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Ralf König zur Diskussion über SMC-B-Karten
„Man darf nicht die ausbremsen, die aktiv vorangehen“
Für den Anschluss an die Telematikinfrastruktur benötigen Apotheken unter anderem eine SMC-B-Karte. Bislang gingen die Kammern davon aus, dass eine Karte pro Betriebserlaubnis ausreicht. Doch zunehmend wird in der Branche Unverständnis über diese Haltung geäußert. So auch von Ralf König, der als Director Pharmacy im Health Innovation Hub (hih) das BMG bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens berät. König musste als Apothekeninhaber selbst leidvolle Erfahrungen machen – sowohl mit der starren SMC-B-Regelung als auch mit einem lästigen Apostroph im Apothekennamen.
Die Telematikinfrastruktur (TI) wird funktionieren, das E-Rezept wird kommen. Gematik-Geschäftsführer Markus Leyck Dieken ist zuversichtlich, dass „schon im nächsten Jahr ein bis zwei Millionen Rezepte täglich über die TI verschickt werden“. Das erklärt er in einem Interview mit dem „Handelsblatt“. Der Gematik-Chef weiß allerdings auch, dass für den ausfallsicheren Datenaustausch innerhalb der TI noch einiges getan werden muss. Hinzu kommt, dass man bis Ende 2025 die ganze TI-Architektur grundlegend überholen will.
Eine aktuelle Fragestellung aus Sicht der Vor-Ort-Apotheken ergibt sich aus der Anzahl der SMC-B-Karten, die von den Kammern an die Betriebe ausgegeben werden. Um als Apotheke innerhalb der Telematikinfrastruktur (TI) identifiziert und adressiert werden zu können, benötigt man eine Identifikationsnummer. Diese sogenannten Telematik-IDs sind auf den jeweiligen SMC-B-Karten hinterlegt.
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Benötigen Apotheken mehr als eine SMC-B-Karte?
In vielen Fällen könnte es notwendig sein, dass Apotheken über mehrere SMC-B-Karten verfügen müssen. Das betrifft einerseits mögliche technische Defekte, die einen Ausfall der SMC-B-Karte herbeiführen. Andererseits landen in vielen Betrieben schon heute ankommende Verordnungen in verschiedenen (E-Mail-)Postfächern. Apotheken, die sich neben ihrer Offizintätigkeit auch in der Sterilherstellung, der Heimversorgung oder dem Versandhandel betätigen, könnten also womöglich auf mehrere SMC-B-Karten mit unterschiedlichen Telematik-IDs angewiesen sein. Gegenüber der DAZ hatte sich dazu beispielsweise der Kölner Apothekeninhaber Erik Tenberken geäußert.
30 SMC-B-Karten pro Versender?
„Das haben wir schon länger auf dem Schirm“, erklärt Ralf König, der als Director Pharmacy im Health Innovation Hub (hih) das Bundesgesundheitsministerium noch bis zum Jahresende berät. Er bringt den Konflikt wie folgt auf den Punkt: „Die Standesvertretung gesteht dem Berufsstand nicht das zu, was die Gematik dem Ausland zugesteht.“ Damit meint König, dass die ausländischen Versender nicht von den Kammern, sondern von der Gematik mit den Komponenten für den Anschluss an die TI versorgt wurden – so auch mit mehreren SMC-B-Karten. Auch Tenberken hatte „aus verlässlicher Quelle“ erfahren, dass die großen EU-Arzneimittelversender jeweils rund 30 SMC-B-Karten im Einsatz haben. Auch deshalb, weil es pro SMC-B-Karte eine „Durchsatzobergrenze“ gibt. Laut Gematik liegt diese bei etwa 2.000 non-QES-Signaturen pro Stunde.
Lenken die Kammern noch rechtzeitig ein?
König hofft, dass die Standesvertretung – also in diesem Fall die Landesapothekerkammern – noch rechtzeitig einlenkt und ihren Mitgliedern die Verwendung mehrerer SMC-B-Karten ermöglicht. Dabei geht es primär nicht um versandhandelbetreibende Apotheken, sondern generell um Betriebe, die ein differenziertes Leistungsangebot unter eigenem Markenauftritt führen, wie Heimbelieferung, (Steril-)Herstellung und andere besondere Versorgungsformen.
Auch die Gematik hält die Verwendung mehrerer SMC-B-Karten für sinnvoll und angebracht, wie sie gegenüber der DAZ erklärte. Apotheken, die neben dem persönlichen Kundenkontakt auch andere Geschäftszweige betreiben, könnten davon profitieren, zur eindeutigen Adressierung organisatorischer Einheiten mehrere Telematik-IDs zu nutzen. Dies sei in SGB V §313 Abs. 1 Satz 2 auch explizit vorgesehen.
Keine alphabetische Auflistung
König versucht die Sorgen der Standesvertretung nachzuvollziehen: „Die Kammern haben Bedenken, dass sich jemand 100 Accounts holt und so eine bessere Abdeckung in der Gematik-App erreicht.“ Diese Ansicht sei aber vollkommen unberechtigt. „In der Gematik-App haben mehrere Einträge pro Apotheke keinen Vorteil, weil man als Nutzer immer mindestens drei Buchstaben eingeben muss und so gezielt die jeweilige Apotheke findet.“ Sich als Inhaberin oder Inhaber für Namen wie 1A- oder AAA-Apotheke zu entscheiden, würde also nicht zu einer besseren Auffindbarkeit führen. „Es ist ja kein Telefonbuch, bei dem die Einträge alphabetisch aufgelistet werden und die Anbieter ganz oben besser sichtbar sind.“
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Neben seiner Beratertätigkeit für Spahns Ministerium ist König selbst Apothekeninhaber und musste ebenfalls bereits leidvolle Erfahrung mit der Regelung „Eine SMC-B pro Apotheke“ machen: „Bei der KIM-Einrichtung hatte sich gezeigt, dass das Zertifikat meiner SMC-B-Karte nicht hundertprozentig funktionierte.“ Also beantragte er eine Austauschkarte. Diese kam auch, doch in der Zwischenzeit konnte er sich nicht gar nicht mehr mit der TI verbinden, selbst, wenn die ursprüngliche SMC-B-Karte wieder funktioniert hätte. „Aber die wurde ja sofort gesperrt.“ Daher plädiert König stark dafür, dass es standardmäßig mehrere SMC-B-Karten pro Apotheken geben sollte.
„König’s“ mit oe und ohne Apostroph
Und auch auf weitere Stolperfallen weist er hin, die er selbst aus dem Weg räumen musste, um seine König’s Apotheke in Nürnberg für Kundinnen und Kunden online besser auffindbar zu machen. „Das ‚oe‘ bei Koenig ist ja schon doof genug.“ Doch er ging sogar noch einen Schritt weiter. Damit Nutzer der Gematik-App später seine Apotheke im Verzeichnisdienst noch besser finden können, strich er aus dem Namen kurzerhand den Apostroph. Zukünftig heißt sie also Königs Apotheke – grammatikalisch korrekt mit unmittelbar angehängtem Genitiv-S. Damit einhergehend musste eine neue Betriebserlaubnis und darüber hinaus auch eine neue SMC-B-Karte beantragt werden.
Versandhandel schuld an restriktiver Haltung der Kammern?
Die Diskussion um die Anzahl der SMC-B-Karten hält König für ein spannendes Thema. Er kann nachvollziehen, dass sich die Kolleginnen und Kollegen intensiv Gedanken machen, wie sie nicht nur im Internet, sondern auch innerhalb der TI eindeutig auffindbar sind. Er weiß, dass das Thema derzeit noch vor allem bei den Betriebserlaubnisinhabern eine Rolle spielt, die auch gleichzeitig Versandhandel betreiben. Daher vielleicht auch die restriktive Haltung der Kammern? Doch für König steht fest: „Man darf nicht die ausbremsen, die aktiv vorangehen.“ Er hält es für müßig, darüber zu diskutieren. „Die Kollegen wollen sich doch engagieren im gesetzlichen Rahmen. Dann lasst sie doch!“
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Die Zurückhaltung der Selbstverwaltungen habe dazu geführt, dass Deutschland bei der Digitalisierung im Gesundheitswesen im Vergleich mit dem europäischen Ausland immer noch Jahre zurückliegt. Daher befürwortet König auch die Ankündigung einer „TI 2.0“. „In Schweden nutzt man als Patient für alle Anwendungsfälle einfach nur seinen Personalausweis.“ Eine Nummer für alles – davon sei man hierzulande noch weit entfernt.
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