollpflichten

FAQ: Was bedeutet 3G am Arbeitsplatz für die Apotheken?

Stuttgart - 22.11.2021, 10:40 Uhr

Auch für Apothekenteams gilt demnächst 3G. Was bringt das konkret mit sich? (Foto: IMAGO / Christian Ohde)

Auch für Apothekenteams gilt demnächst 3G. Was bringt das konkret mit sich? (Foto: IMAGO / Christian Ohde)


Was drohen für Sanktionen?

Unter welchen Voraussetzungen können die Tests gemäß SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung für die Zugangskontrolle herangezogen werden?

Wenn sie durch beauftragte Dritte durchgeführt und bescheinigt oder unter Aufsicht im Betrieb durchgeführt und dokumentiert werden, können betriebliche Testangebote genutzt werden.

Was ist bei Tests unter Aufsicht zu beachten?

Die aufsichtsführende und entsprechend geschulte Person, muss darauf achten, dass der Test entsprechend der Gebrauchsanweisung durchgeführt wird. Name, Vorname von der Aufsichtsführenden und der Probanden sowie Datum und Uhrzeit der Probenahme sind zum Beispiel in einer Tabelle – gegebenenfalls auch digital – zu dokumentieren.

Welche Sanktionen drohen, denen, die sich den Kontrollen verweigern oder keine Nachweise haben. 

Laut BMAS drohen, wenn jemand, keinen 3G-Nachweis vorlegen kann oder will und infolgedessen die Arbeitsleistung nicht erbringen kann, grundsätzlich kündigungsrechtliche Konsequenzen beziehungsweise zunächst einmal eine Abmahnung. Weigert er oder sie sich dauerhaft, einen 3G-Nachweis vorzulegen, kann als ultima ratio eine Kündigung in Betracht kommen.

Wer seinen Status nicht preisgeben möchte und deswegen nicht arbeiten kann, hat in der Regel auch keinen Vergütungsanspruch. 

Welche Strafen drohen Inhaber:innen, die ihrer Kontrollpflicht nicht nachkommen oder Nachweise nicht mit sich führen?

Das Infektionsschutzgesetz sieht bei Verstößen gegen Kontroll- und Mitführungspflichten von 3G-Nachweisen einen Bußgeldrahmen von bis zu einer Höhe von 25.000 Euro vor. Das gilt natürlich auch für Angestellte, die bei einer Kontrolle ihren Nachweis nicht parat haben.

Wie lange gelten die Regeln?

Die neuen Regeln sind grundsätzlich bis 19. März 2022 befristet. Eine Fristverlängerung um drei Monate ist nur mit Beschluss des Bundestages möglich.

Quellen: Bundesministerium für Arbeit und Soziales: FAQs zu 3G am Arbeitsplatz und FAQ zur Corona-Arbeitsschutzverordnung



Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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